Kuba
Innenpolitik
Stand: Oktober 2009
Staatsaufbau
Kuba ist ein Einparteienstaat mit zentraler Lenkung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Staatsrat als oberstes Staatsorgan hat neben exekutiven auch legislative und judikative Aufgaben. Gewaltenteilung ist nur sehr eingeschränkt gegeben.
Das Parlament (Nationalversammlung der Volksmacht) besteht aus einer Kammer. Alle Abgeordneten werden von der Kommunistischen Partei und/oder ihren Massenorganisationen nominiert und sind auf Einheitslisten aufgestellt, müssen jedoch nicht Mitglieder der KP Kubas sein. Das Parlament tritt in der Regel nur zweimal im Jahr zu Plenarsitzungen von wenigen Tagen zusammen. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre. Die nächsten Wahlen zur Nationalversammlung finden im Frühjahr 2013 statt.
Regional gliedert sich der Staat in 14 Provinzen und ein „municipio especial“.
Kubanischer Sozialismus
Staatsaufbau und Innen-, Wirtschafts- und Außenpolitik sind durch die Revolution und Machtübernahme Fidel Castros im Jahr 1959 geprägt, die zu einer durchgreifenden Umgestaltung Kubas in Anlehnung an die Modelle des kommunistischen Staaten Osteuropas führten.
Ähnlich wie in den früheren sozialistischen Staaten Osteuropas ist zentraler Mechanismus zur Aufhebung der Gewaltenteilung die Kommunistische Partei (PCC), die von der Verfassung als „fuerza dirigente superior de la sociedad y del Estado“ anerkannt ist und mit ihren ca. 600.000 Mitgliedern und Anwärtern sowie den von ihr gelenkten Massenorganisationen (auf Straßen-/Blockebene organisierte Comités de Defensa de la Revolución/CDR mit 7,7 Mio. Mitgliedern, Frauenvereinigung Federación de Mujeres Cubanas/FMC mit 3,6 Mio. Mitgliedern, Gewerkschaften mit 3,0 Mio. Mitgliedern, Kommunistischer Jugendverband/Unión de Jovenes Comunistas/UJC mit 600.000 Mitgliedern, Veteranenverband etc) den ganzen Staatsapparat und weite Teile des wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Lebens des Staates durchdringt.
Menschenrechte
Seit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch Raúl Castro war ein Abnehmen des Repressionsniveaus zu verzeichnen. Auch die Zahl der politischen Gefangenen ging – zwar langsam – aber kontinuierlich auf etwa 205 zurück. Im Sommer 2009 war erstmalig wieder ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Darüber hinaus hat Kuba im Februar 2008 zwei VN-Menschenrechtspakte über zivile und politische Rechte, sowie über kulturelle, soziale und wirtschaftliche Rechte unterzeichnet, deren Ratifizierung allerdings noch aussteht. Im Februar 2009 hat Kuba die VN-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen ratifiziert.
Ein Moratorium über die Vollstreckung der Todesstrafe geht ebenso auf die von Raúl Castro vorgegebene Linie zurück wie das Ausbleiben von Verurteilungen von politischen Gegner zu langjährigen Haftstrafen. Stark rückläufig sind auch die als „Actos de Repudio“ bezeichneten Einschüchterungsversuche von Dissidenten durch „spontane“ Unmutsbekundungen der „Bevölkerung“.
Nach wie vor besorgniserregend sind kurzzeitige Verhaftungen von Dissidenten unter Anwendung des jeglicher rechtsstaatlicher Norm zuwider laufenden Paragraphen „Gefährlichkeit vor Straffälligkeit“.
Es gibt auch weiterhin keine Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, politisch Andersdenkende werden von Staatsorganen genau überwacht und eingeschüchtert. Das Entstehen von Parteien und anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen wird zumeist toleriert; nennenswerte Bedeutung vermochten sie allerdings unter den herrschenden Umständen nicht zu erlangen.
Deutschland setzt sich zusammen mit den europäischen Partnern nachdrücklich für die Freilassung der politischen Gefangenen und die Gewährleistung der Grundfreiheiten sowohl direkt als auch in den zuständigen multilateralen Foren ein.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.