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Menschenrechtsbeauftragte zur Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus

08.05.2017 - Pressemitteilung

Zur Vollstreckung eines Todesurteils in Weißrussland erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (08.05.):

Ich bin sehr bestürzt über die erneute Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus. Anfang März habe ich Minsk besucht und konnte mich davon überzeugen, dass es – bei allen Einschränkungen, denen die Zivilgesellschaft in Belarus unterliegt – dort eine aktive zivilgesellschaftliche Bewegung gegen die Todesstrafe gibt und das Thema auch im Parlament differenziert betrachtet wird.

Der Hingerichtete hat zwei Menschen umgebracht. Mein Mitgefühl gilt ihnen und ihren Angehörigen für das Leid, das ihnen zugefügt wurde.

Die Todesstrafe ist jedoch eine unmenschliche, grausame und antiquierte Form der Bestrafung und ist durch nichts zu rechtfertigen. Sie hat keinen Platz in unserer Zeit und ich bin erschüttert, dass sie mitten in Europa erneut zur Anwendung gekommen ist.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und wird sich auch weiter gemeinsam mit ihren Partnern in der EU für die weltweite Abschaffung einsetzen.

Ich appelliere an die belarussische Regierung, unverzüglich ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe im Land einzuführen, um damit einen Schritt zur endgültigen Aufhebung der Todesstrafe einzuleiten.

Hintergrund:

Weißrussland ist das letzte Land Europas, in dem die Todesstrafe verhängt und vollstreckt wird. Im Februar 2017 sprach sich Präsident Lukaschenko erneut gegen ein Moratorium aus.

Die letzte Hinrichtung wurde im April 2017 vollzogen. Der Hingerichtete war wegen Vergewaltigung und Mord an zwei Frauen zum Tode verurteilt worden.

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