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Landesflagge Kuwait
Staatsaufbau / Innenpolitik

Stand: März 2010

Staatsaufbau

Kuwait ist ein Fürstentum (Emirat). Die Emir-Würde ist in der Familie Al-Sabah erblich. Es kommen laut Verfassung nur Nachkommen Scheich Mubaraks d. Gr. in Frage. Der Emir ernennt – unter Mitwirkung des Parlaments – den Thronfolger. Üblicherweise wird dabei zwischen Nachkommen der Mubarak-Söhne Jaber und Salem gewechselt.

Das Regierungssystem Kuwaits beruht nach seiner Verfassung auf der Gewaltenteilung. Es verbindet Elemente einer traditionellen Monarchie mit der parlamentarischen Regierungsform. Die legislative Gewalt liegt bei der Nationalversammlung, jedoch wirkt der Emir durch sein Initiativ- und suspensives Vetorecht dabei unmittelbar mit. Die exekutive Gewalt liegt beim Emir und den von ihm ernannten Ministern, einschließlich des Premierministers. Das Amt des Premierministers und wichtige Ministerien werden in der Regel mit Angehörigen der herrschenden Familie besetzt.

Nationalversammlung

Die Nationalversammlung ist ein auf vier Jahre gewähltes Einkammerparlament. Sie besteht aus 50 Mitgliedern und maximal 16 Regierungsmitgliedern, die ex officio Mitglieder des Parlaments sind. Wahlberechtigt sind männliche und – seit Mai 2005 – auch weibliche Staatsangehörige ab dem Alter von 21 Jahren. Angehörige der Streit- und Sicherheitskräfte sind nicht wahlberechtigt. Die Nationalversammlung wirkt bei der Ernennung der Regierung nicht mit, kann jedoch Minister zur Befragung vorladen und gegebenenfalls durch Misstrauensvotum ihren Rücktritt durchsetzen. Gegen den Premierminister ist ein Misstrauensvotum nicht zulässig. Das Parlament kann jedoch beschließen, dass es mit diesem nicht mehr zusammenarbeiten kann; der Emir wird darauf entweder den Premier entlassen und ein neues Kabinett ernennen oder das Parlament auflösen.

In Kuwait gibt es keine politischen Parteien. Abgeordnete werden ausschließlich ad personam gewählt. Sie können jedoch, sofern sie nicht als Stammesvertreter oder Unabhängige gewählt werden, parteiähnlichen Gruppierungen zugeordnet werden, die sie in ihrem Wahlkampf unterstützt haben.

Durch eine Wahlrechtsreform wurde 2006 die Zahl der Wahlkreise von 25 (mit jeweils 2 Abgeordneten) auf 5 (mit 10 Abgeordneten) reduziert. Durch die damit verbundene Vergrößerung der Wählerschaft pro Wahlkreis soll verhindert werden, dass der einzelne Abgeordnete zu eng an partikulare Interessen seines Wahlkreises gebunden ist. Erstmals wurde diese Reform wirksam bei den Wahlen am 17.5.2008. Es scheint, dass die Reform religiös oder stammesorientierte Kandidaten bevorzugt hat.

Im jetzigen Parlament (Wahlperiode 2009 bis 2013) können die Abgeordneten lose den folgenden Gruppen zugeordnet werden:

  • Islamisten verschiedener Gruppierungen

  • Liberale verschiedener Gruppierungen

  • Der sogenannte "Volksblock" (diverse populäre und soziale Themen)

  • Die sogenannten "Stämme" bilden keine einheitliche Gruppe, vielmehr werden ca. 80 Prozent der Abgeordneten aufgrund ihrer Stammesbindungen gewählt.

Für den kuwaitischen Parlamentarismus ist charakteristisch, dass es in der Nationalversammlung weder klar definierte Regierungsparteien noch eine fest gefügte Opposition gibt. Stattdessen gehen die genannten Gruppierungen wie auch die einzelnen Abgeordneten je nach Materie wechselnde Absprachen und Ad-hoc-Koalitionen ein. In den letzten Jahren war das parlamentarische Leben zunehmend von Auseinandersetzungen zwischen den liberalen Gruppierungen, die insbesondere das städtische, reformorientierte Bürgertum vertreten, und den islamistischen Gruppierungen, die unter den konservativ und traditionell geprägten Beduinenstämmen starken Rückhalt verfügen, geprägt.

Aktuelle innenpolitische Lage

Die sogenannte Reformdiskussion lebt in Kuwait immer wieder auf. Trotz der sehr hohen Staatseinnahmen beginnen sich angesichts des Bevölkerungswachstums Grenzen zu zeigen. Es zeichnet sich ab, dass das Land längerfristig um eine Reduzierung der hohen Staatsausgaben – besonders beim umfassenden System der jedem Kuwaiter zustehenden Sozialleistungen und Subventionen – nicht herumkommt. Ebenso wird seit längerem intensiv über Schritte zur Belebung der kuwaitischen Wirtschaft und zum Rückbau des staatlichen Sektors diskutiert. Diesem Ziel soll das Auslandsinvestitionsgesetz und die Ende 2007 beschlossene Steuerreform dienen. Seit langem wird im Parlament ein Privatisierungsgesetz diskutiert. Auch Gesetzentwürfe über die Entwicklung der nördlichen Ölfelder und über B.O.T. (Build-Operate-Transfer) harren noch der parlamentarischen Entscheidung. 

Nachdem das Kabinett wegen mangelnder Unterstützung durch das Parlament dem Premierminister geschlossen seinen Rücktritt eingereicht hatte, löste der Emir am 19.03.2008 das Parlament vorzeitig auf und kündigte Neuwahlen an. Diese fanden am 16.05.2009 statt. Die organisierten (sunnitischen) Islamisten verloren Sitze zugunsten der Schiiten, Liberalen und Frauen, die erstmals in das Parlament gewählt wurden. Die unabhängigen Gegner der Regierung wurden allerdings ausnahmslos wiedergewählt. Scheich Nasser wurde erneut vom Emir zum Premierminister ernannt.

Stellung der Frauen

Kuwaitische Frauen nehmen aktiv am Berufsleben teil, wo sie als Ärztinnen, Anwältinnen, Professorinnen, Lehrerinnen, Schriftstellerinnen und Künstlerinnen eine sichtbare Rolle spielen. Im Mai 2005 hat das Parlament den Frauen das aktive und passive Wahlrecht verliehen. Kurz darauf ernannte der Emir die erste Ministerin. Erstmals bei den Wahlen 2009 wurden vier Kandidatinnen in das Parlament gewählt.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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