Guinea
Innenpolitik
Stand: März 2008
Staatsaufbau
Guinea ist ein Zentralstaat mit verfassungsmäßig starker, de facto alles bestimmender Stellung des Präsidenten. Die derzeitige Verfassung ist seit dem 23.12.1991 in Kraft und im November 2001 geändert, danach ist der Präsident unbegrenzt wieder wählbar. In ihrem organisatorischen Teil ist sie stark der französischen Verfassung nachgebildet. Präsident General Lansana Conté, der die Macht 1984 an der Spitze eines "Militärkomitees der Nationalen Erneuerung" übernommen hatte, wurde in umstrittenen Wahlen erstmals 1993 gewählt und im Dezember 1998 und Dezember 2003 wieder gewählt. Mit der Einrichtung eines Obersten Gerichtshofs und eines Wirtschafts- und Sozialrats wurden die in der Verfassung vorgesehenen republikanischen Institutionen vervollständigt, die zusammen mit dem Parlament formal eine demokratische Gewaltenteilung gewähren.
In der Verfassungswirklichkeit herrschte bis zum Februar 2007 allerdings eine Lage, in der Präsident Conté eine Alleinherrschaft aufgebaut hatte. Erst der Generalstreik vom Januar und Februar 2007 zwang ihn dazu, einen Premierminister zu akzeptieren, der die Regierungsgeschäfte selbst und weitgehend eigenverantwortlich leitet.
Parlament
Nach der Verfassung von 1991 gibt es eine Nationalversammlung mit 114 Abgeordneten. Bisher wurde dieses Parlament erst zweimal gewählt, im Juni 1995 und im Juni 2002. Beide Wahlen, wie alle anderen Wahlen und Abstimmungen in Guinea, entsprachen nicht demokratischen Grundsätzen. Die gegenwärtige Nationalversammlung hat ihr Mandat, das an sich im Juni 2007 zu Ende ging, ohne genaues Schlussdatum verlängert. Die Regierungspartei PUP verfügt zusammen mit verbündeten Parteien über 94 der 114 Sitze, die Fulbe-Partei UPR hat 20 Sitze. Es wird damit gerechnet, dass ein neues Parlament in der zweiten Jahreshälfte 2008 gewählt wird.
Lage der Menschenrechte
Die Menschenrechte sind weitgehend eingeschränkt, weil die Justiz schlecht ausgestattet, schlecht bezahlt und für Korruption anfällig ist. Menschenrechtsübergriffe staatlicher Stellen werden praktisch nicht verfolgt. Beschuldigte werden in Polizeistationen systematisch gefoltert, teilweise auch in den Gefängnissen. Allerdings ist die Zahl der Gefangenen mit 4.700 im internationalen Vergleich relativ gering. Knapp 2/3 der Gefangenen sind in Untersuchungshaft, viele davon, weil ihre Fälle jahrelang unbearbeitet bleiben. Es besteht die Todesstrafe, sie wird aber nur sehr selten ausgeführt, seit 2005 nicht mehr. Es besteht weitgehende Presse- und Meinungsfreiheit, seit Ende 2006 sind mehrere private Radiostationen zugelassen. Dutzende von Wochenzeitungen erscheinen weitgehend unbehelligt, allerdings mit kleiner Auflage. Im September 2007 wurde eine nationale Untersuchungskommission der Menschenrechtsverletzungen bei den Generalstreiks im Juni 2006 und Anfang 2007 eingesetzt, die bis September 2008 ihre Ergebnisse vorlegen soll. Die sozialen und wirtschaftlichen Menschenrechte werden durch die sehr große Armut der Bevölkerung eingeschränkt.
Religion und Gesellschaft
Der Islam ist die Religion von über 90% der Bevölkerung und spielt eine große Rolle im öffentlichen Leben. Religiöse Toleranz und Ablehnung fundamentalistischer Strömungen sind jedoch erklärte Staatsziele und gesellschaftliche Praxis. Fundamentalistische Strömungen spielen bislang keine große Rolle.
Guinea zählt zu den ärmsten Ländern der Welt (160. Stelle von 177) im UNDP-Bericht zur menschlichen Entwicklung 2007/2008. Die Armutsrate der Bevölkerung stieg von 49,2% 2000 auf 53,6% im Jahre 2005. Die Lebenserwartung liegt bei 53,7 Jahre bei der Geburt, 2004 hatten 50% der Bevölkerung Zugang zu sauberem Wasser, 24% waren unterernährt.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.