Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Finnland: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 15.03.2024
(Unverändert gültig seit: 08.02.2024)

Letzte Änderungen:
Aktuelles - Schließung von Grenzübergängen an der Grenze zur Russischen Föderation

Aktuelles

Schließung von Grenzübergängen an der Grenze zur Russischen Föderation

Alle Grenzübergänge zur Russischen Föderation sind für jeglichen Verkehr geschlossen. Diese Regelung wurde bis zum 14. April 2024 verlängert.

Einreise aus der Russischen Föderation nach Finnland

Die Einreise mit in der Russischen Föderation zugelassenen Kfz nach Finnland ist aufgrund Art. 3i der EU-Verordnung 833/2014 ab sofort grundsätzlich untersagt. Weitergehende Informationen (auch zu ggf. möglichen weiteren Einfuhrbeschränkungen, z. B. falls Gegenstände nicht offensichtlich zum persönlichen Gebrauch während der Reise bestimmt sind) sind beim finnischen Außenministerium erhältlich.

Wenn ein Fahrzeug mit einem Kennzeichen der Russischen Föderation an einem Grenzpunkt ankommt, führt die finnische Zollbehörde die entsprechenden Kontrollverfahren durch. Der Benutzer oder Besitzer eines solchen Kfz muss u.U. mit dem Fahrzeug in die Russische Föderation zurückkehren oder die Grenze ohne dieses überqueren. Ausnahmen bestehen u.a. für in der Russischen Föderation lebende EU-Bürger/inklusive Doppelstaater.

Bereits in Finnland befindliche Fahrzeuge mit entsprechendem Kennzeichen müssen bis spätestens zum 16. März 2024 exportiert werden.

Sicherheit

Terrorismus

Die zuständige finnische Sicherheitspolizei (SUPO) hat die Gefährdung durch Terrorismus auf Stufe zwei (erhöht) von insgesamt vier festgesetzt.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Finnland ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten oder in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Finnland liegt zu einem Viertel nördlich des Polarkreises. Es gibt große klimatische Unterschiede zwischen dem Norden und dem Süden.
Im Winter kann es zu extremer Kälte und auch schwerem Schneefall kommen.
In den Sommermonaten besteht in längeren Trockenperioden eine erhöhte Waldbrandgefahr.

  • Verfolgen Sie aufmerksam die Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

S. Aktuelles

Finnland verfügt über gute öffentliche Verkehrsmittel wie ein dichtes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen und Busverbindungen. Gute Informationen bieten die Webseiten von VR (finnische Bahn) und HSL (öffentliche Verkehrsmittel in Helsinki). Eine einheitliche Plattform für Verkehrsdienstleistungen einschließlich Leihfahrräder und Taxis im Raum Helsinki und Umgebung bietet die Whim App.
Aktuelle Informationen zu Verkehrsbehinderungen und Straßenzuständen bietet die Webseite von Fintraffic.
Die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt für Pkw 120 km/h (im Winter 100 km/h) und auf Landstraßen 80 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit wird im Winter mancherorts herabgesetzt. Innerorts sind maximal 50 km/h zulässig. Abweichende Regelungen sind möglich. Die Beschilderung ist genau zu beachten. In Finnland gilt auf mehrspurigen Straßen das Rechtsfahrgebot. Im dünn besiedelten Norden des Landes sind die Abstände zwischen Tankstellen zum Teil groß, sodass rechtzeitig getankt werden sollte.

Alkoholkontrollen sind häufig. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille (Blutalkoholwert). Verkehrsdelikte ziehen zum Teil sehr hohe und einkommensabhängige Bußgelder nach sich, falsche Angaben zur Einkommenshöhe sind strafbar, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Inner- und außerorts muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Fernlicht und Nebelscheinwerfer dürfen nur bei entsprechenden Wetterverhältnissen benutzt werden.

Wildwechsel-Warnschilder sind unbedingt zu beachten. Elche oder Rentiere überqueren häufig die Straße, vor allem in der Dämmerung und insbesondere in den Monaten Mai, Juni, Oktober und November.

Wenn es die Witterungs- oder Straßenbedingungen erfordern, müssen vom 1. November bis 31. März Winterreifen verwendet werden. Winterreifen mit Spikes können vom 1. November bis 31. März und auch in anderen Zeiträumen verwendet werden, wenn die Wetter- oder Straßenbedingungen dies erfordern.

Die Mitnahme der „Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr/Grüne Deckungskarte“ wird dringend empfohlen. Sie dient bei Fahrten ins Ausland als Nachweis, dass das Auto Kfz-haftpflichtversichert ist und kann bei einem Unfall in Finnland die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten; die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Wenn die Zahlung einer (einkommensabhängigen) Geldstrafe verweigert wird, kann die Strafe durch ein Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden, wobei ein Tag Freiheitsstrafe regelmäßig drei Tagessätzen entspricht.

Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich nach dem Nettoeinkommen und entspricht in etwa der Hälfte des täglichen Einkommens. Es gibt jedoch einen Mindestwert. Dagegen können feste Geldstrafen nicht in Freiheitsstrafen umgewandelt werden.

Die Polizei kann Personen, die u.a. die öffentliche Ordnung stören, für bis zu 12 Stunden in Gewahrsam nehmen.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist (außer in Restaurants, Bars und anderen lizensierten Schankbetrieben sowie in privaten Fahrzeugen und Taxis) verboten, wird aber meistens toleriert, solange nicht gleichzeitig die öffentliche Ordnung gestört wird (z.B. auf öffentlichen Straßen, Parkanlagen und vergleichbaren Plätzen).

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Zahlungen mit Kredit-oder Bankkarten sind weit verbreitet.
Es werden keine 1- und 2-EUR-Cent-Münzen mehr geprägt; Preise werden entsprechend auf die nächsten 5 Cent auf- oder abgerundet.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Finnland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Ausweispflicht

Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten müssen sich EU-Bürger bei der zentralen finnischen Ausländerbehörde „Migri“ registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Digi- ja Väestötietovirasto) anmelden.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Die Hinweise für eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung für Minderjährige sind zu beachten.

Weiterreise in die Russische Föderation

Siehe Aktuelles

Für Weiterreisen in die Russische Föderation sind ein gültiger Reisepass (kein Personalausweis) sowie ein Visum erforderlich.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.

Ausführliche Informationen zu den finnischen Zollvorschriften bietet Tulli, die finnische Zollbehörde.

Heimtiere

Für die Einreise mit Haustieren (Hunde, Katzen, etc.) nach Finnland gelten verschärften Anforderungen. Jungtiere, die älter als 12 Wochen sind, müssen nachweisbar gegen Tollwut geimpft sein. Für Hunde muss zusätzlich eine Echinokokken-Behandlung nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich vor Einreise auf der Webseite der finnischen Lebensmittelsicherheitsbehörde.

Grundsätzlich sind Reisen mit Heimtieren EU-weit einheitlich geregelt. Informationen, unter anderem zu Heimtierausweisen, finden sich auf der Webseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen:

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Reiseimpfungen:

Nach individueller Indikation sind Impfungen gegen FSME und Hepatitis B empfohlen.

Standardimpfungen:

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Finnland ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Die in Finnland vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem im Süden des Landes auf. In den Jahren 2019-2023 wurden Erkrankungen vorrangig in der Küstenregion im Südwesten Finnlands, insbesondere in den Gemeinden Kustavi und Parainen sowie auf den Ålandinseln, dokumentiert.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Schlagworte

nach oben