Georgien
Staatsaufbau/Innenpolitik
Stand: Februar 2010
Grundlinien der Innenpolitik
Georgien ist eine demokratische Republik. Seine Verfassung wurde am 24. August 1995 und am 6. Februar 2004 wesentlich geändert. Neben dem Staatspräsidenten steht ein Premierminister in der Regierungsverantwortung, die Verfassung sichert aber dem Parlament eine wichtige Rolle. Sie bekennt sich zu den Grund- und Menschenrechten einschließlich der Meinungs- und Pressefreiheit. Georgien unternimmt Anstrengungen, sich bei der Rechtsreform und der Wahrung der Menschen- und Minderheitenrechte den Standards des Europarats anzupassen. 1996 wurde ein Verfassungsgericht eingerichtet, 1997 die Todesstrafe abgeschafft.
Im Rahmen der Justizreform wurde zum einen der Instanzenzug neu geregelt, zum anderen aber auch eine radikale Verjüngung der Richterschaft durchgesetzt. Reformanstrengungen im Rechtsbereich werden fortgesetzt, um fortbestehende Defizite wie z.B. den Rückstau an Verfahren und die zum Teil unhaltbaren Zustände in den Strafvollzugsanstalten zu beseitigen.
Eine Reform der Polizei wurde 2004 begonnen, bedarf aber noch weiterer Schritte, um die angestrebten europäischen Standards zu erfüllen.
Die territoriale Gliederung des Landes (Zentral- oder Bundesstaat) bleibt gemäß Verfassung bis zur Reintegration und Abhaltung freier Wahlen in den abtrünnigen Konflktgebieten Abchasien und Südossetien offen. In allen anderen Regionen Georgiens fanden im Oktober 2006 erstmals im Rahmen der Schaffung lokaler Selbstverwaltung Kommunal- und Lokalwahlen statt. Kommunalwahlen mit erstmaliger Direktwahl des Bürgermeisters von Tiflis werden am 30. Mai 2010 erwartet.
Regierung und Parlament
Nach den Parlamentswahlen am 2. November 2003 kam es zu Massendemonstrationen unter Führung der Opposition, die am 22./23. November 2003 in der Stürmung der konstituierenden Sitzung des Parlaments und schließlich im Rücktritt Staatspräsident Schewardnadses kulminierten. In den durch die „Rosenrevolution“ notwendig gewordenen Wahlen zum obersten Staatsamt wurde ohne nennenswerte Konkurrenz der Anführer der Massenproteste vom November, Micheil Saakaschwili mit rund 96 Prozent der abgegebenen Stimmen im Januar 2004 zum Staatspräsidenten gewählt. Er leitete eine umfassande, mitunter radikale Reformpolitik ein.
Im Herbst 2007 konsolidierte sich der größere Teil der zuvor schwachen und zersplitterten Opposition in dem Bündnis „Nationaler Rat“, forderte baldige Parlamentswahlen und rief zu Protestkundgebungen gegen die Regierungspolitik auf. Am 7. November 2007 lösten Ordnungskräfte eine seit Tagen anhaltende Demonstration im Stadtzentrum von Tiflis gewaltsam auf. Gleichzeitig erklärte der Präsident seine Bereitschaft, sich dem Wählervotum in vorgezogenen Präsidentschaftswahlen am 5. Januar 2008 zu stellen.
Unter sieben Kandidaten wurde Präsident Saakaschwili nach einem intensiven Wahlkampf mit 53,47 Prozent der Stimmen für eine zweite Amtszeit wiedergewählt; der Kandidat des Oppositionsbündnisses Gatschetschiladse erhielt 25,69 Prozent. Internationale Wahlbeobachter bescheinigten Georgien im Wesentlichen die Einhaltung der meisten demokratischen Standards, kritisierten aber auch zu beseitigende Missstände. Die Opposition erkannte das Ergebnis der Wahl nicht an.
Am 21. Mai 2008 fanden vorgezogene Parlamentswahlen statt. Die Regierungspartei „Vereinte Nationalbewegung“ (UNM) von Staatspräsident Saakaschwili errang dabei 59,18 Prozent der Zweitstimmen und 71 von 75 Direktmandaten. Insgesamt verfügt die UNM damit über 119 von 150 Mandaten, was einer deutlichen verfassungsändernden Mehrheit entspricht. Daneben haben vier Oppositionsparteien den Einzug in das Parlament geschafft: das damals aus mehreren Parteien bestehende Bündnis "Nationaler Rat/Neue Rechte" mit 17,73 Prozent der Zweitstimmen und zwei Direktmandaten, die Christlich-Demokratische Bewegung von Giorgi Targamadse mit 8,66 Prozent der Zweitstimmen, die Arbeitspartei mit 7,44 Prozent der Zweitstimmen und die Republikaner mit zwei Direktmandaten (lediglich 3,78 Prozent der Zweitstimmen bei einer 5-Prozent-Hürde).
Wahlbeobachter zogen ein im Kern positives Fazit der Wahlen, die den Wählern echte Wahlalternativen boten und deren Ergebnisse grundsätzlich den Wählerwillen abbildeten. Sie verwiesen allerdings auch auf zahlreiche, teilweise schwerwiegende Zwischenfälle in einzelnen Wahlbezirken und die damit verbundenen weiter bestehenden Herausforderungen beim Aufbau eines demokratischen Staatswesens in Georgien. Ein Großteil der Opposition, allen voran das Parteienbündnis „Nationaler Rat/Neue Rechte“, bezeichnete die Wahlen als gefälscht.
Im Frühjahr und Sommer 2009 kam es zu monatelangen friedlichen Protesten und Demonstrationen der Opposition gegen Staatspräsident und Regierung. Im Gegensatz zur Situation 2007 kam es nicht zu einer anhaltenden Eskalation.
Die außerparlamenatrische Opposition hält ihre Forderung nach vorgezogenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen weiterhin aufrecht.
Konflikte um Südossetien und Abchasien
Im Zuge der Auflösung der UdSSR erhöhten sich die Spannungen innerhalb Georgiens in den Gebieten Abchasien und Südossetien als der autonome Status der Provinzen von georgischen Nationalisten in Frage gestellt wurde. Nach der georgischen Unabhängigkeit führten heftige Statuskämpfe mit der Zentralregierung 1992 zu Unabhängigkeitserklärungen Südossetiens und Abchasiens, die aber von der internationalen Gemeinschaft nicht anerkannt wurden.
In Abchasien führten die Kämpfe zu Flucht und Vertreibung der georgischen und nicht-abchasischen Bevölkerung. Georgien muss seitdem mit dem Schicksal von rund 260.000 Binnenflüchtlingen fertig werden. Seit 1994 galt ein insgesamt eingehaltener, im Moskauer Abkommen festgeschriebener Waffenstillstand, überwacht durch eine Beobachtergruppe der Vereinten Nationen (UNOMIG) in Zusammenarbeit mit einer GUS-Friedenstruppe.
Der Konflikt um Südossetien wurde durch den Waffenstillstand von Sotschi 1992 vorübergehend befriedet; die OSZE erhielt ein Beobachtungsmandat.
In beiden Gebieten waren seither russische Truppen als sogenannte friedenserhaltende Kontingente präsent. Der Einfluss des Nachbarlandes wuchs kontinuierlich und es wurden seit einigen Jahren russische Pässe an die abchasische und südossetische Bevölkerung ausgegeben. Im Laufe des Jahres 2008 verschärften sich die Spannungen um die georgischen Konfliktgebiete bzw. zwischen Georgien und Moskau dramatisch. Nach zahlreichen blutigen Zwischenfällen und Provokationen aller Seiten eskalierte der Konflikt um Südossetien am 7. August 2008 nach einem Vorstoß georgischer Truppen in die südossetische Hauptstadt Zchinwali zu einem georgisch-russischen Krieg, der nach fünf Tagen durch einen von der EU vermittelten Waffenstillstand beendet wurde.
Seit dem 01. Oktober 2008 ist eine EU-Beobachtermission in Georgien im Einsatz (EUMM). Russland erkannte am 26. August unter Verletzung des völkerrechtlichen Prinzips der territorialen Integrität Georgiens einseitig die Unabhängigkeit von Abchasien und Südossetien an.
Infolge des Krieges wurden bis zu 190.000 Personen nach den Schätzungen internationaler Hilfsorganisationen vorübergehend zu Vertriebenen und Flüchtlingen; ca. 23.000 Georgier aus Südossetien und Abchasien werden voraussichtlich auf Dauer nicht in ihre Heimat zurückkehren können.
Die internationale Gemeinschaft hat Georgien am 22. Oktober 2008 bei einer Geberkonferenz in Brüssel für insgesamt 4,5 USD Unterstützung bei der Bewältigung der humanitären, finanziellen und wirtschaftlichen Folgen zugesagt. 2009 wurden eine Reihe neuer Siedlungen für die Vertriebenen errichtet, eine davon mit deutscher Hilfe.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.