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Landesflagge Albanien
Innenpolitik

Stand: Oktober 2008

Staatsaufbau

Albanien ist nach der Verfassung vom November 1998 eine parlamentarische Republik, ein demokratischer Rechtsstaat auf der Grundlage von Pluralismus und Gewaltenteilung, der die Grundrechte und -freiheiten sowie den Schutz der Minderheiten gewährleistet.

Der Versammlung der Republik (Kuvendi i Republikes - Parlament) steht die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zu. Staatsoberhaupt ist der Präsident der Republik, dessen Wahl auf fünf Jahre durch das Parlament erfolgt. Höchstes Exekutiv-Organ ist der Ministerrat, der durch den Präsidenten ernannt und vom Parlament bestätigt wird. Regierungschef ist der Vorsitzende des Ministerrats (Premierminister). Entscheidungen des Verfassungsgerichts binden die Staatsorgane.

Demokratischer Wandlungsprozess

Über 40 Jahre lang herrschte die "Partei der Arbeit Albaniens" Enver Hoxhas. Albanien galt bis 1990 als letzte Bastion des Stalinismus in Europa. Mit den Studentendemonstrationen im Dezember 1990 und Februar 1991 setzte ein Wandlungsprozess ein. Im Dezember 1990 wurde ein Mehrparteiensystem eingeführt, erste freie Wahlen fanden 1991 statt.

Umfassende Reformen zur Gewährleistung der Menschenrechte wurden ab 1991, vor allem aber ab 1992 eingeleitet. In einem ersten Verfassungsgesetz vom 29.04.1991 wurden wesentliche rechtsstaatliche Prinzipien, wie parlamentarische Demokratie, Gewaltenteilung und die wichtigsten Grundrechte verankert. Im November 1998 wurde per Referendum die unter internationaler Mitwirkung erarbeitete Verfassung verabschiedet.

Aktuelle politische Lage

Erklärte Hauptziele der seit September 2005 amtierenden Regierung unter Führung der Demokratischen Partei von Premierminister Sali Berisha sind vor allem die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der auf allen Ebenen grassierenden Korruption, die Verbesserung der sehr rückständigen Infrastruktur sowie die Schaffung eines investitionsfreundlichen Wirtschaftsklimas.

Mit der Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) am 12.06.06 in Luxemburg durch Premierminister Berisha und die EU wurden die bisherigen Reformanstrengungen Albaniens, vor allem der friedliche Machtübergang nach den letzten Parlamentswahlen, die stabile Wirtschaftslage und die konstruktive regionale Rolle des Landes gewürdigt. Gleichzeitig machte die EU aber auch deutlich, dass die Unterzeichnung vor allem den Beginn eines schwierigen Reformprozesses markiere. Insbesondere die sichtbare Implementierung eingegangener Verpflichtungen und beschlossener Reformen werde Maßstab für das weitere Voranschreiten Albaniens auf seinem Weg hin zur EU sein. Vor allem die Bereiche Justiz und Verwaltung, das Verhältnis von zentraler zu lokaler Administration einschließlich geregelter Finanzbeziehungen, eine umfassende Marktliberalisierung und die Festigung individueller Freiheitsrechte einschließlich der Pressefreiheit beim Aufbau rechtstaatlicher Strukturen in Albanien werden von entscheidender Bedeutung sein. Zur Unterstützung dieser Reformanstrengungen Albaniens hat die EU für 2007-2010 über 300 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Die albanische Regierung kann auf Erfolge ihres Reformkurses verweisen, besonders in Bereichen wie der Wirtschaftsreform, der Bekämpfung von Rauschgift- und Menschenschmuggel und der endemischen Korruption. Die Europäische Union erwartet eine Fortsetzung und Intensivierung dieser Anstrengungen als Voraussetzung für eine weitere Annäherung an die EU.

Eine weitgehende Reform der Justiz ist in Vorbereitung.

Eine zentrale politische Herausforderung für Albanien ist die Reform von Wahlrecht und Wahlorganisation, nachdem die OSZE die Kommunalwahlen im Februar 2007 noch als „verpasste Chance“ für Albanien kritisiert hatte. Die nächsten Parlamentswahlen werden Mitte 2009 stattfinden. Eine Überprüfung der Wählerlisten und die Ausgabe fälschungssicherer Personalausweise sind mit internationaler Hilfe in Vorbereitung.

Regierung und Opposition versuchen seit Ende 2007 durch eine verbesserte Zusammenarbeit den Reformprozess voranzutreiben und haben so die Voraussetzungen für eine Einladung des Landes zum Beitritt zur NATO im April 2008 geschaffen.



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