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Landesflagge Ägypten
Investitionsschutzverträge mit Ägypten und Burkina Faso unterzeichnet

Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden im Auswärtigen Amt treten im November neue Investitionsschutzverträge mit Ägypten und Burkina Faso in Kraft. Ziel der Verträge ist es, Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und Direktinvestitionen völkerrechtlich abzusichern.

Botschafter Ramzy und der Leiter der Wirtschaftsabteilung, v. Fritsch Botschafter Ramzy und der Leiter der Wirtschaftsabteilung, v. Fritsch (AA)

Neuer Investitionsschutzvertrag mit Ägypten

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Ägypten tritt am 22. November 2009 ein neuer Investitionsförderungs- und –schutzvertrag (IFV) in Kraft. 

Das Abkommen ersetzt den bisherigen IFV vom 5. Juli 1974. Ziel des Vertrages ist es, die Wirtschaftsbeziehungen durch die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen zu stärken und Direktinvestitionen völkerrechtlich abzusichern. Das neue Abkommen verbessert den Rechtsschutz für Investoren beider Länder und eröffnet ihnen jetzt unter anderem einen eigenen Zugang zu einem internationalen Schiedsgericht.

Mehr zu Ägypten auf diplo.de

Botschafter Niadogo und der Leiter der Wirtschaftsabteilung, v. Fritsch Botschafter Niadogo und der Leiter der Wirtschaftsabteilung, v. Fritsch (AA)

Investitionsschutzvertrag mit Burkina Faso

Der IFV mit Burkina Faso tritt am 21. November 2009 in Kraft und ist zehn Jahre gültig. Nach deren Ablauf verlängert sich die Gültigkeitsdauer auf unbegrenzte Zeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von zwölf Monaten schriftlich kündigt. 

Zwischen Deutschland und Burkina Faso gab es bislang kein entsprechendes Abkommen.

Mehr zu Burkina Faso auf diplo.de:

Stand 23.10.2009

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