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Außenminister Steinmeier zur fehlenden Gesetzesgrundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte

03.03.2015 - Pressemitteilung

Außenminister Steinmeier äußerte sich heute (03.03.) bei einer Pressebegegnung in Genf zur Diskussion um eine Gesetzesgrundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte wie folgt:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist Eckpfeiler unseres Einsatzes für Menschenrechte weltweit. Jetzt droht das Institut seine Beteiligungsrechte bei den Vereinten Nationen zu verlieren, weil die erforderliche Gesetzesgrundlage blockiert ist. Käme es so, wäre das beschämend und schadete dem Ansehen Deutschlands, gerade im Jahr unserer Präsidentschaft!

Deshalb müssen wir auch innerhalb der Bundesregierung jetzt endlich Nägel mit Köpfen machen, damit das Institut gesetzlich auf eine feste gesetzliche Grundlage gestellt wird.

Hintergrund:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in Berlin ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) Deutschlands. Entsprechend den für NMRIs etablierten Grundsätzen der Vereinten Nationen (sog. „Pariser Prinzipien“) ist es deren Hauptaufgabe, die Menschenrechtslage im eigenen Land unabhängig zu beobachten, für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte einzutreten und entsprechende Beratungs- und Informationsfunktionen auszuüben.

Ein in Genf tagender Koordinierungsausschuss überprüft die Institutionen regelmäßig im Hinblick auf ihre Kompatibilität mit den Pariser Prinzipien. Im Zentrum der Prüfung steht zumeist die Frage der Unabhängigkeit, aber auch das Erfordernis einer rechtlichen Grundlage.

Das DIMR hat von diesem Ausschuss den höchsten Status (sog. A-Status) zuerkannt bekommen, so dass das DIMR u.a. auch über Teilnahme- und Rederechte im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verfügt. Der Ausschuss hat bereits mehrfach das Fehlen einer Rechtsgrundlage für das DIMR bemängelt und eine Herabstufung vom bisherigen A-Status angekündigt.

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