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Antigua und Barbuda: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 25.05.2013
(Unverändert gültig seit: 03.05.2013)
Letzte Änderung:
Datumsaktualisierung - keine inhaltichen Änderungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Piraterie
Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.
Kriminalität
Wie die gesamte Region hat auch Antigua und Barbuda eine Zunahme der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Es wird daher grundsätzlich zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.
Flugverkehr
Die bei der Ausreise zu entrichtende Flughafensteuer in Höhe von ca. XCD 50,00 ist in der Regel im Ticketpreis der Fluggesellschaft enthalten.
Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
Geld / Kreditkarten
In Antigua und Barbuda können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Reiseschecks werden von den Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.
Naturkatastrophen
Antigua und Barbuda liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison: ca. Juni bis November). Eine Gefährdung durch Vulkanausbrüche auf der Nachbarinsel Montserrat besteht nicht.
Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nhc.noaa.gov abrufbar.
Straßenverkehr
In Antigua und Barbuda herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Strassen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunender Tiere sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr geraten. Barbuda hat nur Sandstraßen. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Der deutsche Führerschein ist für die Anmietung eines Wagens und für das Führen dieses Fahrzeugs während des Urlaubsaufenthaltes nicht ausreichend; für ca. XCD 50,00 erhält man einen Urlaubsführerschein von der Polizei oder der Mietwagenfirma. Relativ preisgünstige Taxis stehen zur Verfügung. Zwischen beiden Inseln bestehen regelmäßig Flugverbindungen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, Lichtbild muss vorhanden sein, nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für die Einreise nach Antigua und Barbuda und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen.
Sonstiges
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen für die USA.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden und unbeaufsichtigtem Stehenlassen von Gepäck.
Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Antigua und Barbuda sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden.
Für Kurzreisen nach Antigua und Barbuda empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
Malaria
Malariainfektionen kommen in Antigua und Barbuda nicht vor.
Denguefieber
Die durch Mücken übertragene Dengue-Virus-Infektion tritt vereinzelt auf. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel.
HIV/ Aids
Wie auf anderen Karibikinseln ist auch auf Antigua und Barbuda HIV/Aids weit verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften).
Hygiene
Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Das Leitungswasser ist stark gechlort und als Trinkwasser nicht geeignet. Trinkwasser kann flaschenweise in Lebensmittelgeschäften gekauft werden.
Medizinische Versorgung
Aufgrund der sehr schlechten medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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