Pakistan
Staatsaufbau/Innenpolitik
Stand: November 2009
Staatsaufbau
Pakistan ist ein Bundesstaat mit den vier Provinzen Punjab, Sindh, Baluchistan, North West Frontier (NWFP) und den "Federally Administered Tribal Areas" (FATA). Die pakistanische Verfassung bestimmt, dass die vom Parlament beschlossenen Gesetze in FATA nur gelten, wenn dies der Präsident explizit anordnet. Daneben kontrolliert Pakistan die Gebiete von Gilgit-Baltistan (die früheren "Northern Areas") und Azad Jammu & Kashmir (AJK - "freies Kaschmir"), der auf der pakistanischen Seite der Demarkationslinie ("Line of Control") zwischen Indien und Pakistan liegende Teil Kaschmirs. Beide Gebiete werden offiziell nicht zum pakistanischen Staatsgebiet gerechnet. Gilgit-Baltistan hat im September 2009 eine Teilautonomie erhalten. Es war bislang von Islamabad aus regiert worden. AJK genießt ebenfalls Autonomie, ist aber finanziell von der Zentralregierung in Islamabad abhängig.
Die gesetzgebende Gewalt in Pakistan liegt beim Parlament. Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung und dem Senat. Daneben werden in den Provinzen Pakistans Provinzversammlungen gewählt. Die Nationalversammlung umfasst 342 Abgeordnete, von denen 272 direkt vom Volke gewählt werden. Es gilt das Mehrheitswahlrecht. 60 Sitze sind für Frauen, 10 weitere für Vertreter religiöser Minderheiten reserviert. Die reservierten Sitze werden auf die in der Nationalversammlung vertretenen Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil verteilt. Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre.
Aktuelle innenpolitische Lage
Aus den Parlamentswahlen am 18. Februar 2008 war die bis dahin oppositionelle Pakistan Peoples Party (PPP) unter der Führung von Asif Ali Zardari, dem Witwer von Benazir Bhutto, als Siegerin hervorgegangen. Ihre Parlamentsmehrheit reichte aber für eine Alleinregierung nicht aus. Sie schloss sich deshalb mit der zweitgrößten Partei, der PML-N des ehemaligen Premierministers Nawaz Sharif, und zwei kleineren Parteien zu einer Koalition zusammen. Yousaf Rana Gilani (PPP) wurde am 24. März 2008 zum Premierminister gewählt.
Präsident Musharraf, der am 29. November 2007 als ziviler Präsident für eine weitere fünfjährige Amtszeit vereidigt worden war, trat am 18. August 2008 angesichts eines drohenden Amtsenthebungsverfahrens zurück. Die zwischen Zardari und Sharif lange Zeit strittigen Fragen über den Umgang mit Präsident Musharraf und die Wiedereinsetzung der während des Notstands im November 2007 entlassenen Hohen Richter führten am 25. August 2008 zum Austritt der PML-N aus der Regierungskoalition. Die PPP führt seitdem eine Koalitionsregierung zusammen mit der MQM, der viertstärksten Partei im Parlament, sowie den kleineren Parteien ANP und JUI-F.
Am 6. September wurde Zardari von der Nationalversammlung und den vier Provinzversammlungen zum neuen Präsidenten gewählt und am 9. September vereidigt.
Am 16. März stimmte Premierminister Gilani nach landesweiten Protesten der Juristenbewegung der Wiedereinsetzung aller verbliebenen abgesetzten Richter zu, einschließlich des Vorsitzenden des Obersten Gerichtshofs, Iftikar M. Chaudhry.
Seit Ende April haben sich die militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem pakistanischen Militär und den Taliban verschärft. Zuvor hatten die Taliban eine Vereinbarung mit der Provinzregierung der Nordwestgrenzprovinz im Februar 2009 genutzt, um die Herrschaft im Swat-Tal zu übernehmen und anschließend in zwei Nachbardistrikte vorzurücken. Die Armee antwortete daraufhin mit einer Gegenoffensive und hat die Taliban-Herrschaft im Swat-Tal beendet. Seit Oktober 2009 geht die Armee auch gegen die Taliban in Süd-Wasiristan vor. Diese reagierten mit einer Reihe von Terroranschlägen, von denen v.a. die Nordwestgrenzprovinz und FATA betroffen sind, die sich aber auch gegen Ziele im Punjab richteten, z.B. das Armeehauptquartier in Rawalpindi.
Die pakistanische Regierung steht in dieser Auseinandersetzung vor großen Herausforderungen: um die militärischen Erfolge zu konsolidieren und einer Rückkehr der Taliban vorzubeugen, müssen in den zurück gewonnenen Gebieten funktionierende zivile Verwaltungsstrukturen etabliert werden, das gilt v.a. für das Rechtssystem. Außerdem muss die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gebiete vorangetrieben werden. Schließlich gilt es, die große Zahl interner Flüchtlinge zu bewältigen. Nach der Militäraktion im Swat-Tal hatte die Regierung 2,26 Mio. Binnenflüchtlinge registriert, von denen bis Anfang November 2009 ca. 60% in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Im Zuge der Militäraktion in Süd-Wasiristan wird mit ca. 300.000 Binnenflüchtlingen gerechnet.
Gesellschaftliche Strukturen
Pakistan ist nach eigener Bezeichnung eine „islamische Republik“. Der Islam ist in der Verfassung als Staatsreligion festgeschrieben. Ebenso sind Staat und Regierung aufgerufen, den Muslimen des Landes die Einhaltung einer islamischen Lebensführung zu ermöglichen und ihnen die Möglichkeit zum Erlernen der fundamentalen Werte des Koran zu geben. Die Interpretation dieses Auftrags ist unter verschiedenen Regierungen unterschiedlich ausgefallen. Die strenge Auslegung islamischer Wertvorstellungen und ihre forcierte Implementierung unter General Zia-ul Haq prägen bis heute die Debatte über die Art und Funktion religiöser Gesetze in der pakistanischen Gesellschaft. Aus dieser Zeit stammen insbesonders die sog. Hudood-Gesetze, die Körperstrafen und die Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Zeugen vorsehen. Im November 2006 gelang es der Regierung mit Mühe, ein Gesetz durch das Parlament zu bringen, das die frauenfeindlichsten Elemente der Hudood-Gesetze entschärfte und u.a. die Chancen von Frauen verbessert, Vergewaltiger zur Rechenschaft zu ziehen.
Vor allem auf dem Land wird die Gesellschaft Pakistans noch immer von feudalen Machtstrukturen dominiert. Eine wichtige Rolle spielt das Militär. Eine bürgerliche Mittelschicht bildet sich in den Städten heraus und entfaltet zunehmend politisches Bewusstsein. Es ist dieser Teil der Gesellschaft, der die Anwaltsbewegung getragen hat, die sich für die Wiedereinsetzung des unter Präsident Musharraf 2007 abgesetzten Obersten Richters Iftikhar Chaudhry und eine unabhängige Justiz eingesetzt hat. Die Bevölkerungsmehrheit bilden arme Lohnarbeiter und Bauern, die auf dem Land zum Teil in starker Abhängigkeit von Großgrundbesitzern leben.
Menschenrechtslage
Pakistan hat wichtige internationale Vereinbarungen zum Schutz der Menschenrechte, wie den Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die Konvention gegen Folter zwar unterzeichnet, jedoch noch nicht ratifiziert. Es hat aber im April 2008 den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert. Die Verfassung enthält umfangreiche Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte, doch weichen Anspruch der Verfassung und gesellschaftliche Realität voneinander ab.
Durch die Einführung einer Frauenquote in den gewählten Versammlungen auf Bundes-, Länder-, und Bezirksebene sind seit den Wahlen von 2002 deutlich mehr Frauen in die Parlamente gewählt worden (ca. 20% in der Nationalversammlung). Ebenso wurde die Todesstrafe für minderjährige Straftäter abgeschafft und ihre separate Inhaftierung verfügt. Dennoch sind die Rahmenbedingungen für die Durchsetzung von Menschenrechten weiter schwierig. Polizei und Justiz unterlaufen häufig Fehler bei der Untersuchung von Straftaten. Korruption ist weit verbreitet. Die pakistanischen Gerichtshöfe sind zudem überlastet. Gerichtsverfahren ziehen sich nicht selten über Jahrzehnte hin.
Kinderarbeit ist laut Verfassung illegal. Pakistan hat das Übereinkommen der ILO Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit von 1999 ratifiziert. Gleiches gilt für die Kinderrechtskonvention. Schätzungen der pakistanischen Regierung und der ILO gehen jedoch von 3,3 Millionen arbeitenden Kindern aus, die Dunkelziffer ist hoch. Nichtregierungsorganisationen schätzen, dass bis zu 5 Millionen Kinder und Jugendliche arbeiten, die überwiegende Zahl in der Landwirtschaft (65 Prozent). Eine im Punjab im letzten Jahr durchgeführte Studie zeigt, dass 90 Prozent der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Jungen sind. Die Mehrzahl arbeitet mehr als 35 Stunden, einige sogar mehr als 56 Stunden.
Lage der Frauen
Pakistan hat das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ ratifiziert. Trotz des in der Verfassung festgeschriebenen Diskriminierungsverbots sind Frauen in Pakistan in mehreren Rechtsbereichen aufgrund der Anwendung islamisch geprägter Rechtsvorschriften oder aufgrund traditioneller Normen schlechter gestellt als Männer. Im August 2009 nahm die pakistanische Nationalversammlung ein umfassendes Gesetz gegen häusliche Gewalt an. Dieser Erfolg geht auch darauf zurück, dass die Parlamentarierinnen begonnen haben, sich bei einzelnen Themen parteiübergreifend zu organisieren.
Unabhängig von ihrer rechtlichen Stellung sind besonders Frauen aus ärmeren Schichten und auf dem Land faktisch von Geburt an benachteiligt. So ist z.B. die Kindersterblichkeit bei Mädchen höher als bei Jungen. Die Alphabetisierungsrate der Frauen liegt deutlich unter der der Männer (ca. 35 Prozent bei Frauen gegenüber 64 Prozent bei Männern). Die Lebenserwartung liegt allerdings bei 64 Jahren für Männer und 65 Jahren für Frauen.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.