Guatemala
Innenpolitik
Stand: Oktober 2009
Parteien und Parlament
Guatemala ist eine präsidentiale Demokratie mit einem Ein-Kammer Parlament mit derzeit 158 Abgeordneten, eine Verkleinerung wird diskutiert. Die Verfassung entstand aus den Erfahrungen von 35 Jahren Bürgerkrieg und sieht keine Wiederwahl des Präsidenten vor.
Das Parteiensystem ist wenig stabil. Seit Beginn des Demokratisierungsprozesses (1985) hat noch keine Partei zweimal nacheinander die Wahlen gewinnen können. In der Regel verlieren die Parteien nach der Periode, in der sie die Regierungsmehrheit stellten, an Bedeutung. Auch das 2008 abgelöste Regierungsbündnis "Gran Alianza Nacional" GANA verfügte über keine gewachsenen Parteistrukturen.
Anfang September 2007 wurden Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen durchgeführt. Für die Präsidentschaft konnte sich kein Kandidat im ersten Wahlgang qualifizieren, so kam es am 4. November 2007 zu einer Stichwahl zwischen Alvaro Colom, Kandidat der Mitte-Links-Partei "Unidad Nacional de la Esperanza" (UNE), und dem Kandidaten der "Partido Patriota", Ex-General Otto Pérez Molina, die zu Gunsten Alvaro Coloms ausfiel.
Von den 158 Abgeordneten für den Kongress entfielen auf die UNE von Colom 30% (51 Sitze, nach 18 Monaten bereits verringert auf derzeit 32 Sitze), auf die ehemalige Regierungspartei GANA 23% (24 Sitze) und überraschenderweise nur 19 % (23 Sitze) auf die PP von Pérez Molina. Auf die Partei des inzwischen 81-jährigen Ex-Diktators Rios Montt, gegen den in Spanien ein Verfahren wegen Menschenrechtsverletzungen mit entsprechendem Auslieferungsantrag läuft, der vom guatemaltekischen Verfassungsgericht aber abgelehnt worden ist, entfielen immerhin 10% (14 Sitze/14). Der Rest verteilt sich auf kleine Parteien. So hat die Partei um Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú beispielsweise nur 4 Sitze erzielt.
Seit dem Beginn der neuen Legislaturperiode haben sich neu gefunden: Bancada Libertad Democratica (LIDER): 20 Sitze, (ehemals UNE); Bancada Guatemala 7 Sitze; Bancada Independiente: 7..
Staat und Gesellschaft
Bezeichnend für das guatemaltekische politische System ist die starke Stellung von Kräften, die außerhalb des Parteiensystems stehen, jedoch nachhaltigen politischen Einfluss ausüben: Hier sind an erster Stelle die Großgrundbesitzer zu nennen, gefolgt von der Händlerschaft (Importwirtschaft) und dem produzierenden Gewerbe (Exportwirtschaft). Das Militär hat dagegen im Zuge der Streitkräftereform stark an Einfluss verloren.
Das Militär bekennt sich öffentlich zum Primat der Politik und hat eine neue Militärdoktrin ausgearbeitet, die dem Rechnung trägt. Die bis zum 01.06.2004 vollzogene Reduzierung der Streitkräfte von 27.000 auf 15.500 Angehörige verlief ohne nennenswerte Störungen. Einem reduzierten Einfluss des Militärs steht ein gesteigerter Einfluss der Unternehmerschaft gegenüber.
Gewerkschaften haben (mit Ausnahme der Lehrergewerkschaft) angesichts geringer Mitgliederzahlen, hoher Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung traditionell wenig Einfluss. Die katholische Kirche nimmt zu den großen Herausforderungen des Landes - Sicherheit, Armut und soziale Spannungen, Gewalt, Umweltproblemen und Menschenrechtsverletzungen - offen Stellung und scheut auch nicht die Konfrontation mit der Regierung. Zu den protestantischen Kirchen, die vornehmlich von fundamentalistischen Zirkeln in den USA mit großen Geld- und Sachmitteln unterstützt werden, bekennt sich inzwischen gut ein Drittel aller Guatemalteken.
Die Indigenen-Bevölkerung ("Mayas") verfügt nach Jahrhunderte langer Unterdrückung und Marginalisierung auch heute noch kaum über Einfluss. Auch in der neu gebildeten Regierung ist in den amtlichen Institutionen (Regierung, Kongress u.a.) die indigene Bevölkerung weiterhin stark unterrepräsentiert. Die im "Abkommen über Identität und Recht der indigenen Völker" niedergelegten Rechte und Maßnahmen - so ethnische, kulturelle und sprachliche Eigenständigkeit - sind noch nicht einmal ansatzweise umgesetzt. Dennoch ist mit dem Abkommen selbst sowie der zunehmenden Eigenorganisierung eine für die Zukunft wichtige Weichenstellung erfolgt.
Die Regierung hat der Korruption, Unsicherheit und Straflosigkeit zwar den Kampf angesagt, durchschlagende Erfolge bei der Verbesserung der allgemeinen Sicherheit sind jedoch ausgeblieben. Im April 2009 wurde ein Nationaler Sicherheitspakt auch unter Beteiligung der Zivilgesellschaft (Kirchen/staatliche Universität/Ombudsmann) verabschiedet; Umsetzung, Fokussierung der Maßnahmen und Finanzierung sind jedoch nach wie vor offen. Das Gesetz zur Regulierung des Waffenbesitzes und des Waffenhandels ist inzwischen vom Parlament beschlossen worden.
Momentan nimmt die Zahl der Gewaltdelikte allerdings dennoch weiter stark zu (siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise).
Friedensprozess
Die bereits unter Präsident Cerezo (1986 - 1990) begonnenen Verhandlungen mit der Guerilla führten über eine Reihe von Teilabkommen Ende Dezember 1996 zum Friedensschluss. Bis dahin hatte der 36jährige Bürgerkrieg mehr als 160.000 Tote gefordert. Das von der Regierung Arzú (1996 – Januar 2000) und der Guerilla-Dachorganisation URNG (die inzwischen zur Partei geworden ist) am 29.12.1996 unterzeichnete Abkommen sieht nicht nur die Entwaffnung der Guerilla und Verringerung der Armee vor, sondern auch umfassende Reformen des gesamten Staatswesens: u.a. Aufbau des Rechtsstaates, Justizreform und Bekämpfung der Straflosigkeit, Umstrukturierung des Haushalts (Verringerung der Verteidigungsausgaben und der Personalstärke der Armee um ein Drittel, Erhöhung der Anteile für Gesundheit, Soziales und Erziehung um die Hälfte), Erhöhung der - auch im lateinamerikanischen Maßstab extrem niedrigen - Steuerquote von 8% im Jahre 1995 auf 12%, Stärkung der zivilen Gewalt, Landreform und Aufarbeitung der Vergangenheit.
Von den eingegangenen Verpflichtungen sind viele bisher nicht oder nur teilweise erfüllt. Positiv sind die Fortschritte hinsichtlich der Entwaffnung der Guerilla und der Verkleinerung der Armee, die Umstrukturierung des Haushalts und die gewachsene Mitsprache der Bevölkerung. Gravierende Mängel sind nach wie vor bei der Steuerreform, der Bekämpfung der Kriminalität und der Straflosigkeit sowie bei der Aufarbeitung der Vergangenheit zu verzeichnen.
Auch die Umsetzung der Empfehlungen der Wahrheitskommission (Comisión de Esclarecimiento Histórico, CEH) unter Leitung des deutschen Völkerrechtlers Prof. Tomuschat ist noch nicht befriedigend vorangekommen. Der damalige Staatspräsident Berger entschuldigte sich förmlich für die vom guatemaltekischen Staat während des Bürgerkrieges verübten Menschenrechtsverletzungen und erkannte die Verantwortung des Staates dafür an. Nach Schätzungen sind in dem Konflikt mehr als 160.000 Menschen (andere Quellen sprechen von mehr als 200.000) ums Leben gekommen. Ca. 90% wurden Opfer der Sicherheitskräfte, Hauptleidtragende hier (83%) waren Mayas, überwiegend Zivilpersonen, viele Frauen und Kinder.
Zur Durchführung der Friedensabkommen war ein gutes Dutzend Verfassungsreformen notwendig. Diese sind nach Ratifizierung im Parlament in einem Volksentscheid im Mai 1999 jedoch abgelehnt worden und müssen jetzt einzeln verfolgt werden.
Anfang August 2005 verabschiedete der Kongress einstimmig ein Rahmengesetz über die Umsetzung der Friedensverträge und erhob sie damit auch für Folgeregierungen in den Status der Staatsverpflichtung. Die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes wurde in die Hände des neu geschaffenen Nationalrates für die Beachtung der Friedensverträge (Consejo Nacional para el cumplimiento de los Acuerdos de Paz – CONAP) gelegt.
Menschenrechte
Die Regierung Colom setzt auf sozialen Ausgleich und engagiert sich im Rahmen des Programms Soziale Kohäsion für die zunächst 45 ärmsten, überwiegend indigenen Gemeinden.
Im Vergleich zur Zeit des Bürgerkriegs hat sich die Menschenrechtslage nicht erheblich verbessert, es gibt allerdings keine staatliche Politik der Menschenrechtsverletzungen mehr. Dies schließt Übergriffe nicht aus, deren Verfolgung durch die Behörden völlig unbefriedigend ist. Ein schwerwiegendes Problem ist deshalb allgemein die Straflosigkeit, die zu einem Mangel an Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden und vermehrt zu Selbstjustiz führt. Die Regierung Berger hatte angesichts der überbordenden Gewaltkriminalität eine Restrukturierung der Polizei und die Säuberung ihrer Reihen eingeleitet, die Regierung Colom will die Gewaltkriminalität mit "Intelligenz" bekämpfen (u.a. auch Sozialprogramme) und hat angesichts einer anfangs unterschätzten Sicherheitslage (im Wahlkampf angekündigte 50% Verbesserungen innerhalb von acht Monaten, real aber bisher eine Verschlechterung) einen umfassenden Nationalen Pakt zur Sicherheit ins Leben gerufen.
Der Ende 2004 abgeschlossenen Sondermission der Vereinten Nationen (VN) zur Überwachung der Friedensmission (MINGUA) sollte per Gesetzentwurf eine Kommission zur Untersuchung illegaler Strukturen und geheimer Sicherheitsapparate (CICIACS) nachfolgen. Nachdem das Verfassungsgericht diesen Gesetzentwurf zurückgewiesen hatte, wurde ein neuer Text vereinbart, der die Errichtung einer Kommission gegen die Straflosigkeit (CICIG) vorsah. Nach Verabschiedung des Gesetzes am 01.08.2007 im Parlament hat der VN-Generalsekretär den spanischen Richter Castresana zum Leiter ernannt. Die Finanzierung der Kommission, die ihre Arbeit erst Anfang 2008 aufnahm, erfolgt durch die internationale Gemeinschaft. Eine Verlängerung des Mandats um zwei weitere Jahre (bis August 2011) wurde auch vom Parlament gebilligt. In die CICIG setzt die Bevölkerung ihre Hoffnung auf einen Rückgang der Straflosigkeit.
Über die Einrichtung eines Ständigen Büros des VN-Hochkommissars für Menschenrechte ist es 2005 zu einer grundsätzlichen Vereinbarung mit der Regierung gekommen, die auch vom Kongress indossiert wurde. Die Vereinbarung wurde 2008 um drei weitere Jahre verlängert (bis 9/2011).
Die im Bereich der Achtung der Menschenrechte erzielten Fortschritte fanden 2006 internationale Anerkennung durch die Wahl Guatemalas in den VN-Menschenrechtsrat. Das Menschenrecht der Bürger auf Sicherheit ist nicht gewährleistet. Im Verlauf des Jahres 2008 wurden 6.292 Mordfälle gemeldet. Sie blieben aufgrund des beklagenswerten Zustandes der Polizei und der Justiz weitgehend (zu rund 98%) straflos. Gewalt gegen Frauen und Kinder sind weit verbreitet mit ansteigender Tendenz. Bis die Haager Konvention und ein guatemaltekisches Adoptionsgesetz zum 31.12.2007 in Kraft traten, wurden Kinder oft Opfer skrupelloser Adoptionen (Menschenhandel), an denen geschäftstüchtige Anwälte und Notare beteiligt waren. Derzeit werden Übergangsfälle aufgearbeitet und verstärkt lokale Adoptiveltern bedient.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.