Ukraine
Innenpolitik
Stand: März 2010
Präsidentschaftswahlen 2010
Die Monate vor den Präsidentschaftswahlen am 17.01.2010 waren von innenpolitischem Stillstand und großen wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt. Das Parlament blieb zumeist blockiert und fand nur punktuell zu Mehrheitsentscheidungen. Die Blockade der Innenpolitik führte dazu, dass dringende Reformen – auch im Widerspruch zu Forderungen der internationalen Geber - nicht angegangen wurden. Der IWF setzte daraufhin im Herbst 2009 die Zusammenarbeit mit der Ukraine vorübergehend aus.
Mit Näherrücken der Präsidentschaftwahlen spitzten sich die politischen Querelen zwischen Staatspräsident Juschtschenko, Ministerpräsidentin Tymoschenko und Oppositionsführer Janukowytsch weiter zu. Die im Dezember 2008 unter Einschluss des „Blocks Lytwyn“ neu formierte Regierungskoalition erwies sich nicht als mehrheitsfähig. Ein erneuter Versuch von BJuT und PdR im Frühjahr 2009 zur Bildung einer „Großen Koalition“, die auf der Grundlage einer Verfassungsänderung u.a. die Wahl des künftigen Präsidenten durch das Parlament statt einer Volkswahl vorgesehen hätte, scheiterte.
Mit der Stichwahl am 7. Februar 2010 ging der monatelange Präsidentschaftswahlkampf in der Ukraine zu Ende. Oppositionsführer Wiktor Janukowytsch setzte sich mit 48,96 % der Stimmen gegen Regierungschefin Julia Tymoschenko mit 45,47 % durch, der bisherige Amtsinhaber Wiktor Juschtschenko schied bereits im 1. Wahlgang am 17.01.2010 mit 5,45 % aus. Die Wahlen wurden von der OSZE und anderen Wahlbeobachtungsmissionen übereinstimmend als frei und überwiegend fair bewertet. Gleichwohl erkannte Julia Tymoschenko ihre Wahlniederlage nicht an und klagte vor dem zuständigen Obersten Verwaltungsgericht in Kiew gegen das Wahlergebnis. Nachdem sie ihre Klage – einer weithin erwarteten Klageabweisung zuvorkommend – zurückgezogen hatte, wurde Janukowytsch am 25. Februar 2010 in sein Amt eingeführt
Von den Parlamentswahlen 2006 bis zu den Präsidentschaftswahlen 2010
Bei den Parlamentswahlen am 26. März 2006 – den ersten Wahlen seit der „Orangenen Revolution“ 2004 - wurdedie „Partei der Regionen“ (PdR) des damaligen Oppositionsführers Viktor Janukowytsch deutlich stärkste Fraktion vor dem „Block Julija Tymoschenko“ (BJuT) und Juschtschenkos „Unsere Ukraine“ (UU). Nachdem Janukowytsch im August 2006 Ministerpräsident geworden war (der Regierung gehörten Minister der PdR, der Sozialisten, Kommunisten und kurzzeitig auch von UU an), nahmen die Spannungen zwischen Präsident und Ministerpräsident kontinuierlich zu.
Im April 2007 löste Präsident Juschtschenko schließlich das ukrainische Parlament auf und ordnete Neuwahlen an. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Auflösung waren umstritten. Das vom Parlament angerufene Verfassungsgericht war zu keiner Entscheidung imstande. Ende Mai einigten sich schließlich Staatspräsident, Ministerpräsident und Parlamentspräsident auf Neuwahlen am 30. September 2007.
Nach Einschätzung der OSZE/ODIHR entsprachen diese Parlamentswahlen im wesentlichen demokratischem Standard. Stimm- und Mandatsverteilung: Partei der Regionen 34,37 Prozent (175 Sitze), Block Julija Tymoschenko 30,71 Prozent (156 Sitze), Block Unsere Ukraine – Selbstverteidigung des Volkes 14,15 Prozent (72 Sitze), Kommunistische Partei der Ukraine 5,39 Prozent (27 Sitze), Block Lytwin 3,96 Prozent (20 Sitze). Alle übrigen Parteien und Blöcke scheiterten an der Dreiprozenthürde.
Am 18. Dezember 2007 wurde Julija Tymoschenko zur ukrainischen Ministerpräsidentin gewählt. Sie erhielt mit 226 Stimmen gerade die erforderliche Mehrheit im Parlament. Ihrer Regierung gehören Minister ihres eigenen Blockes und des präsidentennahen Blockes „Unsere Ukraine – Selbstverteidigung des Volkes“ an.Der Austritt der präsidentennahen Fraktion aus der Koalition am 3. September 2008 führte im Dezember 2008 zu einer Koalitionsneubildung aus „Block Julia Tymoschenko“, der Mehrheit von „Unsere Ukraine – Selbstverteidigung des Volkes“ und „Block Lytwyn“, die am 09. Dezember 2008 Wolodymyr Lytwyn zum neuen Parlamentspräsidenten wählte. Nach dem Auseinanderfallen der Koalition am 2. März 2010 bleiben 30 Tage, um eine neue Koalition zu bilden. Andernfalls kann der Präsident das Parlament auflösen und Neuwahlen ansetzen
Staatsaufbau
Nach der Verfassung vom 28. Juni 1996 war die Ukraine ursprünglich eine Präsidialdemokratie mit Gewaltenteilung. Politik und Verwaltung waren stark auf den Staatspräsidenten als zentrale Verfassungsinstitution und Ausdruck staatlicher Macht ausgerichtet.
Am 8. Dezember 2004 wurde die Verfassung im Zuge der „Orangen Revolution“ wesentlich geändert. Diese Änderungen traten zum Jahresbeginn 2006 in Kraft. Sie stärkten das Parlament, das nun weitgehend selbst die Regierung einsetzen und durch Misstrauensvotum abberufen kann. Ein automatischer Rücktritt der Regierung nach Präsidentschaftswahlen wurde mit der Verfassungsänderung abgeschafft. Der Präsident hat jedoch faktisch bei der Regierungsbildung weiterhin eine einflussreiche Rolle und zudem unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Parlament aufzulösen.
Die Kompetenzen der einzelnen Verfassungsorgane sind im geltenden Verfassungstext nur unzureichend abgegrenzt. Dies führte im Frühjahr 2007 zu einem Verfassungskonflikt zwischen Staatspräsident Juschtschenko und der damaligen Regierung unter Premierminister Janukowitsch. Eine Verfassungsreform zur Beseitigung dieser Mängel wird immer wieder diskutiert, bis jetzt jedoch ohne Ergebnis.Die Ukraine wird zentralistisch regiert. Organe der regionalen und lokalen Selbstverwaltung haben mit Ausnahme der Krim relativ geringe Kompetenzen. Das Land ist in 27 Verwaltungseinheiten aufgeteilt: Dies sind die 24 Bezirke (Oblaste), deren Gouverneure vom Präsidenten ernannt und entlassen werden, außerdem die Autonome Republik Krim und die Städte Kiew und Sewastopol, die einen Sonderstatus haben.
Menschenrechte
Der Schutz der Menschenrechte sowie das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip sind in der Verfassung verankert. Die Ukraine ist Vertragsstaat der meisten Menschenrechtsabkommen des Europarates und der Vereinten Nationen.
Seit der „Orangen Revolution“ berichten die Medien auch kritisch über einzelne Fälle von Menschenrechtsverletzungen. Die Bürgergesellschaft ist deutlich lebendiger als früher. Unabhängige Menschenrechtsorganisationen können weitgehend ungehindert arbeiten und werden von der Regierung als Gesprächspartner akzeptiert.
Problematisch bleiben die stark verbreitete Korruption, die Zustände in den Gefängnissen (insbesondere Untersuchungshaftanstalten), schleppende Gerichtsverfahren, die Lage ausländischer Flüchtlinge und der Roma, die Zunahme fremdenfeindlicher und antisemitischer Gewalt.
Medien
Seit der „Orangen Revolution“ gibt es in der Ukraine eine pluralistische Medienlandschaft. Die Medien berichten heute weitgehend frei und ungehindert, ihr Einfluss als „vierte Gewalt“ ist jedoch begrenzt. Das Hauptproblem der Medien besteht in der wachsenden finanziellen Abhängigkeit der Journalisten von den Eigentümern der Medienunternehmen einerseits und mangelhafter Aus- und Fortbildung von Journalisten andererseits. Positiv ist aber, dass die Medien und Nichtregierungsorganisationen offen hierüber berichten.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.