Syrien
Innenpolitik
Stand: Januar 2008
Staatsaufbau
Nominell ist Syrien eine Demokratische Sozialistische Republik. Oberstes Exekutivorgan und gleichzeitig Staatsoberhaupt ist der alle 7 Jahre zu wählende Staatspräsident (seit 17.07.2000: Bashar Al-Assad, am 27.05.2007 im Amt bestätigt). Er ernennt ein Kabinett, das vom Ministerpräsidenten geleitet wird (Dr. Muhammad Naji Otri seit September 2003). Im Februar 2006 erfolgte die letzte Kabinettsumbildung, zwei Ministerposten wurden im Dezember 2007 umbesetzt. 2007 haben in Syrien Parlamentswahlen (22. April), ein Präsidentschaftsreferendum (27. Mai) und Kommunalwahlen (26./27. August) stattgefunden, die das System unverändert ließen.
Aktuelle innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage Syriens ist trotz des außenpolitischen Drucks weitgehend stabil. Präsident Bashar al-Assad stützt sich auf die alawitische Minderheit, die privilegierten Streitkräfte, verschiedene Sicherheitsdienste sowie ein alle sozialen Schichten umfassendes sorgfältig ausbalanciertes System von persönlichen und Gruppenloyalitäten. Syrien befindet sich seit 1963 im Ausnahmezustand. Dieser wird mit dem "Kriegszustand" mit Israel begründet. Bashar al-Assad (Jahrgang 1965) galt zunächst als Hoffnungsträger für die jüngere Generation in Syrien. Erwartet wurde, dass er das Land an die Anforderungen des 21. Jahrhunderts anpassen werde. Eine Demokratisierung nach westlichem Verständnis ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Die politische Atmosphäre hatte sich kurz nach seinem Amtsantritt zwar entspannt, seit 2001 wurden jedoch mehrere Initiativen zur Entwicklung einer offenen Gesellschaft wieder mit polizeistaatlichen Mitteln überwacht, teilweise auch unterdrückt. Zivilgesellschaftliches Engagement wird von den Sicherheitsdiensten streng kontrolliert. Ansätze politischer Öffnung werden durch den Wirtschaftsreformprozess verdrängt.
Menschenrechtspolitik
Trotz begrenzter Fortschritte ist die Menschenrechtslage in Syrien weiterhin unbefriedigend. Es gibt immer noch Fälle von Folter und Misshandlungen von Gefangenen und "Verschwindenlassen" von Personen, deren Verbleib erst nach Wochen oder Monaten festgestellt werden kann. Die wenigen in Syrien aktiven Menschenrechtsorganisationen sind nicht registriert, werden jedoch weitgehend toleriert. Viele Menschenrechtsaktivisten unterliegen einer Ausreisesperre oder sind inhaftiert. In seinem Dritten Bericht an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen im Oktober 2004 kündigte Syrien die Einrichtung einer unabhängigen nationalen Menschenrechtskommission an. Die Ankündigung ist bisher noch nicht umgesetzt worden. Im Dezember 2000 ließ Präsident Assad eine Amnestie verkünden, von der über 600 politische Gefangene betroffen waren. Im November 2001 wurden 122 Langzeitgefangene, im Januar 2004 sowie im Juli/August 2004 insgesamt 275 freigelassen. Im Februar 2005 wurden 55 politische Gefangene, im März 2005 ca. 200 Kurden, im November 2005 ca. 160 Gefangene freigelassen. Viele der Gefangenen hatten ihre Haftstrafe schon abgesessen. Im Januar 2005 wurden fünf prominente Häftlinge des „Damaszener Frühlings“ (2000/01) freigelassen, nachdem sie drei Viertel ihrer Haftstrafe verbüßt hatten, unter ihnen die ehemaligen syrischen Abgeordneten Riad Seif und Maamoun Homsi. Im Gegensatz zu 2005 wurden 2006 zum Abschluss des islamischen Fastenmonats Ramadan keine Gefangenen amnestiert. Die jüngste Amnestieregelung von September 2007 hat politische Gefangene nicht berücksichtigt. Im Frühjahr 2007 wurden mehrere syrische Regimekritiker zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Zusammenschluss von rund 160 Vertretern verschiedener demokratisch-oppositioneller Strömungen Anfang Dezember 2007 hat eine Reihe von Verhaftungen nach sich gezogen.
Situation der Frauen in der Gesellschaft
Die Gleichberechtigung der Frau ist laut Verfassung gewährleistet. Im gegenwärtigen Kabinett sind zwei Frauen vertreten, im Parlament gibt es 30 weibliche Abgeordnete. Im Familien-, Personenstands- und Erbrecht gilt für muslimische Frauen islamisches Recht mit sie benachteiligenden Rechtssätzen. Im alltäglichen Leben unterliegt die Frau oft unabhängig von ihrer Religion traditionellen Wertvorstellungen. Die syrische Staatsangehörigkeit kann nur über den syrischen Vater weitergegeben werden.
Verhältnis zwischen Staat und Religion
In religiöser Hinsicht ist das Ba'ath-Regime tolerant – nicht zuletzt, weil es selbst von der religiösen Minderheit der Alawiten getragen wird: Nicht nur Sunniten und Schiiten, Drusen und Ismailiten, sondern auch die Christen zahlreicher Denominationen und auch die wenigen verbliebenen Juden können in Syrien ungehindert ihre Religionen praktizieren.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.