Ruanda
Innenpolitik
Stand: Dezember 2009
Innenpolitische Themen
Die innenpolitische Agenda dominieren weiterhin folgende Themen: der Prozess nationaler Einheit und Versöhnung einschließlich der Demobilisierung und Reintegration von aus der DR Kongo zurückgekehrten Angehörigen von Hutu-Milizen, die nationale Armutsbekämpfungsstrategie, verbunden mit Bemühungen, sich unabhängiger von externer Unterstützung zu machen, sowie die Gacaca-Prozesse.
Wahlbeobachter der Europäischen Union haben bei den Präsidentschaftswahlen am 25. August 2003 und den beiden Parlamentswahlen im September/Oktober 2003 und September 2008 Unregelmäßigkeiten und 2008 unzureichede Transparenz des Wahlverfahrens festgestellt. Dennoch seien sie ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung Ruandas gewesen. Die im Februar/März 2006 auf allen unteren Verwaltungsebenen durchgeführten Lokalwahlen verliefen nach Ansicht der anwesenden internationalen Beobachter insgesamt zufrieden stellend, wobei allerdings die regierenden Parteien die Kandidatenauswahl im Vorfeld stark beeinflusst hatten. Der Ausgang der Wahl hat die bestehenden Machtverhältnisse bestätigt.
Wichtige gesellschaftliche Themen bleiben die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung des Völkermords, das Dezentralisierungsprogramm der Regierung, sowie der wirtschaftliche Wiederaufbau und Entwicklung des Landes. Durch die 2005 in Kraft getretene Landreform gibt es erstmalig in Ruanda ein individuell belastbares, verbrieftes Recht auf Grundbesitz.
"Gacaca"-Gesetz
Am 15. Januar 2005 begann offiziell die Hauptphase der Gacaca-Prozesse ("Gacaca" = Wiese/grüne Fläche in Kinyarwanda) zur Aufarbeitung des Völkermords in 1994. Die Verfahren sollen über Schuld und Strafmaß der Angeklagten entscheiden und durch die Form ihrer an traditioneller Konfliktlösungsmuster ausgerichtetenWahrheitsfindung (offene Debatte innerhalb der Dorfgemeinschaft) einen Beitrag zur gesellschaftlichen Versöhnung leisten. Die Herausforderungen sind gewaltig: Landesweit sind über 15.000 Gerichte und 200.000 Laienrichter befasst. Ein großer Teil der ruandischen Bevölkerung ist beteiligt, sei es als Täter, Überlebender, Zeuge, Angehöriger oder Richter; der geschätzten Zahl von bis zu einer Million Opfer des Völkermords 1994 stehen fast ebenso viele Angeklagte gegenüber.
Die Gacaca-Prozesse sollen bis Anfang/Mitte 2010 abgeschlossen werden, ausstehende Verfahren sollen der ordentlichen Gerichtsbarkeit übertragen werden.
Verfassung Ruandas von 2003
Die neue Verfassung wurde am 26. Mai 2003 durch ein Referendum angenommen und ist seit dem 4. Juni 2003 in Kraft. Kennzeichen sind das Prinzip der Gewaltenteilung, ein Zwei-Kammerparlament in einem semi-präsidialen System, Menschen- und Bürgerrechte, sowie ein mit Kontrollmechanismen versehener Parteienpluralismus einschließlich eines Spektrums von Institutionen, die geeignet sind, den Prozess der nationalen Einheit und Versöhnung zu fördern (Ombudsmann, Versöhnungskommission, Kommission zum Kampf gegen den Genozid).
Im so genannten Parteienforum, das alle mitregierenden Parteien umfasst, ist die FPR nach wie vor die dominierende Kraft.
Menschenrechtslage
Die Menschenrechtslage hat sich mit Konsolidierung der inneren Sicherheit im allgemeinen verbessert. Problematisch bleibt die Situation in den überfüllten Gefängnissen, gelegentliche Fälle von Amts- und Machtmissbrauch sowie ungeklärte Fälle von verschwundenen Personen aus dem Jahr 2003. Der im April 2002 verhaftete und wegen illegaler politischer Aktivitäten, Veruntreuung und des Schürens ethnischer Gegensätze im Juni 2004 zu 15 Jahren Haft verurteilte frühere Staatspräsident Bizimungu wurde im April 2007 vorzeitig entlassen. Die nationale Menschenrechtskommission hat zwar 2003 gestärkte Untersuchungs- und Interventionsbefugnisse erhalten, allerdings gibt es auch Zweifel an der Effizienz der Kommission und ihrer Regierungsunabhängigkeit. Mehrere unabhängige Menschenrechtsorganisationen existieren in Ruanda.
Die Todesstrafe ist seit Juni 2007 auch gesetzlich abgeschafft; seit 1998 wurde sie nicht mehr vollstreckt.
Situation der Frauen
Viele Frauen müssen in den Traditionen verankerte Benachteiligungen ertragen. Der Mann bleibt das Familienoberhaupt, obgleich die Frauen durch Kleinstlandwirtschaft für den Lebensunterhalt der Familie sorgen. Die Regierung hat die Frauenförderung zu einem vorrangigen Politikthema erhoben. Die Gesetze werden unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Mann und Frau überprüft. Die Verfassung schreibt eine Mindestvertretung von Frauen in Höhe von jeweils 30 Prozent in beiden Kammern des Parlaments vor. Nach den Wahlen führte dies mit über 56 Prozent zu dem weltweit höchsten Frauenanteil im Parlament.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.