Nigeria
Vogelgrippe: Maßnahmen des Auswärtigen Amts
Stand: November 2005
Die Bundesregierung ergreift alle der derzeitigen Lage angemessenen Maßnahmen, um die Einschleppung der Vogelgrippe (aviäre Influenza) nach Deutschland zu verhindern und passt diese an den jeweils aktuellen Bedarf an. Im Auswärtigen Amt koordiniert eine Arbeitsgruppe Vogelgrippe hierfür alle Aufgaben, die in die Zuständigkeit des Auswärtigen Amts fallen. Insbesondere steht sie über die deutschen Auslandsvertretungen in engem Kontakt mit den europäischen Partnern, den EU-Behörden sowie mit den betroffenen Staaten, zunächst um mögliche Bereiche zu identifizieren, in denen das Auswärtige Amt frühzeitig tätig werden kann (Frühwarnung). Zu den zentralen Aufgaben des Auswärtigen Amtes gehört die Beratung für Deutsche im Ausland. Dazu hat der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes bereits im Frühjahr 2005 einen Influenza-Pandemieplan Ausland mit den notwendigen Maßnahmen und Empfehlungen zur Krisenvorsorge ausgearbeitet. Einschlägige Informationen zur Vogelgrippe sind in einem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts zu finden:
Insbesondere Reisende in die von der Vogelgrippe betroffenen Regionen sollten den Grundsatz der Eigenvorsorge beachten, der dem Pandemieplan zugrunde liegt. Obwohl in Deutschland derzeit keine akute Bedrohung durch die Vogelgrippe besteht, hat die Bundesregierung Vorsorgemaßnahmen ergriffen.