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Malaysia: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 22.05.2013
(Unverändert gültig seit: 27.03.2013)
Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Es besteht ein erhöhtes Sicherheitsrisiko in den östlichen Bezirken des ostmalaysischen, auf Borneo gelegenen Bundesstaats Sabah. Das Gebiet wurde durch die malaysische Regierung zur Sicherheitszone ("Eastern Sabah Safety Zone (ESSZONE)") erklärt. Die Sicherheitszone umfasst die Ortschaften Sandakan, Lahad Datu, Tawau, Kunak und Semporna sowie die vor der Küste gelegenen Inseln einschließlich der Insel Sipadan. Aufgrund der unübersichtlichen Lage und einer nicht auszuschließenden Gefährdung auch von Touristen wird bis auf weiteres von nicht absolut notwendigen Reisen an die Ostküste Sabahs, insbesondere in die o. g. Gebiete abgeraten.
Touristen, die ihren Urlaub in den weiteren Regionen des Bundesstaats Sabah verbringen wollen, sollten entlegene und unkonventionelle Touristenziele meiden.
Malaysia ist ein multiethnisches und multireligiöses Land mit starker islamischer Prägung. Hierauf sollten Sie Rücksicht nehmen und örtliche Gepflogenheiten (z.B. auch Kleidung, Verhalten) respektieren.
Kriminalität / Entführungen
Die Entführung einer Reisegruppe auf der Insel Sipadan/Sabah durch bewaffnete Gewalttäter liegt schon einige Zeit zurück (Jahr 2000). Aber auch in jüngster Zeit gab es Hinweise auf eine mögliche derartige Gefährdung. Die malaysischen Polizei- und Militärbehörden räumen entsprechende Erkenntnisse ein, versichern jedoch, dass verstärkte und geeignete Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden. Dennoch können künftige Zwischenfälle nicht völlig ausgeschlossen werden.
Es gibt regelmäßig Berichte über Handtaschendiebstahl durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Es kam in diesen Fällen schon mehrfach zu ernsthaften Verletzungen, insbesondere wenn die Tasche nicht losgelassen bzw. schräg über Schulter und Arm und zur Straßenseite hin getragen wurde.
Trickbetrügereien, insbesondere durch Animation zu Glücksspielen werden häufig gemeldet. Hiervon sind vor allem Alleinreisende betroffen, die an touristischen Orten gezielt angesprochen und unter einem Vorwand in Privatwohnungen gelockt werden.
Schiffsverkehr / Piraterie
Bei Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten (auch im Landesinneren) wird zu Vorsicht geraten. Reisende sollten sich über Sicherheits- und Rettungseinrichtungen an Bord und die Seetüchtigkeit des Schiffes informieren. Die Gefährdung der Schifffahrt in den Gewässern um Malaysia (insbesondere Straße von Malakka) durch Piraterie besteht fort.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Wegen der anhaltenden Gewalt in drei thailändischen Südprovinzen wird für Reisen von Malaysia nach Thailand auf dem Landweg dringend empfohlen, die Thailand betreffenden Reisehinweise zu beachten.
Es ist zu empfehlen, bei Überlandreisen mit Bussen besonders auf das Reisegepäck zu achten, welches im Gepäckfach verstaut wird.
Bei Nutzung von Fahrrad, Moped oder Motorrad wird zu besonderer Umsicht geraten, insbesondere für Ungeübte. Linksverkehr und die andere Fahrweise in Malaysia kann zu gefährlichen Fehleinschätzungen und Unfällen führen.
Bei dem Besuch von Naturparks ist die Begleitung durch ortskundige geprüfte Begleiter empfehlenswert, da die Ausschilderung bei Dschungelpfaden oft unzureichend ist.
Naturkatastrophen
Es treten gelegentliche saisonale Stürme auf, die mitunter mit Überflutungen einhergehen. Heftige Tropengewitter mit Blitzschlägen gibt es ganzjährig.
Malaysia befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss.
Insbesondere in den Spätsommermonaten kann die Belastung durch "haze" (siehe auch „Medizinische Hinweise“) in einzelnen Regionen punktuell ein gesundheitsbeeinträchtigendes Niveau erreichen. Aktuelle Daten (Air Pollutant Index - API) sind in Zeiten, wenn "haze" auftritt, auf der Webseite des malaysischen Umweltministeriums Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.doe.gov.my abrufbar.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nein
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Achten Sie auf die Verfügbarkeit von freien Seiten.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht keine Visumspflicht bei einem Aufenthalt ohne Berufstätigkeit bis zu 3 Monaten.
Bei Einreise in den Bundesstaat Sarawak wird ein separates Visum erteilt, welches in der Regel 30 Tage gültig ist.
Im Rahmen der Erfassung der Daten von Einreisenden werden seit dem 1. Juni 2011 generell die Fingerabdrücke von Ausländern erhoben. Erfasst werden die Abdrücke beider Zeigefinger. Ausnahmen gelten für:
- Kinder unter 12 Jahren,
- Inhaber von Diplomatenpässen,
- Besucher bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke nicht möglich ist (z.B. ohne Finger),
- hochrangige Besucher mit vorheriger Zustimmung der Einwanderungsbehörde
Deutsche, die ein Arbeitsverhältnis eingehen wollen, haben sich den lokalen Vorschriften zu unterwerfen und benötigen eine nur schwer erhältliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die vor der Einreise bei der Malaysischen Botschaft im Wohnortland beantragt werden muss.
Seit dem Ende der Straffreiheitsfrist am 28. Februar 2005 gehen die malaysischen Einwanderungsbehörden rigoros gegen Personen vor, die illegal in Malaysia arbeiten, bzw. deren Aufenthaltsstatus ungeklärt ist. Auf gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere ist daher besonders zu achten. Bei Unklarheiten sollte vorab die örtlich zuständige "Immigration" kontaktiert werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Besondere Zollvorschriften
Die malaysischen Zollvorschriften entsprechen hinsichtlich der Einfuhr von Waren, dem Transport von Tabak, Parfum und Alkohol internationalem Standard.
Reisende, die Beträge über 10.000 US-$ ein- oder ausführen wollen, müssen dies mit einem hierfür vorgesehenen und am Flughafen erhältlichen Formblatt anmelden. Nähere Informationen unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.customs.gov.my
Der Transport von lebendigen oder ausgestopften Tierarten, sowie Muschelgehäuse oder auch Bekleidung und Gegenstände, die aus den Häuten geschützter Tierarten hergestellt und in Malaysia käuflich sind, fallen unter das Washingtoner Artenschutzabkommen. Sowohl der Export aus Malaysia als auch der Import nach Deutschland sind unter hohe Strafen gestellt.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Einfuhr und der Besitz von Drogen und Rauschmitteln sind strikt verboten und werden mit hohen Freiheitsstrafen geahndet. Für den Handel mit Rauschgift gilt eine mandatorische Todesstrafe, als Handel wird bereits der Besitz von bestimmten Mengen an Betäubungsmitteln gewertet. Auch der unerlaubte Waffenbesitz wird streng bestraft, für bestimmte Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden. Einige Straftaten werden mit Prügelstrafen geahndet.
Alle Strafbestimmungen werden auch in der Praxis und in vollem Umfang auf ausländiscche Besucher angewandt.
Für Muslime gilt im familienrechtlichen Bereich die Scharia.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut sowie Japanische Encephalitis empfohlen.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int
Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Dengue-Fieber
wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Während und nach der Regenzeit steigen die Fälle von Dengue-Fieber deutlich an. Im Jahr 2011 betrug die Zahl der gemeldeten Dengue-Erkrankungen ca 19.900 (2010: 44.600), davon verliefen 36 tödlich (2010: 134). Der Schutz vor tag- und nachtaktiven Mücken ist die beste und einzige Vorsorgemaßnahme.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.
Sarkozystose
2011 insgesamt 32 Verdachtsfälle bei Reiserückkehrern. Übertragung durch Nahrungsaufnahme (Fleisch oder durch Fäkalien verunreinigte Lebensmittel/Trinkwasser), auf gute Hygiene ist zu achten, Fleisch sollte niemals roh verzehrt werden.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufiger tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Eine Malariainfektion ist ganzjährig in einigen Landesteilen und abhängig von den Regenzeiten mit unterschiedlichem Risiko möglich. Plasmodium falciparum (40%) ,Plasmodium vivax (60%); Anteile regional sehr unterschiedlich. Plasmodium knowlesi vereinzelt, auf Borneo 70% der Fälle.
Ein mittleres Malariarisiko besteht auf Borneo: in Sabah ist das Risiko höher im Landesinneren, geringer in Kota Kinabalu und den Küstenregionen; in Sarawak ist das Risiko höher im Grenzgebiet zu Kalimantan und nimmt nach Norden hin ab. Geringes Risiko in den küstennahen Landesteilen von Sarawak (Borneo).
Sehr geringes Risiko herdförmig im Landesinneren (zentral, Norden und Nordosten) von West-Malaysia (Halbinsel).
Als malariafrei gelten die Küstenregionen, Städte sowie das gesamte Federal Territory um die Hauptstadt auf der malayischen Halbinsel.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Andere tropische Infektionskrankheiten (z.B. Hand-Fuß-Mundkrankheit, Typhus, Japanische Encephalitis, Bilharziose) kommen vor, allerdings in unterschiedlicher Gefährdung für Reisende.
HIV/AIDS
ist in Malaysia bisher weniger weit verbreitet als in manchen anderen Staaten Südostasiens, die Anzahl der Neuinfektionen steigt aber an; Durchseuchung in den bekannten Risikogruppen, hier insbesondere im Drogenmilieu.
Durchfallerkrankungen/Cholera
Erhöhtes Risiko besteht landesweit; durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Haze
Teile Malaysias sind immer wieder vom sogenannten „Haze“ betroffen. Beim „Haze“ handelt es sich um periodisch auftretende, Smog-ähnliche Luftverunreinigungen, die durch Brandrodung und Schwelbrände in Malaysia und Indonesien verursacht werden. Je nach Wetterlage können die Schadstoffwerte, die von malaysischen Stellen veröffentlicht werden, täglich und von Ort zu Ort schwanken. Es wird daher empfohlen, sich regelmäßig aus der lokalen Presse über die aktuelle Belastung am Aufenthaltsort zu informieren. Soweit dort stark erhöhte Schadstoffkonzentrationen vorliegen, können Reizungen der Augen und der Atemwegsorgane auftreten. Insbesondere Herz- und/oder Lungenkranke sowie Alte und Kleinkinder sind stärker gefährdet, aber auch gesunde Erwachsene sollten dann eine körperliche Betätigung im Freien vermeiden und weitere Vorsichtsmaßnahmen treffen. Menschen mit den genannten oder anderen einschlägigen gesundheitlichen Problemen (Asthmatiker, Allergiker, u.a.) sollten vor Reisen in eventuell betroffene Gebiete einen Arzt konsultieren.
Vogelgrippe
Auch in Malaysia ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, umschriebene Ausbrüche bei Tieren auch in 2007, bisher keine menschlichen Erkrankungsfälle. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).
Medizinische Versorgung
Allgemein befriedigende Gesundheitsversorgung mit oft im Ausland ausgebildeten Fachärzten. An der Westküste der malaiischen Halbinsel findet man weitgehend gute hygienische Verhältnisse vor. Westliche Arzneimittel, auch viele deutsche Präparate, sind in städtischen Gebieten erhältlich.
Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind auch wegen evtl. hoher Krankenhaus- und Arztrechnungen, die meist sofort (oft vorab) beglichen werden müssen, dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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