Neuseeland
Innenpolitik
Stand: November 2009
Staatsaufbau
Neuseeland ist eine parlamentarische Monarchie mit Einkammer-Parlament (derzeit 122 Abgeordnete). Wahlen finden im dreijährigen Turnus statt, die letzten Wahlen fanden im November 2008 statt. Staatsoberhaupt ist Königin Elisabeth II, Königin von Neuseeland, vertreten durch Sir Anand Satyanand, Generalgouverneur (seit 23. August 2006). Regierungschef ist seit November 2008 Premierminister John Key (National Party). Außenminister ist Murray McCully.
Neuseeland wird zentral verwaltet. Daneben besteht in beschränktem Rahmen regionale Selbstverwaltung durch 12 Regionale Räte, 76 Stadt- und Bezirksräte und in vier Regionen durch jeweils einen zusammengefassten Regional-, Bezirks- und Stadtrat.
Das neuseeländische Verfassungsrecht - es gibt keine geschriebene Verfassung - beruht auf der britischen Habeas-Corpus-Akte von 1679, der Bill of Rights von 1689 und auf einer Anzahl neuseeländischer Gesetze, u.a. dem Waitangi-Vertrag von 1840.
Wahlen und Wahlsystem
In Neuseeland galt bis 1996 das absolute Mehrheitswahlrecht, das in einer Volksabstimmung im November 1993 durch ein neues, erstmals in den Parlamentswahlen am 12. Oktober 1996 angewendetes gemischtes Verhältniswahlrecht mit Fünf-Prozent-Klausel ersetzt wurde: Das Mixed Member Proportional System (MMP) gleicht in wesentlichen Teilen dem deutschen Wahlsystem der teilpersonalisierten Verhältniswahl.
John Key bildete nach seinem Wahlsieg im November 2008 eine Minderheitsregierung mit der fallweisen Unterstützung dreier kleinerer Parteien (ACT, United Future, Maori Party). Die parlamentarische Mehrheit in Vertrauens- und Haushaltsabstimmungen ist durch die Unterstützungszusagen der drei Partnerparteien gewährleistet.
Gerichtswesen
In Neuseeland besteht ein unabhängiges Gerichtswesen, die Richter werden vom Generalgouverneur ernannt. Die Justiz ist hierarchisch gegliedert in District Courts (vergleichbar Amtsgerichten), High Courts (Landgerichten), den Court of Appeal (Berufungsgericht) und den Supreme Court (Oberster Gerichtshof), der im Mai 2004 den bisherigen Privy Council in London als höchste Instanz abgelöst hat.
Die Lage der Maori
Die Maori, seit Ende des 19. Jahrhunderts Minderheit in Neuseeland, haben sich dem europäisch geprägten Wirtschafts- und Lebensstil weitgehend angepasst. Aufgrund des Vertrags von Waitangi von 1840 und darauf basierender Gesetze genießen sie volle Gleichberechtigung. Ihre Rechte sind gesetzlich verankert. Seit 1987 ist die Sprache der Maori neben Englisch Amtssprache in Neuseeland, wenn auch wesentlich weniger verbreitet. Alle Regierungen der letzten 30 Jahre haben sich intensiv darum bemüht, die Stellung der Maori in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu stärken.
1975 wurde das „Waitangi-Tribunal“ eingerichtet, um die Aufarbeitung im 19. und Anfang des 20. Jh. an den Maori begangenen Unrechts (vor allem durch Missachtung der unter dem Waitangi-Vertrag geschützten Eigentumsrechte an Grund und Boden) zu beschleunigen. Seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts wurden Ansprüche verschiedener Maori-Stämme in langwierigen Schlichtungsverfahren beigelegt. Eine Reihe von Verfahren laufen noch, sie sollen nach den Vorstellungen der Regierung John Key bis 2014 abgeschlossen werden. (Die vorherige Labour-Regierung ging von einer Beendigung der Verfahren 2020 aus.)
Im November 2004 wurde gegen den Widerstand der Maori ein Gesetz zur Regelung der Besitzverhältnisse an der etwa 19.000 km langen Küstenlinie des Landes und dem ihr vorgelagerten Meeresboden verabschiedet, an denen Maori traditionelle Rechte geltend machen. Die Verlagerung der Eigentumsrechte auf den Staat hat die Diskussion um die Frage der traditionellen Rechte der Maori wieder aufleben lassen und im Juli 2004 zur Gründung der Maori-Party geführt, die seit 2005 im Parlament vertreten ist und derzeit fünf Sitze hält. Dieses kontroverse Gesetz soll nach Forderung der Maorti-Party einer Überprüfung unterzogen werden, was von der regierenden National-Party auch zugesagt wurde.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.