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Landesflagge Bosnien und Herzegowina
Innenpolitik

Stand: Juli 2009

Staatsaufbau

Die Verfassung von Bosnien und Herzegowina ist in Annex 4 des Friedensabkommens von Dayton festgelegt. Danach überwölbt Bosnien und Herzegowina als Gesamtstaat die beiden so genannten Entitäten "Föderation von Bosnien und Herzegowina" und "Republika Srpska". In die Zuständigkeit des Gesamtstaats fallen gemäß Verfassung die Außenpolitik und der Außenhandel, die Zoll- und Währungspolitik, Migrationsfragen, internationale Strafverfolgung, Telekommunikation, Grenzschutz und Luftverkehrshoheit. Die Übertragung weiterer Zuständigkeiten auf den Gesamtstaat ist grundsätzlich möglich, erweist sich aber in der Praxis als politisch schwierig. Mit der Reform des Verteidigungsbereichs wurde 2004 ein gesamtstaatliches Verteidigungsministerium geschaffen und 2005 die Zuständigkeit in Verteidigungsfragen auf den Gesamtstaat übertragen.

Staatsoberhaupt

Die Präsidentschaft besteht aus je einem bosniakischen (muslimischen), kroatischen und serbischen Bosnier; der serbisch-bosnische Kandidat wird auf dem Territorium der Republika Srpska, die beiden anderen werden auf dem Territorium der Föderation Bosnien und Herzegowina gewählt. Der Vorsitz in der Präsidentschaft wechselt alle acht Monate. Das Präsidium besteht derzeit aus Zeljko Komsic (kroatischer Bosnier, SDP), Haris Silajdzic, (Bosniake, SBiH) und Nebojsa Radmanovic (serbischer Bosnier, SNSD).

Regierung und Parlament

Die Zentralregierung des Gesamtstaats wird vom Vorsitzenden des Ministerrates geleitet. Von den neun Ministern (Äußeres, Verteidigung, Sicherheit, Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen, Finanzen, Transport und Kommunikation, Justiz, Menschenrechte und Flüchtlinge, zivile Angelegenheiten) dürfen maximal zwei Drittel aus der Föderation Bosnien und Herzegowina kommen.

Das Parlament des Gesamtstaats besteht aus zwei Kammern: dem Repräsentantenhaus und der Völkerkammer. Das Repräsentantenhaus besteht aus 42 unmittelbar auf dem gesamten Gebiet Bosniens und Herzegowinas gewählten Abgeordneten (davon 28 Abgeordnete aus der Föderation Bosnien und Herzegowina, 14 aus der Republika Srpska). Die Völkerkammer, deren entscheidende Funktion gleichfalls die Wahrung der so genannten "vitalen Interessen" der drei ethnischen Gruppen ist, besteht aus 15 Abgeordneten (je fünf Bosniaken, kroatische und serbische Bosnier). Alle registrierten politischen Parteien sind berechtigt, sich in beiden Landesteilen zur Wahl zu stellen.

Aktuelle innenpolitische Lage

Die Wahlen am 1. Oktober 2006 waren die zweiten allgemeinen Wahlen, die nicht mehr von der Internationalen Gemeinschaft (OSZE), sondern von Bosnien und Herzegowina selbst durchgeführt und verantwortet wurden – ohne wesentliche Beanstandungen durch internationale Beobachter. Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Auch die Kommunalwahlen am 5. Oktober 2008 verliefen ohne nennenswerte Zwischenfälle.

Nach mühsamen Verhandlungen wurde Anfang 2007 eine Koalitionsregierung gebildet, die jedoch keinem programmatischen Koalitionsvertrag folgt, sondern sich lediglich auf eine Liste zu behandelnder Probleme einigen konnte. Die Regierung unter dem Ministerratsvorsitzenden Nikola Spiric (bosnischer Serbe, SNSD) trat im Februar 2007 ihr Amt an, hat aber wegen der großen Interessengegensätze zwischen den Koalitionspartnern kaum erfolgreiche Initiativen ergreifen können. Ein zentraler Aspekt ist auch die Frage nach der Verfassungsordnung des Gesamtstaats. Über ein Jahrzehnt nach Kriegsende wird immer deutlicher, dass die Verfassung von Dayton als Grundlage für ein modernes, EU-fähiges Staatswesen nicht mehr ausreicht. Insbesondere funktionale, menschenrechtliche und fiskalische Gesichtspunkte machen eine Reform unerlässlich. Eine erste pragmatische Initiative der USA zur Verbesserung der Verfassung, das so genannte "Aprilpaket", verfehlte im Frühjahr 2006 nur knapp die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

Zwei Themen dominieren die Innenpolitik von Bosnien und Herzegowina: Beziehungen zwischen der Republika Srpska und Föderation bzw. Gesamtstaat sowie die Beziehungen zur Internationalen Gemeinschaft, insbesondere unter dem Aspekt der Annäherung an EU und NATO. Während seitens der Republika Srpska eine weitestgehende Autonomie der Entitäten angestrebt wird, strebt eine Mehrheit in der Föderation eine Stärkung des Gesamtstaats und seiner Institutionen an. Dies führt wiederholt zu Konflikten, die die Notwendigkeit einer Verfassungsreform verdeutlichen.



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Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

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