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Landesflagge Bosnien und Herzegowina
Kultur- und Bildungspolitik

Stand: Juli 2009

In Bosnien und Herzegowina fällt die Kultur- und Bildungspolitik gemäß Verfassung in die Zuständigkeit der beiden Landesteile (Entitäten) Föderation Bosnien und Herzegowina sowie Republika Srpska. Innerhalb der Föderation Bosnien und Herzegowina liegt die Hauptverantwortung für beide Bereiche bei den 10 Kantonen.

Es besteht Schulpflicht bis zur neunten Schulklasse. Nach Abschluss der obligatorischen Primärschule können die Absolventen ihren Bildungsweg entweder für drei bis vier Jahre in Sekundarschulen fortsetzen (Gymnasien, kirchliche Schulen, Kunstschulen, technische Schulen, Lehrerbildungsinstitute) oder sich für eine dreijährige Berufsausbildung entscheiden. Der Zugang zu Universitäten steht allen Absolventen einer Sekundarschule sowie – mit Einschränkungen – Absolventen von Berufsschulen offen und orientiert sich an den Ergebnissen einer Aufnahmeprüfung.

Bildungspolitik ist in Bosnien und Herzegowina häufig ein Spielfeld ethnozentrierter Politik. Lehrpläne und Standards sind nicht harmonisiert, wodurch auch die Mobilität von Schülern und Studenten stark eingeschränkt wird. So findet der Geschichtsunterricht je nach ethnischer Prägung der Region häufig mit einer dementsprechenden nationalistischen Ausprägung statt; auch werden gebietsweise Geschichtsbücher aus Nachbarstaaten verwendet. In Gebieten Zentralbosniens und der Herzegowina mit gemischter Bevölkerungsstruktur gibt es rund 50 Schulen, an denen Schüler unterschiedlicher Volksgruppen-Zugehörigkeit getrennt, von verschiedenen Lehrern, nach unterschiedlichen Lehrplänen und häufig auch zu verschiedenen Zeiten in denselben Schulgebäuden unterrichtet werden („zwei Schulen unter einem Dach“). Universitäten erkennen selbst die an anderen Universitäten innerhalb des Landes erworbenen Studienabschlüsse häufig nicht an. Bei ethnisch unterschiedlich geprägten Universitäten kann sogar grundsätzlich von einer gegenseitigen Nichtanerkennung ausgegangen werden.

Das Hochschulsystem befindet sich in einem grundlegenden Reformprozess. Die Bologna-Deklaration wurde 2003 und die Lissabon-Deklaration 2004 unterzeichnet. Auf Gesamtstaatsebene wurde 2007 ein Hochschulgesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet, ebenso ein Gesetz über die Erwachsenenbildung. Die Implementierung beider Gesetze erfolgt jedoch nur sehr schwerfällig.



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