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Landesflagge Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
Innenpolitik

VN-Mitgliedschaft unter der Bezeichnung "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien". Der Staatsname ist zwischen der griechischen und der mazedonischen Regierung umstritten. Es laufen derzeit Vermittlungsbemühungen unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen.

Stand: August 2009

Staatsaufbau

Die ehemalige jugoslawische Republik (EJR) Mazedonien ist eine parlamentarische, rechtsstaatliche Demokratie mit Gewaltenteilung. Das Parlament besteht aus einer Kammer. Die Abgeordneten werden in freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt. Das Parlament hat 120 Sitze. In der EJR Mazedonien gilt ein gemischtes Mehrheits- und Verhältniswahlrecht.

Der Staatspräsident wird unmittelbar vom Volk auf fünf Jahre gewählt (einmalige Wiederwahl möglich). Er ernennt den Regierungschef nach dessen Wahl durch das Parlament, dieser bildet das Kabinett. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, Präsident des Sicherheitsrats und hat im Gesetzgebungsverfahren ein Einspruchsrecht, ist jedoch zur Unterzeichnung verpflichtet, wenn das Gesetz nach erneuter Beratung im Parlament mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder angenommen wird.

Die mazedonische Verfassung regelt den Staatsaufbau nach dem Prinzip der Gewaltenteilung. Sie garantiert alle demokratischen Grundrechte und setzt im Bereich der Menschen- und Minderheitenrechte hohe Standards. 

Regierung und Opposition

Das Parteienspektrum reicht von der konservativen Partei VMRO/DPMNE und der von ihr abgespaltenen VMRO-Narodna über die liberalen Parteien LDP und LP bis zu den drei sozialdemokratischen Gruppierungen SDSM (Sozialdemokratischer Bund), NSDP und SP (Sozialistische Partei), die aus der ehemaligen kommunistischen Partei hervorgegangen sind. Die ethnischen Albaner sind vor allem repräsentiert in der DUI (Demokratische Union für Integration), der DPA (Demokratische Partei der Albaner) und der PDP (Partei der Demokratischen Prosperität) und seit September 2008 in der von der DPA abgespaltenen „Neuen Demokratie“. Die kleineren Ethnien der Türken, Serben, Roma, Bosniaken und Vlachen verfügen ebenfalls über eigene Parteien. Die aus vorgezogenen Neuwahlen am 1./15. Juni 2008 hervorgegangene Regierung unter Ministerpräsident Nikola Gruevski, gebildet aus VMRO-DPMNE, DUI sowie einer Reihe kleinerer Parteien, verfügt über 82 der 120 Sitze im Parlament. Wichtigste Kräfte der Opposition sind SDSM und DPA. Die Kommunalwahlen vom März 2009 haben die Machtposition der VMRO/DPMNE bestätigt; auch bei den gleichzeitigen Präsidentschaftswahlen siegte der Kandidat der VMRO/DPMNE, Gjorge Ivanov.

Minderheitenrechte und interethnische Beziehungen

Die EJR Mazedonien ist ein Staat mit stark gemischter Bevölkerung (nach der letzten Volkszählung 2002: 64,2 Prozent ethnische Mazedonier, 25,2 Prozent ethnische Albaner, 3,85 Prozent Türken, 2,66 Prozent Roma, 1,78 Prozent Serben, 0,84 Prozent Bosniaken, 0,49 Prozent Vlachen). Die Minderheitenrechte sind umfassend durch die Verfassung gewährleistet. Seit 1991 sind regelmäßig albanische Parteien in der Regierung vertreten, 1999 haben sie sich erstmals an Präsidentschaftswahlen beteiligt.

Ein zentrales innenpolitisches Problem sind die interethnischen Beziehungen. Aufgrund bewaffneter Überfälle albanischer Extremisten zunächst Mitte Februar 2001 in den Bergen nördlich von Skopje, ab 14.03.01 dann auch im Gebiet um Tetovo waren diese auf einen historischen Tiefpunkt gesunken und hatten das Land an den Rand eines Bürgerkriegs gebracht.

Auf Drängen der internationalen Gemeinschaft unter Führung der EU hatten die politischen Parteien noch 2001 einen neuen, intensivierten, inter-ethnischen Dialog begonnen. Die Mehrzahl der ehemaligen albanischen Aufständischen fand sich in einer neu gegründeten politischen Partei (DUI) unter Führung des ehemaligen Kommandeurs Ali Ahmeti zusammen. Diese war von 2002 – 2006 und ist seit Juli 2008 wieder an der Regierung beteiligt. Das im August 2001 geschlossene Ohrider Rahmenabkommen, das Grundlage für die friedliche Gestaltung der politischen Verhältnisse nach den Ereignissen von 2001 ist, ist weitgehend umgesetzt, soweit es die Gesetzgebung betrifft. Im August 2008 wurde ein Sprachengesetz verabschiedet, das den Gebrauch des Albanischen regelt.



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Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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