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Landesflagge Kongo (Republik Kongo)
Innenpolitik

Stand: Mai 2006

Verfassungsmäßiger Aufbau

Kongo ist ein Zentralstaat mit einem gewählten Präsidenten, der gleichzeitig Chef der Exekutive ist. Das Staatsgebietes ist in 11 Regionen gegliedert, die von Präfekten geleitet werden - mit Ausnahme der autonomen Stadt Brazzaville, die von einem (gewählten) Bürgermeister geleitet wird. Die Regionen gliedern sich wiederum in 26 Distrikte, an deren Spitze ernannte Unterpräfekte stehen. Ernannte Bürgermeister stehen den größeren Städten Dolisie, Nkayi und Pointe Noire vor. Finanzielle Autonomie für die Regionen ist zwar gesetzlich vorgesehen, wird in der Praxis jedoch nur unzureichend umgesetzt.

Die neue Verfassung vom 09.08.2002, in der umfassende Grundrechte aber auch Bürgerpflichten normiert sind, sieht ein Präsidialregime mit weitreichenden Rechten der vom Staatspräsidenten ausgeübten Exekutive vor. Er wird vom Volk mit absoluter Mehrheit auf sieben Jahre gewählt, einmalige Wiederwahl ist zulässig. Er ernennt die Minister und entlässt sie. Der Präsident kann vom Parlament nicht abgewählt werden; er selbst kann das Parlament aber auch nicht auflösen. Er kann jedoch vor dem Obersten Gerichtshof wegen Hochverrats angeklagt werden.

Das Parlament besteht aus Nationalversammlung und Senat. Die Nationalversammlung umfasst 137 auf fünf Jahre gewählte Mitglieder, die 66 Senatoren werden auf sechs Jahre gewählt.

Die Rechtsprechung wird insbesondere durch den Obersten Gerichtshof, den Rechnungshof und das Verfassungsgericht wahrgenommen. Die Unabhängigkeit der Gerichte und der Richter ist in der Verfassung garantiert. In der Rechtspraxis wird die verfassungsrechtlich geforderte Unabhängigkeit der Gerichte jedoch oft infrage gestellt.

Weitere Verfassungsorgane sind der Wirtschafts- und Sozialrat, der Rat für die Pressefreiheit, der Schiedsmann der Republik, die nationale Menschenrechtskommission, öffentliche Gewalt (Polizei, Armee) und die Kommunen.

Innenpolitik

Im Zentrum der Innenpolitik steht die von Staatspräsident SASSOUNGUESSO betriebene nationale Versöhnungspolitik. Diese zielt darauf ab, die politischen Gegner, andere Ethnien und ehemaligen Bürgerkriegsparteien zu integrieren und ihnen Teilhabe an der Macht zu sichern. Zu diesem Zweck strebt er auch eine Öffnung der regierenden ehemaligen Einheitspartei PCT (Parti Congolais du Travail) für andere politische Kräfte an. Bernard KOLELAS, ehemaliger Premierminister unter Staatspräsident LISSOUBA, kehrte am 14.10.2005 aus dem Exil nach Brazzaville zurück, um seine im September verstorbene Frau dort zu beerdigen. Zuvor wurden ihm Garantien für seine Sicherheit (einschließlich Amnestie) gegeben.

Der Gegensatz zwischen der Regierung und den „Ninja“-Milizen von Frédéric BINTSAMOU alias Pasteur NTOUMI ist weiterhin ein bestimmender Faktor für das politische Geschehen und die Sicherheitslage im Land. Die wesentliche politische Konfliktlinie ergibt sich vor allem durch die bisherige systematische Bevorzugung der Ethnien des nördlichen Landesteiles, aus dem der Staatspräsident stammt, vor den Ethnien des Südens. In der von Pasteur NTOUMI kontrollierten Pool-Region kommt es trotz einer relativen Entspannung weiterhin zu gelegentlichen Auseinandersetzungen; in den von NTOUMI-Anhängern kontrollierten Stadtvierteln von Brazzaville regelmäßig zu Schusswechseln. Wie fragil die Lage im Kongo bleibt, zeigten zeitlich und örtlich begrenzte Kampfhandlungen mit schweren Waffen in einigen Vierteln der Hauptstadt Brazzaville am 19.10.2005. Um das Hauptquartier der Ninjas herum kam es zu mehrstündigen Schusswechseln zwischen Sicherheitskräften und Ninjas.

Die nächsten Parlamentswahlen sind für 2007 geplant. Am 02.10.2005 fanden die regulären Nachwahlen zum Senat (Erneuerung eines Drittels der Senatoren) statt, die allerdings keine Änderung der bisherigen politischen Gewichtung bewirkten. Die regierende PCT verfügt nach wie vor über eine überwältigende Mehrheit im Senat.

Menschenrechtslage

Die Mehrzahl der internationalen Menschenrechtskonventionen wurden von der Republik Kongo ratifiziert. Deren Inhalt ist den Trägern der Rechtspflege jedoch weitgehend nicht bekannt und auch nicht in die innerstaatliche Gesetzgebung umgesetzt.

Internationale Beachtung fand im Sommer 2005 der Prozess über das Schicksal der sogenannten „disparus du beach“ vor dem Strafgerichtshof in Brazzaville. Hintergrund des Verfahrens ist das Schicksal von ca. 300 Flüchtlingen aus der Demokratischen Republik Kongo, die im Mai 1999 am Flussufer des Kongos im Bereich der Region Pool verschwunden waren. Die Flüchtlinge waren auf dem Rückweg nach Kinshasa gewesen. Das Gericht in Brazzaville sprach die Angeklagten frei und erklärte, die Fakten dieses Falles blieben ungeklärt. Menschenrechtsgruppen kritisieren das Urteil und werfen dem Gericht vor, von Anfang an kein faires Verfahren abgehalten zu haben. Aus diesem Grunde hatten einige MenschenrechtsNROen diesen Fall bereits 2001 vor französische Gerichte gebracht. Die Republik Kongo hatte daraufhin gegen Frankreich vor dem Internationalen Gerichtshof wegen aus ihrer Sicht unzulässiger Ausübung von universeller Gerichtsbarkeit geklagt.



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