Ungarn
Innenpolitik
Stand: Oktober 2009
Aktuelle innenpolitische Lage
Am 14. April 2009 löste der bisherige Wirtschaftsminister Gordon Bajnai (parteilos) Ferenc Gyurcsány als Ministerpräsidenten ab. Bajnai wurde im Wege des konstruktiven Misstrauensvotums, das sein Vorgänger initiiert hatte, gewählt. Zum neuen Außenminister wurde Péter Balázs ernannt; er war der erste EU-Kommissar Ungarns und Botschafter in Deutschland.
Bajnai steht, wie zuvor Gyurcsány, einer Minderheitsregierung der Sozialistischen Partei (MSZP) vor, nachdem die Liberalen (SZDSZ) Ende April 2008 die seit 2002 bestehende sozialliberale Regierungskoalition aufgekündigt hatten. Hintergrund war ein von der Opposition initiiertes Referendum, das die Regierung zwang, einige wirtschaftliche Reformgesetze zurückzunehmen. Die SZDSZ hat die MSZP-Minderheitsregierung weiter toleriert. Die nächsten regulären Parlamentswahlen sind für April oder Mai 2010 vorgesehen.
Im Europäischen Parlament halten von den Ungarn zustehenden 22 Mandaten die Sozialisten 4, Fidesz 14 und das MDF 1 Mandat, der rechtsextreme Jobbik 3 Mandate.
Staatsaufbau
Nach der politischen Wende von 1989/90 wurde auch das ungarische Staatswesen erneuert. Am 23.10.1989 trat die modifizierte Verfassung in Kraft. Sie ist an der klassischen Aufgabenteilung zwischen Staatsoberhaupt, Parlament und Regierung orientiert und hat unter anderem das deutsche Grundgesetz von 1949 zum Vorbild. Die Regierung ist dem Parlament verantwortlich, für die Regierungstätigkeit trägt der Ministerpräsident Verantwortung. Um die größtmögliche Stabilität der Regierung zu gewährleisten, wurde die Institution des konstruktiven Misstrauensvotums geschaffen. Außerdem können zahlreiche – auch nicht verfassungsändernde – Gesetze nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet werden. Dem Staatspräsidenten fallen überwiegend repräsentative Aufgaben zu.
Parlament
Dem ungarischen Parlament kommen eine Reihe zentraler Aufgaben zu: Es wählt den Präsidenten der Republik, den Ministerpräsidenten, die Mitglieder des Verfassungsgerichts, die Ombudsleute der Minderheiten und für Datenschutz, den Präsidenten des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt. Die 386 Abgeordneten des ungarischen Einkammer-Parlaments werden für vier Jahre gewählt. Es gilt ein gemischtes Wahlsystem. Im August 2005 wurde der ehemalige Verfassungsrichter Prof. László Sólyom vom Parlament mit knapper Mehrheit zum Staatspräsidenten gewählt. Er war der Kandidat der Oppositionspartei FIDESZ, doch stimmten auch die meisten Abgeordneten der kleineren damaligen Regierungspartei SZDSZ für ihn. Eine Neuwahl des Staatspräsidenten steht im Jahre 2010 an.
Regierung und Opposition
Von 1998 bis zum 26. Mai 2002 wurde Ungarn von einer Koalitionsregierung aus rechts-bürgerlicher FIDESZ (Parteivorsitz Viktor Orbán), Kleine-Landwirte-Partei FKgP und Ungarischem Demokratischem Forum MDF (Parteivorsitzende: damalige Justizministerin Ibolya Dávid) unter Führung von Ministerpräsident Orbán regiert. FKgP und die rechtsradikale „Partei der Wahrheit und des Lebens“ (MIÉP) sind seit den Wahlen 2002 nicht mehr im Parlament vertreten.
Seit dem 27. Mai 2002 bildeten die sozialdemokratische MSZP und der liberale Bund Freier Demokraten (SZDSZ) die Regierung. Ministerpräsident war seit dem 29. September 2004 Ferenc Gyurcsány, der nach koalitionsinternen Auseinandersetzungen im April 2009 auf sein Amt verzichtete.
Der parteilose Gordon Bajnai übernahm am 14.4.2009 die Regierung. Er hat angekündigt, seine „Expertenregierung“ nur bis zum Ende der Legislaturperiode im April 2010 führen zu wollen.
Minderheitenrechte
Die Rechte der in Ungarn lebenden dreizehn anerkannten nationalen und ethnischen Minderheiten - die die Verfassung als konstituierende Elemente des Staates bezeichnet - sind im Minderheitengesetz von 1993 verankert. Das Gesetz wurde im Oktober 2005 novelliert und erhebt jetzt den Anspruch, EU-Vorgaben zu erfüllen. Es räumt den Angehörigen der Minderheiten weitgehende individuelle und kollektive Rechte ein. Dies sind in erster Linie kulturelle Autonomierechte wie das Recht auf muttersprachlichen Unterricht. Frei gewählte Selbstverwaltungen der Minderheiten auf kommunaler sowie auf Landesebene setzen sich aktiv für die Wahrnehmung der Minderheitenrechte ein.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.