Armenien
Innenpolitik
Stand: Oktober 2009
Staatsaufbau und Verfassung
Armenien ist seit September 1991 eine unabhängige Präsidialrepublik. Das Einkammer-Parlament (Nationalversammlung) hat 131 Mitglieder und wird alle vier Jahre gewählt. Die Verfassung von 1995 wurde zuletzt durch Referendum vom 27. November 2005 geändert, wodurch das Parlament mehr Rechte erhielt. Das Staatsoberhaupt, alle fünf Jahre direkt gewählt, ernennt weiterhin den Ministerpräsidenten, der jedoch vom Parlament bestätigt werden muss.
Aktuelle politische Lage
Bei den Präsidentschaftswahlen am 19.02.2008 erhielt lt. offiziellem Wahlergebnis Serge Sargsyan 52,8%, der ehemalige Staatspräsident Levon Ter-Petrossian 21,5% der Stimmen.
Die Regierungskoaltion besteht aus „Republikanischer Partei“ (64 Sitze) Partei ,,Blühendes Armenien“(25 Sitze), und der Partei „Rechtsstaat“(9 Sitze) . Die „Armenisch-Revolutionäre Föderation“ (Daschnaken genannt; 16 Sitze) bildet gemeinsam mit der Partei „Erbe“ die Opposition.
Neuer Ministerpräsident wurde der parteilose ehemalige Vorsitzende der Zentralbank, Tigran Sargsyan, Außenminister der langjährige Botschafter Armeniens in Paris, Eduard Nalbandian.
Seit dem 29. September 2008 ist Hovik Abrahamian (Republikanische Partei) Parlamentspräsident.
Am 31. Mai 2009 fanden in Eriwan Stadtrats- und Bürgermeisterwahlen statt, die ebenfalls die „Republikanische Partei“ für sich entscheiden konnte.
Menschenrechtslage
Mit der Aufnahme Armeniens als 42. Mitglied in den Europarat am 25.01.2001 ist auch international ein Voranschreiten der Demokratisierung anerkannt worden. Somit ist ein Mindeststandard nach europäischer Rechtsauffassung hinsichtlich Achtung der Menschenrechte gewährleistet, auch wenn die r Umsetzung in einigen Bereichen der Verbesserung bedarf. Vor und mit Aufnahme Armeniens in den Europarat wurden Bedingungen für die Einhaltung und Anpassung der Rechtslage an europäischen Standard gestellt, Fortschritte werden von Europaratsmissionen beobachtet.
Nach den vergangenen Präsidentschaftswahlen (19.02.2008) und Verhängung eines dreiwöchigen Ausnahmezustands im März 2008 hatte sich die Menschenrechtslage verschlechtert. Auf der Grundlage von Empfehlungen des Europarats erarbeitete die armenische Regierung einige Gesetzesänderungen, um den internationalen Forderungen nach Schutz der Menschenrechte nachzukommen.
So wurde etwa das Versammlungsrecht reformiert und Änderungen des Strafgesetzbuches verabschiedet.
In Armenien gibt es eine Vielzahl von nationalen und internationalen Menschenrechtsorganisationen, deren Tätigkeit keinerlei Einschränkungen durch staatliche Organe unterliegt. Nationale und ethnische Minderheiten sind integriert und im Rat der Nationalen Minderheiten organisiert.
Die Todesstrafe wurde im September 2003 vollständig abgeschafft.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.