Startseite

Springe direkt zu: Seiteninhalt:, Zusatzinformationen:, Hauptmenü, Servicemenü, Suche


Landesflagge Turkmenistan
Staatsaufbau / Innenpolitik

Stand: Dezember 2009

Staatsaufbau

Nach Erlangung seiner Unabhängigkeit am 27. Oktober 1991 gab sich Turkmenistan am 18. Mai 1992 eine neue Verfassung. Die aktuelle Verfassung datiert vom 26.09.2008. Oberstes Gesetzgebungsorgan ist das Parlament. Dieses besteht nach der jüngsten Verfassungsreform aus 125 Abgeordneten. Die Verfassung ist modern mit umfangreichem Grundrechtskatalog. Parteigründungen sind erlaubt. Die Umsetzung der Verfassungsgrundsätze erfolgt jedoch nur zögerlich.

Die Regierung besteht aus dem Präsidenten, der in Personalunion Regierungschef ist, sowie neun Mitgliedern des Ministerkabinetts (Vizepremiers).

Innenpolitik

Der Präsident hat umfassende Kompetenzen. In Turkmenistan ist lediglich eine Partei, die "Demokratische Partei Turkmenistans" zugelassen. Sie ist aus der Kommunistischen Partei der ehemaligen Turkmenischen Sozialistischen Sowjetrepublik hervorgegangen. Weitere Parteien sind bislang nicht zugelassen, jedoch von der Verfassung erlaubt.

Menschenrechte und Behandlung ethnischer Minderheiten

Die vom ehemaligen Präsident Saparmurat Nijasow (gestorben 21.12.2006) bestimmte Politik Turkmenistans war auf die Stabilisierung des jungen Staates gerichtet („Nation building“), allerdings zu Lasten von Demokratie und Menschenrechten. Die Regierung von Präsident Berdimuhamedow (seit 14.02.2007) kündigte eine Anzahl von Reformen an, insbesondere auf dem Erziehungs-, dem Agrar- und dem wirtschaftlichen Sektor, welche bereits teilweise umgesetzt wurden.

Die Lage der Menschenrechte in Turkmenistan ist weiterhin unbefriedigend, obwohl sie sich seit dem Amtsantritt des neuen Präsidenten leicht verbessert hat. Defizite bestehen insbesondere bei Versammlungs-, Meinungs- und Medienfreiheit sowie Freizügigkeit.

Im Jahre 2008 hat die EU als Kernelement ihrer EU-Zentralasienstrategie einen regelmäßigen Menschenrechtsdialog mit Turkmenistan eingerichtet. Der Dialog fand in zweiter Runde am 30. Juni 2009 statt. Die Gespräche verliefen offen und konstruktiv.

Die Lage der Menschenrechte in Turkmenistan wurde in der Vergangenheit auch auf Ebene der VN-Gremien behandelt. In allen fünf Resolutionen – die letzte stammt aus dem Jahr 2005 - wurde die Lage der Menschenrechte verurteilt und die mangelnde Zusammenarbeit mit VN-Gremien kritisiert. Im Dezember 2008 nahm Turkmenistan dann am neuen Staatenüberprüfungsverfahren des VN-Menschenrechtsrates (UPR) teil und im März 2009 wurde ein Beschwerdeverfahren des Menschenrechtsrats eingestellt, nachdem sich Turkmenistan ausdrücklich zu einer engeren Zusammenarbeit mit den VN verpflichtet hat. Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für Religionsfreiheit hat das Land mittlerweile besucht.

Turkmenistan hat am 1. Januar 2000 die Todesstrafe abgeschafft. Turkmenistan ist mehreren VN-Konventionen beigetreten. Ethnische Minderheiten werden nicht verfolgt. Flüchtlingen aus den umliegenden Ländern wurde die turkmenische Staatsangehörigkeit gewährt.

In der überwiegend (mehr als 90 Prozent) sunnitisch-muslimischen Gesellschaft besteht laut Verfassung Trennung von Religion und Staat. Die ländliche Bevölkerung praktiziert traditionell einen "Volksislam", die städtische ist zum überwiegenden Teil nicht -religiös. Radikalreligiöse Bestrebungen wie in den Nachbarländern Iran (Schiiten) und Afghanistan (Taliban), mit dem Turkmenistan eine über 800 km lange gemeinsame Grenze hat, existieren nicht.

In Turkmenistan waren ursprünglich nur zwei Religionsgemeinschaften zugelassen: Sunnitische Moslems und Russisch Orthodoxe. Überraschenderweise bestehen diplomatische Beziehungen zum Vatikan, ohne dass die Römisch-Katholische Kirche als Religionsgemeinschaft zugelassen ist. Missionierungsversuche werden häufig unterbunden. Schiiten (etwa 120.000) sind ebenso wenig wie Katholiken und Juden registriert, ihre Religionsausübung wird jedoch toleriert.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

Zusatzinformationen:

Die EU und Zentralasien

Zentralasien gewinnt zunehmend strategische Bedeutung wegen seiner Energieressourcen, der Nähe zu Afghanistan und im Zusammenhang mit interkontinentalen Transportverbindungen.

Nützliche Links



Für diese Seite:


Impressum © 1995-2010 Auswärtiges Amt