Kasachstan
Innenpolitik
Stand: Juli 2009
Staatsaufbau
Die geltende Präsidialverfassung räumt dem am 4. Dezember 2005 erneut für sieben Jahre wiedergewählten Präsidenten weitreichende Vollmachten ein: Er ernennt und entlässt die Regierung, die allein ihm verantwortlich ist. Er ist dem Parlament gegenüber politisch nicht verantwortlich (Präsidentenanklage nur wegen Hochverrats). Bei einem Misstrauensantrag der Legislative gegen die Regierung kann er das Parlament auflösen. Er kann Rechtsverordnungen erlassen. Seine Vollmachten erstrecken sich auch auf die Judikative (u.a. Ernennung von Mitgliedern des Verfassungsrats, Vorsitz des Obersten Gerichts). Er ernennt die Verwaltungschefs (Akime) der Gebiete und der Städte Astana und Almaty. Auch nach dem Ende seiner Amtszeit genießt er umfangreiche Immunitäten und das Recht, auf die kasachische Politik Einfluss zu nehmen.
Die Verfassungsänderung vom 18.05.2007 brachte insgesamt eine weitere Verstärkung der bereits bisher sehr starken Stellung des Präsidenten, insbesondere die Aufhebung des bisherigen Verbots der politischen Tätigkeit des Präsidenten in einer Partei. So wurde die Wahlperiode des Präsidenten zwar von sieben auf fünf Jahre reduziert. Gleichzeitig brachte die Verfassungsänderung aber eine Aufhebung der bisher auf zwei Wahlperioden begrenzten Mandatsbeschränkung für den "Ersten Präsidenten" Kasachstans, so dass Staatspräsident Nasarbajew die Möglichkeit erhielt, auch nach 2012 erneut für die Präsidentschaft zu kandidieren.
Die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) hatte wegen verschiedener Unregelmäßigkeiten, nicht zuletzt wegen der administrativen Ausschaltung des Hauptgegenkandidaten, die Präsidentenwahl von 1999 als "weit entfernt von OSZE-Standards" kritisiert. Auch die letzten Präsidentenwahlen vom 4. Dezember 2005 und die aufgrund der Verfassungsänderung vom 18.05.2007 erfolgte neue Maschiliswahl vom 18. August 2007 entsprachen nur teilweise den OSZE-Standards.
Präsident Nursultan Nasarbajew ist die beherrschende Führungspersönlichkeit Kasachstans. In seinem "Entwicklungsprogramm 2030" und seiner Rede an die Nation vom Februar 2007 hat er für die nächsten Jahre eine Reforminitiative angekündigt, die er in seiner Rede im Februar 2008 wiederholte. Bisher wurde noch wenig Konkretes davon umgesetzt.
Einige Beobachter und Nichtregierungsorganisationen beklagen eine Verfestigung des auf den Präsidenten fokussierten Führungsstils und die Beschneidung demokratischer Rechte und Freiheiten. Regierung und Administration begreifen sich als "Exekutor" der vom Präsidenten definierten Politik. Anzeichen dafür, dass es immer wieder zu internen Konflikten kommt, sind der Mord an dem Oppositionspolitiker Sarsenbajew im Februar 2006 und die Auseinandersetzung um den ehemaligen Präsidenten-Schwiegersohn Rachat Alijew und seine Mitstreiter. Alijew wurde als Botschafter in Österreich abgelöst und in der 1. Hälfte 2008 zweimal in Abwesenheit zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Diese Konflikte haben aber zu keiner destabilisierenden Systemkrise im Lande geführt.
Parlament
Das Parlament besteht aus Senat (Oberhaus) und Maschilis (Unterhaus). Der Senat setzt sich seit der Verfassungsänderung vom 16.05.2007 aus 47 Senatoren zusammen, d.h.
- je Gebietskörperschaft (Oblast = Gebiet) werden zwei Senatoren (Amtszeit 6 Jahre) von den örtlichen Vertretungskörperschaften (Maslichate) gewählt.
- 15 werden vom Präsidenten ernannt. Einer von ihnen, Gani Kasymow, ist Vorsitzender der Partei der Patrioten, also nicht Angehöriger der Präsidenten-Partei „Nur Otan“.
Im Maschilis sitzen seit Mai 2007 (Verfassungsänderung) insgesamt 107 Abgeordnete. 9 Abgeordnete werden von der Assemblée des Volkes Kasachstans, einem Konsultativorgan mit Verfassungsrang, gestellt.
Das Parlament wird auf der Grundlage von Parteilisten nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Parlament und Regierung haben das Recht der Gesetzesinitiative. Gesetzesentwürfe bedürfen zum Inkrafttreten der Unterzeichnung durch den Präsidenten.
Lehnt das Parlament das Budget ab, kann der Präsident das Parlament auflösen. Im Parlament ist bislang keine Oppositionspartei vertreten. Die Parlamentswahlen 1999, 2004 und 2007 wurden von der OSZE wegen verschiedener Unregelmäßigkeiten kritisiert. Obwohl an den Maschilis-Wahlen vom 18. August 2007 ein breiteres Parteienspektrum teilnahm als früher, erreichte wegen der 7%-Hürde kein einziger Abgeordneter einer Oppositionspartei einen Parlamentssitz. Folglich ist der Maschilis faktisch ein Einparteien-Parlament.
Schließlich brachte die Verfassungsänderung eine verstärkte Kontrolle der Mandatsträger durch Abschaffung des Verbots des imperativen Mandats.
Parteien, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen
Merkmale einer Regierungspartei erfüllt die Partei "Nur Otan" (Gründung auf Initiative des Präsidenten, alle wichtigen Politiker sind Mitglieder); eng verbunden mit dem Staatsapparat.
Weitere registrierte, im Maschilis aber ausnahmslos nicht vertretene Parteien:
"Ak Schol": regierungsfreundliche Oppositionspartei
"Asat": eigenständige Rolle im Kreise der Opposition
Kommunistische Partei: mit der KPRF in Russland verbunden
Adilet (zuvor: Demokratische Partei Kasachstans): pro-präsidentielle, liberale Partei
Sozialdemokratische Partei "Aul": Abspaltung von der KP
Kommunistische Volks-Partei: Abspaltung von der KP, sozialdemokratische Ausrichtung
Patriotenpartei Kasachstans: Partei Gany Kassymows (populistisch)
Ruchanijat (einst "Wiedergeburt")
Nationale Sozialdemokratische Partei (Leitung Tujakbaj, Registrierung am 25.01.2007): Opposition
"Tabigat": Umweltbewegung
Die Gewerkschaften sind ohne politischen Einfluss. NROen gibt es im ganzen Land, wenn auch mit Schwerpunkt in Almaty. Teilweise eigene Finanzierung, teilweise ausländische Trägerschaft (z.B. Freedom House, Soros-Stiftung). I.d.R. erhalten nur unpolitisch operierende, sich z.B. auf soziale Fragen konzentrierende Organisationen staatliche Zuwendungen für ihre Projektarbeit. Immer wieder Gesetzesvorhaben zur Einschränkung der Arbeit von NROen.
Modernisierung und Reform
Modernisierungs- und Reformvorhaben sind primär auf wirtschaftliche Ziele gerichtet (Implementierung der Entwicklungsstrategien), aber auch – mit zunehmender Tendenz – auf den Abbau sozialer Diskrepanzen (u.a. Anhebung des Mindestlohns, Anhebung des Existenzminimums). Größtes Hindernis für die Modernisierung ist die Korruption (Schwerpunkt in Zoll und Justiz), die jetzt energischer bekämpft wird. Premierminister Massimow, ein pragmatischer Modernisierer, hat dieses ehrgeizige Projekt entschlossen in seine Hände genommen. Auch die Partei des Präsidenten, Nur Otan, will mit Ausschüssen und Aktionen die Korruption bekämpfen.
Menschenrechtspolitik
In Kasachstan sind keine systematischenMenschenrechtsverletzungen zu verzeichnen, jedoch eine Reihe von gravierenden Einzelfällen. Gerichtsprozesse und Strafvollzug entsprechen oft nicht westlichen Standards. Für die Todesstrafe gilt seit 2004 ein Moratorium.
Die Medienfreiheitgilt nur eingeschränkt. Das Internet ist aber grundsätzlich frei und wird von Oppositionskreisen weitgehend genutzt. In bestimmten Einzelfällen werden Internetseiten blockiert.
Die Religions- und Versammlungsfreiheit wird restriktiv gehandhabt. Religiöse Gruppen außerhalb des „Mainstreams“ werden ebenso wie politische Oppositionsbewegungen als Gefährdung wahrgenommen.
Frauen weisen z.T. eine hohe Bildungs- und Erwerbstätigkeitsquote auf, sind aber kaum in Spitzenpositionenvon Politik und Wirtschaft anzutreffen. Kernproblem bleibt im Rahmen eines unzureichenden Arbeitsrechts der deutliche Lohnnachteil für Frauen, ihre schlechte soziale Absicherung (hohe Alleinerziehungsquote) sowie ihr schlechter Gesundheitsschutz (Bsp.: Abtreibung wichtigstes Mittel zur Familienplanung).
Terroristische Gefährdungen und Drogen: Ein organisierter „kasachischer“ Terrorismus bzw. islamischer Extremismus existiert in Kasachstan nicht. Aber der zunehmend grenzüberschreitend operierende islamistische Fundamentalismuswird von der kasachischen Führung als konkreter werdende Bedrohung behandelt. Die Zuwanderung, auch die Arbeitsmigration aus Usbekistan, wird streng kontrolliert.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.