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Landesflagge Ukraine
Außenpolitik

Stand: Oktober 2009

Beziehungen zur EU

Die Ukraine ist einer der wichtigsten Adressaten der „Europäischen Nachbarschaftspolitik“ (ENP) in Mittel- und Osteuropa. Deren Ziel ist die Schaffung eines Raumes gemeinsamer Werte mit wirtschaftlicher und kultureller Integration. Vertragliche Grundlage der Beziehungen zur EU sind das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA, in Kraft seit März 1998) und der seit Februar 2005 geltende Aktionsplan EU-Ukraine. Das ursprünglich bis Februar 2008 geltende PKA wird bis zur Ablösung durch ein Assoziierungsabkommen in Kraft bleiben. Kern des Assoziierungsabkommens, das die Ukraine durch Übertragung der EU-Gesetzgebung wirtschaftlich und politisch schrittweise an die EU heranführen soll, wird eine Freihandelszone sein. Die Verhandlungen über das Abkommen begannen im Februar 2007, über die Freihandelszone am 18. Februar 2008, nachdem der WTO-Rat kurz zuvor die Aufnahme der Ukraine beschlossen hatte.

Am 1. Januar 2008 sind Abkommen zwischen der EU und der Ukraine über Visaerleichterungen und Rücknahme von Personen, die sich illegal aufhalten, in Kraft getreten. Der EU-Ukraine-Gipfel am 9. September 2008 in Paris betonte die großen Fortschritte in der Zusammenarbeit, besonders bei der Umsetzung des ENP-Aktionsplans durch die Ukraine. Die Ukraine ist zudem Partnerland der am 7.5.2009 auf einem Gipfeltreffen in Prag gegründeten „Östlichen Partnerschaft“ der EU, deren Ziel es ist, die EU und sechs Partnerländer aus ihrer östlichen Nachbarschaft und der Kaukasusregion politisch und wirtschaftlich aneinander anzunähern. Eine EU-Beitrittsperspektive ist in der Östlichen Partnerschaft nicht enthalten.

Beziehungen zur NATO

Grundlage der Zusammenarbeit bildet die NATO-Ukraine-Charta vom Juli 1997. Die NATO und ihre Mitgliedstaaten unterstützen die Ukraine bei Reformen. Besonders die Streitkräftereform zeitigt beachtliche Erfolge. Die NATO und die Ukraine arbeiten bei der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen zusammen und haben ihre gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit verstärkt. Die Ukraine ist das einzige Nicht-Mitglied, das an allen NATO-geführten Militäroperationen teilnimmt.

Auf dem NATO Gipfel in Bukarest im April 2008 erhielt die Ukraine eine grundsätzliche Beitrittsperspektive („Wir kamen heute überein, dass diese Länder“ - gemeint sind die Ukraine und Georgien - „NATO-Mitglieder werden.“). Ein Mitgliedschaftsaktionsplan („MAP“) wurde der Ukraine in Bukarest nicht gewährt, vielmehr ein umfassender Überprüfungsprozess eingeleitet. Die NATO-Außenminister beschlossen im Dezember 2008, die Zusammenarbeit mit der Ukraine weiter zu intensivieren. Intern knüpft die Ukraine einen NATO-Beitritt an eine Volksabstimmung.

Europarat und Vereinte Nationen

Die Ukraine ist seit November 1995 Mitglied des Europarates. Angesichts der Defizite in der demokratischen und rechtsstaatlichen Entwicklung der Ukraine unter Präsident Kutschma setzte der Europarat ein regelmäßiges „Monitoring“ ein, das weiterhin besteht, auch wenn sich die Verhältnisse in der Ukraine nach der „Orangen Revolution“ 2004 deutlich verbessert haben.

Die Ukraine ist Gründungsmitglied der Vereinten Nationen. Sie ist einer der bedeutendsten europäischen Entsendestaaten für Blauhelm-Einsätze der Vereinten Nationen.

Verhältnis zu Russland

Das Verhältnis zu Russland ist für die Ukraine von zentraler Bedeutung. Die persönlichen, historischen und kulturellen Verbindungen sind eng und vielfältig. Der östliche Nachbar hat nach wie vor großen Einfluss, denn die Ukraine bleibt wirtschaftlich eng mit Russland verflochten und hängt von Energieimporten aus Russland ab. Sie ist wichtigstes Transitland für russische Öl- und Gasexporte nach Westen. Wiederholte heftige Auseinandersetzungen zwischen Russland und der Ukraine um die Preise für Gaslieferungen und -transit führten Anfang 2009 zu einem über einwöchigen Lieferstopp des für Süd- und Westeuropa bestimmten russischen Gases und zeigten erneut, dass die energiewirtschaftliche Abhängigkeit der Ukraine von Russland auch eine außenpolitische Dimension hat. Die Ereignisse vertieften in Westeuropa, auch in Deutschland, die politische Diskussion über Energieversorgungssicherheit. 

Im ukrainisch-russischen Verhältnis bestehen offene, teilweise streitig diskutierte Fragen, darunter die Grenzziehung im Asowschen Meer und der Straße von Kertsch und die bis Mai 2017 vereinbarte Stationierung der russischen Schwarzmeerflotte auf der Krim. Durch beiderseitiges Stillschweigen bis zum 1. Oktober 2008 wurde der bilaterale Freundschaftsvertrag von 1997 bis 2019 verlängert.

Beziehungen zu den GUS-Staaten

Die Ukraine beteiligt sich weiterhin an der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Sie hat deren Charta indes nie unterzeichnet, sondern hat nur den Status eines „Teilnehmerstaates“. Für die Ukraine steht dabei die wirtschaftliche Zusammenarbeit im Vordergrund. Dem von Russland vorgeschlagenen „Einheitlichen Wirtschaftsraum“ mit Russland, Kasachstan und Belarus steht besonders Staatspräsident Juschtschenko zurückhaltend gegenüber, um das strategische Ziel einer EU-Mitgliedschaft nicht zu gefährden.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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