Brunei Darussalam
Innenpolitik
Stand: Oktober 2009
Grundlagen
Brunei wird seit über 600 Jahren von einem Sultan regiert. Der 29. Sultan Haji Hassanal Bolkiah, geboren 1946, ist Staatsoberhaupt, Premier-, Verteidigungs- und Finanzminister in einer Person. Staatsphilosophie ist die Sicherung und Erhaltung einer malaiisch-muslimischen Monarchie mit eigener Identität. Der Sultan ist zugleich oberster Hüter der islamischen Staatsreligion. Alle islamischen Einrichtungen sind staatlich, es gibt keine privaten islamischen Schulen oder Moscheen. Der Klerus ist verbeamtet, die Freitagspredigt in allen Moscheen wird zentral vom Religionsministerium verfasst, über die Finanzierung kontrolliert der Staat alle islamischen Aktivitäten einschließlich der Pilgerfahrten. Radikale Tendenzen werden als Gefahr für "Frieden und die Harmonie der Nation" betrachtet. Die Verfassung garantiert die Ausübung anderer Religionen. Eine Missionierung ist nicht gestattet.
Trotz ethnischer Verwandtschaft bestehen sprachliche und kulturelle Unterschiede zum benachbarten Malaysia und zu Indonesien. Die Monarchie kennt erblichen Adel (Titel: Pengiran) sowie Adelstitel auf Lebenszeit: Pehin (vergleichbar: Lord) und Dato (vergleichbar: Sir), für Frauen Datin (vergleichbar: Dame). Auch im Alltag ist der vollständige Name mit sämtlichen Titeln und Auszeichnungen, einschl. Haji oder Hajah (Mekka-Pilger bzw. Pilgerin) üblich.
Innenpolitische Lage
Das Zusammenleben mit den nicht-malaiischen Bevölkerungsgruppen – insbesondere mit der großen chinesischsprachigen Minderheit - verläuft ohne Störungen. Obwohl Brunei seit 1962 im Ausnahmezustand regiert wird, werden Menschenrechte im Allgemeinen respektiert. Die Presse übt Selbstzensur, vor allem in Fragen der Herrscherfamilie und der Religion. Die Stellung der Frauen ist durch islamische Vorschriften bestimmt, was aber ihre beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten und ihren Zugang zum Bildungssystem nicht behindert. Im September 2004 hat der Sultan den seit 20 Jahren suspendierten Legislative Council, ein parlamentsähnliches Organ, wieder eingesetzt. Eine gleichzeitig verabschiedete Verfassungsreform sieht die Wahl eines Teils seiner Mitglieder auf Ebene der Gebietskörperschaften vor.
Rechtssystem
Das Rechtswesen orientiert sich am britischen System. Für Moslems gilt in Religions-, Familien- und Erbangelegenheiten islamisches Recht, das vom parallel neben dem Obersten Gerichtshof bestehenden Shariah-Gericht angewandt wird. Auf Schusswaffen- und Drogenbesitz steht die Todesstrafe, die aber nur sehr selten verhängt und seit geraumer Zeit nicht mehr vollstreckt wird.
Soziales System
Der Ölreichtum ermöglicht großzügige soziale Leistungen für Wohnungsbau, ein vorbildliches Erziehungs- und ein in Asien beispielhaftes Gesundheitswesen. Einkommens- und Verbrauchssteuern gibt es nicht. Beim derzeit aktuellen Entwicklungsindikator der VN (UNDP-Human Development Index 2009) nimmt Brunei den 30. Rang ein (Deutschland: 22, Singapur 23, Malaysia 66, Thailand 87, Indonesien 111). Hauptarbeitgeber ist der öffentliche Dienst. Gleichwohl lebt ein großer Teil des Volkes in relativ bescheidenen Verhältnissen.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.