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Landesflagge Dschibuti
Innenpolitik

Stand: März 2010 

Verfassung und Rechtssystem der Präsidialrepublik Dschibuti orientieren sich am französischen Modell. Der Präsident ist Regierungschef und wird in direkter Wahl auf sechs Jahre gewählt. Präsident Ismail Omar Guelleh hat am 7. Mai 2005 seine zweite Amtszeit angetreten. Er ist der Neffe seines 2006 verstorbenen Amtsvorgängers Aptidon, der von 1977 bis 1999 Präsident war. Derzeit wird eine Verfassungsänderung diskutiert, die den Weg für eine erneute Kandidatur des Präsidenten eröffnen würde. Bislang ist nur einmalige Wiederwahl möglich.

Im Parlament (Nationalversammlung) sitzen 65 Abgeordnete, die alle fünf Jahre neu gewählt werden. Eine Verfassungsänderung während des Bürgerkrieges führte 1994 zur Einführung eines Mehrparteiensystemes (anfangs allerdings auf vier Parteien beschränkt) sowie die Aufstellung von Gegenkandidaten bei den Präsidentenwahlen. Das Wahlgesetz von 2002 beendete die zahlenmäßige Beschränkung von Parteien.

Die 65 Abgeordneten der Nationalversammlung gehören alle der Regierungskoalition "Union pour la Majorité Présidentielle" (UMP) an. Wichtigste Partei des Bündnisses ist die vor allem von Issas dominierte Präsidentenpartei "Rassemblement Populaire pour le Progrès" (RPP), daneben die Afar-Partei "Front pour la Restauration de l’Unité et de la Démocratie" (FRUD). Die Opposition trat bei den Parlamentswahlen im Februar 2008 nicht an.

Persönlichkeit sowie Zugehörigkeit zu Familien, Clans oder Stämmen haben in der Politik größere Bedeutung als Parteiprogramme – die Bedeutung ethnischer Zugehörigkeit gehört zu den bestimmenden Elementen der dschibutischen Politik. Dschibuti setzt sich aus zwei Haupt-Ethnien mit etlichen Untergruppen und zahlreichen Clans zusammen: den im Süden lebenden (somalischen) Issa-Stämmen, die rund 60 Prozent der Bevölkerung ausmachen, und den im Norden und Westen des Landes ansässigen Afars (rund 35 Prozent der Bevölkerung). Vor der Unabhängigkeit von Frankreich dominierten die Afars die politische Szenerie, seither die Issas.

Ethnische und soziale Fragen belasten das innenpolitische Klima. Die sozialen Konflikte werden durch eine große Zahl von Flüchtlingen aus der unruhigen Nachbarschaft am Horn von Afrika verschärft.

Die Menschenrechtslage ist nicht befriedigend. Es kommt immer wieder zu willkürlichen Verhaftungen. Die Nichteinhaltung von Verfahrensstandards im Gerichtswesen, die Lage von Frauen und Kindern sowie die Vorenthaltung sozialer und politischer Rechte sind weitere Schwachpunkte. Im April 2008 wurde vom Präsidenten eine nationale Menschenrechtskommission ins Leben gerufen. Sie erhält Unterstützung beim Kapazitätsaufbau vom in Addis Abeba ansässigen Regionalbüro der Hohen Kommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen.



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