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Landesflagge Äthiopien
Innenpolitik

Stand: September 2009

Staatsaufbau

Entsprechend der Verfassung von 1994 ist Äthiopien ein föderaler und demokratischer Staat. Die Grenzen der Bundesstaaten orientieren sich an sprachlichen, ethnischen und Siedlungsgrenzen. Die Einführung eines föderalen Systems bedeutete eine Abkehr von der Tradition starker Zentralisierung und der Dominanz der amharischen Volksgruppe. Auf allen administrativen Ebenen werden regelmäßig Wahlen durchgeführt, zu denen Oppositionsparteien zugelassen sind. Die Unabhängigkeit der Justiz ist verfassungsmäßig verankert.

Regierung und Opposition

Der Präsident hat eine weitgehend repräsentative Rolle und darf keiner Partei angehören. Die politische Macht liegt beim Premierminister, der die Exekutive leitet, dem Ministerrat vorsitzt und die Streitkräfte befehligt.

Dominierende politische Kraft ist die Parteienkoalition Ethiopian People's Democratic and Revolutionary Front (EPRDF), die sich aus vier Parteien zusammensetzt. Führungsanspruch in der EPRDF hat die Tigray People's Liberation Front (TPLF), die den Befreiungskrieg gegen das Derg-Regime anführte.

Die Opposition ist ideologisch und ethnisch sowie regional breit gefächert. Sie trat bei den letzten Parlamentswahlen (Mai 2005) in einer Koalition an. Die Ereignisse nach den Wahlen schwächten und zersplitterten die Opposition. Seit Mitte 2008 gibt es Anstrengungen verstärkter Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Oppositionsparteien.

Neben der politischen Opposition gibt es militante „Befreiungs“-Bewegungen, die von der Regierung als terroristische Organisationen angesehen werden. Dazu zählen insbesondere die Oromo Liberation Front (OLF) in Oromia und die Ogaden National Liberation Front (ONLF) in der Somaliregion.

Aktuelle innenpolitische Lage

Die Regierung sah sich durch die Ergebnisse der Regionalwahlen (gleichzeitig Nachwahlen für offene Parlamentssitze) im April 2008 gestärkt und geht zuversichtlich auf die 2010 stattfindenden landesweiten Wahlen (Parlament, Regionalparlamente) zu. Die regierende EPRDF hat jüngst einen Dialogprozess mit verschiedenen Oppositionskräften eingeleitet, um sich über Rahmenbedingungen für faire, freie und demokratische Wahlen auf der Grundlage eines „Verhaltenskodex“ zu einigen. Die politische Opposition beklagt anhaltende Behinderung ihrer Aktivitäten.

Mit sicherer Mehrheit konnte die Regierung im Parlament erfolgreich Gesetze wie das Medien- und Informationsfreiheitsgesetz und das sogenannte "CSO-law" zur Regelung der Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen verabschieden, die nach Auffassung von Beobachtern drohen, demokratische Freiräume einzuschränken. Anfang Juli 2009 wurde ein Anti-Terrorismus-Gesetz vom Parlament verabschiedet.

Die Vorsitzende der Oppositionspartei UDJ (Union for Democracy and Justice), Frau Birtukan Medeksa, wurde Ende Dezember 2008 (erneut) verhaftet und musste eine lebenslange Haftstrafe antreten, nachdem sie die rechtlichen Umstände ihrer Begnadigung im Sommer 2007 angeblich bei einem Aufenthalt in Schweden in Frage gestellt hatte. Die Regierung erklärt ihr Vorgehen damit, dass sie sich der Durchsetzung des Rechtsstaatsprinzips verpflichtet sieht.

Ethnische Fragen und religiöse Toleranz

Das Zusammenleben der vielen Volksgruppen Äthiopiens ist eine zentrale Frage des Staatswesens. Äthiopien ist trotz feststellbarer Brüche im friedlichen Zusammenleben der Ethnien und Religionen im internationalen Vergleich ein Land mit bemerkenswerter Toleranz. Die föderale Struktur und die Einführung regionaler Sprachen in Verwaltung und Unterricht hat das Selbstbewusstsein der Ethnien gestärkt.

Situation der Menschenrechte

Die Verfassung garantiert die Grundrechte, darunter die Menschenrechte. Die Verfassungsideale decken sich aber nicht mit der Realität. Die Menschenrechtslage bleibt problematisch. So gibt es Hinweise auf Verhaftungen ohne Haftbefehl und ohne fristgerechte gerichtliche Überprüfung. Die Justiz ist überlastet. Die Bereitstellung von Mitteln für Justiz und öffentliche Verwaltung sind unzureichend. Die Regierung gewährt in Abständen Amnestien.

Die Todesstrafe wird vereinzelt verhängt, seit 1991 wurde sie zwei Mal vollstreckt. Die letzte Hinrichtung erfolgte im August 2007, nachdem die Vollstreckung der Todesstrafe sieben Jahre lang faktisch ausgesetzt war. 

Frauenrechte sind trotz verfassungsmäßigen Diskriminierungsverbotes und Anstrengungen der Regierung nicht durchgehend verwirklicht. Genitalverstümmelung ist trotz gesetzlicher Strafvorschriften und Aufklärungsmaßnahmen durch staatliche Stellen und Nichtregierungsorganisationen weit verbreitet.

Die Verfassung schützt die Rechte der Kinder. Erziehung ist ein Schwerpunkt der Entwicklungsanstrengungen der Regierung. Armutsbedingt gibt es Kinderarbeit, Kinderprostitution und verwahrloste Straßenkinder.

Es gibt einen vom Parlament eingesetzten Ombudsmann sowie eine Menschenrechtskommission des Parlaments (Human Rights Commission). Im Nichtregierungsbereich sind Organisationen wie der Ethiopian Human Rights Council (EHRCO), die Ethiopian Women's Lawyers Association (EWLA) und die Gefangenenhilfsorganisation "Justice for All" landesweit aktiv.




Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 

Zusatzinformationen:

Entwicklungszusammenarbeit

Äthiopien ist Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Mehr dazu beim Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:

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