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Korea Demokratische Volksrepublik, Nordkorea

Innenpolitik

Stand: März 2013

Staatsaufbau

Nordkorea ist ein streng zentralistisch geführter Staat. Formal gibt es Verfassungsorgane wie Parlament, Gerichtsbarkeit und Regierung. De facto wird die Macht jedoch seit Staatsgründung 1948 von der Kim-Dynastie und einem engen Kreis von Vertrauten ausgeübt. Einflussreich sind zudem die Partei der Arbeit Koreas sowie das Militär.

Nordkorea bekennt sich zu den Prinzipien des Sozialismus, zur Autarkie (‚Juche’) und zur Vorherrschaft des Militärs (‚Songun’). Ein erneutes Bekenntnis zu diesen Staatsgrundlagen erfolgte anlässlich der Machtübernahme von Kim Jong Un nach dem Tod seines Vaters Kim Jong Il (17.12.2011), am Nationaltag (09.09. 2012) sowie in der Neujahrsrede 2013.

Das Land zeichnet sich durch intensiven Personenkult aus. Porträts von Staatsgründer Kim Il Sung und Kim Jong Il  finden sich in jedem öffentlichen Gebäude und in jedem Privathaushalt.

Im Parlament, der Obersten Volksversammlung, sind die Partei der Arbeit Koreas sowie die Blockparteien Koreanische Sozialdemokratische Partei (KSDP) und Partei der Jungen Freunde der Chondo-Religion vertreten. Oppositionsparteien existieren nicht.

Nordkorea hat immer wieder mit Versorgungsproblemen zu kämpfen. Diese beziehen sich auf so grundlegende Dinge wie Nahrungsmittel, Elektrizität und Wasserversorgung. Luxusgüter sowie viele technische Güter, die Verwendung in den Waffenprogrammen finden könnten, dürfen aufgrund des Sanktionsregimes der UN und EU nicht nach Nordkorea exportiert werden.


Menschenrechte

Trotz regelmäßiger Anmahnung durch die internationale Gemeinschaft gibt es in Nordkorea große Defizite bei der Einhaltung der Menschenrechte.

Aufgrund der Abschottung des Landes ist es nur schwer möglich, ein verlässliches Bild über die Menschenrechtssituation zu erhalten. Sicher ist, dass die krasse Verletzung   individueller Menschenrechte wie z.B. Informations-, Presse-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit systemimmanent ist. Berichte, z.B. durch nordkoreanische Flüchtlinge, lassen darauf schließen, dass schwere und schwerste Menschenrechtsverletzungen häufig vorkommen. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat seit Dezember 2005 mehrere von allen EU-Mitgliedstaaten und weiteren Nationen eingebrachte Resolutionsentwürfe zur Menschenrechtslage in Nordkorea angenommen. Die Bundesregierung bemüht sich gemeinsam mit ihren Partnern in der Europäischen Union um eine Verbesserung der Menschenrechtssituation. Deutschland hat anlässlich der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen am 1. März 2001 als erster Staat mit Nordkorea vereinbart, in einen Dialog über Menschenrechtsfragen einzutreten.

Weitere Informationen zur Menschenrechtssituation in Nordkorea finden Sie im Menschenrechtsbericht der Bundesregierung.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.