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        <title>Auswärtiges Amt: Reisehinweise</title>

        <description>Alle Sicherheitshinweise, Reisewarnungen und medizinischen Reisehinweise des Auswärtigen Amts direkt bei Erscheinen</description>
        <language>de</language>
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            <title>Auswärtiges Amt: Reisehinweise</title>

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        <pubDate>15 Feb 2006 23:00 GMT</pubDate>



        <item>
            <title>Gambia: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Gambia/Sicherheitshinweise.html</link>
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            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 25.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Kriminalität</em></p><p>Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es im Großraum Serrekunda und Banjul zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen, zuweilen aber auch gewalttätigen Überfällen kommen. Auch werden hin und wieder „Regelverstöße“ (z.B. Verstöße gegen Verkehrs- oder Zollvorschriften) seitens der gambischen Ordnungskräfte geahndet, die sich davon ein kleines Zubrot erhoffen. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Einsame unbewachte Strände sollten gemieden werden. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden.</p><p><em>Reisen über Land / Straßenverkehr</em></p><p>Grundsätzlich wird empfohlen, bei Reisen in fremde Umgebung nach Einbruch der Dunkelheit und/oder allein besondere Vorsicht walten zu lassen, sowie bei Dunkelheit nicht über Land zu fahren, da erhöhte Unfallgefahr besteht.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p>Seit dem unblutig verlaufenen Putsch des heutigen Staatspräsidenten Jammeh im Jahre 1994 wechseln sich Zeiten gespannter innenpolitischer Ruhe mit Phasen offener Konfrontationen ab, die durch die sozialen Probleme weiter verstärkt werden.</p><p>Vor eventuell geplanten Abstechern in den südlichen Landesteil der Republik Senegal (Casamance) bitte die Reise- und Sicherheitshinweise zu Senegal und Guinea-Bissau beachten.</p><p><em>Geld / Kreditkarten</em></p><p>Der Geldverkehr ist uneingeschränkt. Die einheimische Währung, Dalasi, ist außerhalb Gambias nicht konvertierbar. Devisen und Reiseschecks können in Banken und Wechselstuben eingetauscht werden (1 Euro = ca. 33 Dalasi). <strong>Es wird dringend vom Umtausch auf dem Schwarzmarkt abgeraten, da solcher inzwischen sehr stark polizeilich verfolgt und entsprechend bestraft wird.</strong> Die Einfuhr von Devisen ist uneingeschränkt möglich, während maximal 300.000,- Dalasi ausgeführt werden dürfen. Verstöße gegen diese Beschränkung werden bestraft. Banken sind in Banjul vormittags von Montag bis Freitag geöffnet, außerhalb Banjuls nachmittags. Euroschecks werden nicht eingelöst. Kreditkarten werden nur in größeren Hotels akzeptiert.</p><p><em>Weiterreise in den Senegal mit einem Pkw</em></p><p>Bei der Ausreise aus Gambia in den Senegal mit einem Personenkraftwagen ist zu beachten, dass die Einfuhr von Pkws, die älter als 5 Jahre sind, im Senegal seit dem 23.07.2003 verboten ist. Die vorübergehende Einfuhr eines älteren Wagens in den Senegal ist möglich (siehe hierzu Merkblatt auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Dakar unter “Servicespektrum Konsularhilfe”).</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Reisende müssen ihre Wiederausreise (Rückflugticket) sowie genügend finanzielle Mittel für den Aufenthalt nachweisen können.</p><p><em>Visum</em></p><p>Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21 bis 28 Tage gültig. Bei einem Aufenthalt von mehr als 28 Tagen muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig:  250 Dalasi) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden.</p><p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Bei Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die leicht mit Betäubungsmitteln verwechselt werden können, wird die Vorlage eines englischsprachigen Attestes des behandelnden Arztes verlangt.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Deutsche Staatsangehörige unterliegen in Gambia grundsätzlich dem gambischen Strafrecht. Selbst der Besitz kleiner Mengen von Betäubungsmitteln wird regelmäßig mit hohen Geld- und Gefängnisstrafen geahndet.</p><p>Homosexualität ist in Gambia strafbar und wird mit Gefängnisstrafen von mehreren Jahren geahndet. Hohe Repräsentanten des gambischen Staates haben die Bevölkerung in öffentlichen Reden zur Anzeige Homosexueller aufgerufen. Es gibt Berichte über die vorübergehende Inhaftierung von Homosexuellen, auch Europäern.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Eine Impfung gegen Gelbfieber ist sinnvoll; bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist sie vorgeschrieben.</p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden außerdem einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch gegen Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann darüber hinaus auch ein Impfschutz gegen Tollwut, und Typhus, evtl. auch gegen Meningokokken-Meningitis sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt können diese Fragen entschieden werden.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Während und nach der Regenzeit steigt das Malaria-Risiko. Neben der Expositionsprophylaxe (Mückennetz, Repellentien, bedeckende Kleidung, Verhalten) ist für die meisten Reisenden auch bei einem Kurzaufenthalt eine medikamentöse Chemoprophylaxe indiziert. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.</p><p><em>HIV / AIDS</em></p><p>ist in Gambia ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.</p><p><em>Prophylaxe</em></p><p>Durch hygienisches Essen und Trinken (nur frisch gekochte, keine lau aufgewärmten Speisen) und konsequenten Mückenschutz können die meisten Darminfektionen und andere tropische Infektionserkrankungen vermieden werden. Man sollte auch nicht in Süßwasser baden (u.a. Gefahr der Bilharziose).</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die Grundversorgung ist zwar gewährleistet, aber nicht mit Europa zu vergleichen, da technisch und hygienisch oft problematisch. In ländlichen Gegenden fehlen oft auch europäisch ausgebildete, englisch oder französisch sprechende Ärzte. Reisenden wird deshalb ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung dringend empfohlen. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt in Gambia entstehende Krankheitskosten nicht ab. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen Vorkasse. Es kann sinnvoll sein, eine eigene Reiseapotheke mitzuführen.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>25 Mar 2010 13:30 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Korea (Republik Korea, Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/KoreaRepublik/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/KoreaRepublik/Sicherheitshinweise.html?id=28690&amp;v=39</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 12.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p>Die Republik Korea gilt als vergleichsweise sicheres Reiseland. Die Teilung der koreanischen Halbinsel und die politischen Beziehungen zwischen der Republik Korea (Südkorea) und der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) haben die Sicherheitslage für Reisende in Südkorea bisher nicht beeinträchtigt.</p><p>Deutschen Staatsangehörigen, die eine Unterrichtung im Krisenfall wünschen und die länger als drei Monate in Südkorea bleiben, wird empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft in Seoul anzumelden und ihre Kontaktadressen zu hinterlassen: Nähere Informationen sind auf der Homepage<br /><a href="http://www.seoul.diplo.de" class="rte-external" title="http://www.seoul.diplo.de">www.seoul.diplo.de</a><br />im Bereich <em>„Informationen für deutsche Staatsangehörige“</em> verfügbar. Dort besteht ein Link zur <em>„elektronischen Deutschenliste“.</em></p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p>Südkorea belegt den südlichen Teil der koreanischen Halbinsel. Das Land besteht zu etwa 70% aus Gebirgen und nur die zum Teil sehr dicht bevölkerten Ebenen entlang der Küste im Süden und Westen können in größerem Maße landwirtschaftlich genutzt werden.</p><p>Etwa entlang des 38. Breitengrades zieht sich ein 4 km breiter Grenzstreifen, in dessen weiterem Vorfeld beiderseitig umfangreiche Truppenkontingente stationiert sind. Auf südkoreanischer Seite verhindert die Ausweisung eines militärischen Sperrgebietes die unmittelbare Annäherung an die Teilungslinie. Erst seit wenigen Jahren existiert im Osten und Westen des Grenzverlaufs je ein Grenzübergang. Diese waren zeitweise und nur vom Süden her für touristische Tagesausflüge von Süd- nach Nordkorea passierbar, gegenwärtig sind sie geschlossen. Die formelle Einreise nach Nordkorea ist von Südkorea aus nicht möglich; hierzu muss der Transfer über Drittstaaten (VR China, Russland) erfolgen.</p><p>Südkorea hat eine Fläche von 99.392 qkm und ist somit etwas größer als ein Viertel der Bundesrepublik Deutschland. Die Einwohnerzahl beträgt etwa  48 Millionen. Es liegt in der gemäßigten Klimazone und hat vier ausgeprägte Jahreszeiten mit kalten, trockenen Wintern und heißen Sommern, in denen während der Regenzeit im Juli und August etwa die Hälfte der jährlichen Niederschläge fällt. Frühling und Herbst sind die angenehmsten Jahreszeiten.</p><p><em>Geld / Kreditkarten</em></p><p>Geldwechsel ist am Flughafen, bei allen Banken und größeren Hotels sowie Wechselstuben möglich. Barabhebungen mit gängigen internationalen Kreditkarten sind an den meisten Geldautomaten bei Eingabe der PIN-Nummer möglich. Auch in vielen Hotels, Restaurants und Geschäften kann mit Kreditkarte bezahlt werden. Das Abheben von Bargeld mit deutschen EC-Karten ist nur bei sehr wenigen Geldautomaten (diese sind meist mit „Global ATM“ gekennzeichnet) möglich. In der Praxis ist es für Touristen schwierig, einen Geldautomaten zu finden, der deutsche EC-Karten akzeptiert.</p><p><em>Führen von Pkw</em></p><p>Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 können Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland, die im Besitz eines gültigen internationalen Führerscheins sind, in Verbindung mit dem regulären deutschen Führerschein einen Pkw in Korea fahren und auch anmieten. Für Personen, die sich länger als ein Jahr in Korea aufhalten möchten, ist jedoch zu beachten, dass der internationale Führerschein nur zum Fahren innerhalb des ersten Jahres nach der Einreise berechtigt. Wer sich länger als ein Jahr in Korea aufhält, muss deshalb den deutschen Führerschein in einen koreanischen Führerschein umschreiben lassen.</p><p>In Deutschland zugelassene Fahrzeuge können in Korea grundsätzlich nicht gefahren werden. Touristen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Korea einreisen, müssen das Fahrzeug am Eingangshafen stehen lassen und sich einen Mietwagen nehmen. Der koreanische Zoll hat von dieser Regelung in den letzten Jahren keine Ausnahme gemacht.</p><p><em><span>Sprache</span></em></p><p class="MsoNormal"><span>Amtssprache ist Koreanisch. Englische Sprachkenntnisse sind für die einfachste Grundverständigung in den größeren Städten ausreichend. In ländlichen Regionen sind englische Sprachkenntnisse der Bevölkerung nur selten anzutreffen.</span></p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Visum</em></p><p class="MsoNormal">Deutsche Staatsangehörige können als Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen. Wer in Korea arbeiten oder studieren will, benötigt ein Visum. Der erforderliche Aufenthaltstitel kann vor Reiseantritt oder auch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der koreanischen Ausländerbehörde (Immigration Office) beantragt werden.</p><p class="MsoNormal"><em>Reisedokumente</em></p><p class="MsoNormal">Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Erwachsene</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Einreise möglich / Bedingungen</span></strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span> </span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span> </span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Kinderreisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nur mit Lichtbild</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Bereits vorhandener</span></em> <span>Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nur mit Lichtbild</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span> </span></em></p></td></tr></tbody></table></div><p class="MsoNormal"><em>Ferienarbeitsaufenthalte (Working Holiday)</em></p><p class="MsoNormal">Für Deutsche im Alter zwischen 18 und 30 Jahren gibt es die Möglichkeit, bis zu einem Jahr durch Korea zu reisen und dort Gelegenheitsjobs anzunehmen, um die Reise zu finanzieren. Für einen solchen <em>Ferienarbeitsaufenthalt</em> wird ein sogenanntes <em>Working-Holiday-Visum,</em> benötigt, das vorab bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden muss. Die entsprechende Möglichkeit besteht übrigens auch für junge Koreaner, die nach Deutschland reisen möchten.</p><p class="MsoNormal"><span>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</span></p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.</p><p>Devisen (Bargeld) dürfen nur bis zu einer Höhe von US-Dollar 10.000 ein- bzw. ausgeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen beim koreanischen Zoll angemeldet werden.</p><p>Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen ein Tiergesundheitszeugnis und einen Nachweis, dass sie vor mindestens 30 Tagen gegen Tollwut geimpft wurden. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.</p><p>Zum Schutz vor Tierseuchen in Europa (BSE, Maul- und Klauenseuche, Vogelgrippe) ist die Einfuhr von Fleisch- und Wurstwaren sowie Milchprodukten streng verboten. Untersagt ist ebenso die Einfuhr von Obst und Gemüse sowie von Nüssen und Reis.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Bestimmungen</strong></strong></p><p>Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden.</p><p>Drogendelikte werden mit hohen Haftstrafen geahndet. Das koreanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebenso wenig sieht das koreanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p>Für die Einreise nach Korea sind keinerlei Impfungen erforderlich.</p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz auch gegen Typhus, evtl. auch gegen Japan-Enzephalitis sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.</p><p><em>HIV / Aids</em></p><p>ist im Lande ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen. Gelegentlich wird für längere Aufenthalte ein HIV-Testergebnis verlangt. Vor der Abreise wird hierzu Rücksprache mit der koreanischen Botschaft empfohlen.</p><p><em>Prophylaxe</em></p><p>Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten Durchfälle und andere Tropen- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung der Reisenden.</p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist in den großen Städten mit Europa zu vergleichen, kann aber gelegentlich technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch sein. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette?). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


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    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>12 Mar 2010 12:40 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Rumänien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Rumaenien/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Rumaenien/Sicherheitshinweise.html?id=30660&amp;v=39</guid>
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    <p class="status">Unverändert gültig seit: 12.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</strong></strong></p><p>Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><em>Straßenverhältnisse / Straßenverkehr</em></p><p>Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Die beiden bisher einzigen Autobahnabschnitte in Rumänien befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 vor Constanta). Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle  einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.</p><p>In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 /h; auf Autobahnen sind 130 /h, auf Schnell- und Europastraßen 100 /h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 /h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.</p><p>Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.</p><p>Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u.a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online unter www.roviniete.ro erworben werden. Adressen der Stellen, die die Vignette zum Kauf anbieten, sind auch unterwww.cnadnr.ro/pagina.php?idg=53  einsehbar. Hinzu kommen Mautgebühren für das Befahren verschiedener großer Brücken, beispielsweise der Brücke bei Cernavoda (Strecke Bukarest – Konstanza/Constanta) sowie Giurgiu (Grenzübergang nach Bulgarien).</p><p>Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.</p><p>Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, so ist der Unfall binnen 24 Stunden der für den Unfallort zuständigen Polizeistelle anzuzeigen.</p><p>Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Entzug des Führerscheins und zur Verhängung eines Fahrverbotes, welches allerdings nur in Rumänien gilt, führen.</p><p>Personen, die in Rumänien eine Arbeit aufnehmen und mit eigenem Pkw einreisen, sind verpflichtet, dieses Fahrzeug innerhalb von 90 Tagen ab Einreise bzw. Wohnsitznahme auf ein rumänisches Kennzeichen umzumelden.</p><p>Die Umschreibung eines deutschen in einen rumänischen Führerschein ist nach Mitteilung der rumänischen Behörden seit dem EU-Beitritt nicht mehr erforderlich.</p><p><em>Kriminalität</em></p><p>Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert,  bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist.</p><p><em>Unterkünfte</em></p><p>Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table><tbody><tr><td valign="top"><p><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Reisepass</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p>Alle Ausweisdokumente müssen zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise gültig sein.</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Reisepass</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p>Ja</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p>Ja, aber mit Lichtbild ab dem 10. Lebensjahr</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p>Zur Gültigkeit, siehe oben. Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die nachfolgend aufgeführten speziell für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden.</p></td><td /></tr></tbody></table></div><p>Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.</p><p>Für Reisen mit Tieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Tieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter <a href="http://www.bmelv.de" class="rte-external" title="http://www.bmelv.de">www.bmelv.de</a></p><p>Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten bei offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.</p><p>Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.</p><p>Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter <a href="http://www.customs.ro" class="rte-external" title="http://www.customs.ro">www.customs.ro</a></p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Bestimmungen</strong></strong></p><p>Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.</p><p>Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.</p><p>Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.</p><p>Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.</p><p>Prostitution ist generell verboten.</p><p>Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren . In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.</p><p>Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich haften.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B.</p><p>In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.</p><p><em>Hygiene</em></p><p>Bei Essen in Restaurants sollte auf die hygienischen Verhältnisse geachtet werden. Vom Genuss ungefilterten Leitungswassers wird abgeraten.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>12 Mar 2010 12:00 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>China: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/China/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/China/Sicherheitshinweise.html?id=26712&amp;v=120</guid>
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    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 12.03.2010</p>
    <p><a href="/diplo/de/Laenderinformationen/02-Hinweise/InfluenzaAH1N1.html" class="rte-internal" title="InfluenzaAH1N1">Aktuelle Informationen zur Influenza A(H1N1)</a></p><p><strong><strong>Aktuelle Hinweise</strong></strong></p><p>Die Lage in der nordwestchinesischen Stadt Urumqi, der Hauptstadt der <strong>Autonomen Region Xinjiang</strong>, ist weiterhin angespannt. Nach schweren Unruhen am 05.07.2009 kam es  am 03.09.2009 erneut zu größeren Demonstrationen. Ein starkes Sicherheitsaufgebot ist präsent.<br />Besondere Vorsicht ist weiterhin geboten, insbesondere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.<br />In Xinjiang ist weiterhin damit zu rechnen, dass Internetverbindungen nicht funktionieren und Telefonieren ins Ausland, insbesondere von Mobiltelefonen, nicht möglich ist.</p><p>Derzeit kann es nach Auskunft der chinesischen Botschaft zu Verzögerungen bei der Ausstellung von Reisegenehmigungen für Tibet kommen.</p><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Reisen über Land,</em> <em>Kriminalität</em></p><p>2008 waren einzelne Gewaltdelikte gegen Touristen, von denen auch Deutsche betroffen waren, zu verzeichnen.</p><p>Reisenden wird empfohlen, sich ständig mit gebotener Aufmerksamkeit zu bewegen. Selbst an gut bewachten Plätzen wie dem Tian’anmen-Platz wurde ein Überfall, der einen Krankenhausaufenthalt nach sich zog, bekannt. Unbekannten Personen sollte kein Zugang ins Hotelzimmer gewährt werden, unter welchem Vorwand auch immer; im Zweifel bei der Hotelrezeption rückfragen.</p><p>Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.</p><p>Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p>Mittlerweile dürfen sich Ausländer bis auf die Autonome Region Tibet in China ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch überall möglich.</p><p><em>Tibet</em></p><p class="MsoNormal">Reisen nach Tibet sind ab dem 10. Oktober 2009 wieder möglich:</p><ul><li>Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.</li><li>Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch</li><li>Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.</li><li>Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Homepage der Botschaft (http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/Startseite.html) entnehmen.</li></ul><p class="MsoNormal"><em>Flugreisen im Land</em></p><p class="MsoNormal">Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck auf innerchinesischen Flügen und auf ausgehenden internationalen Flügen ist verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.</p><p class="MsoNormal">Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.</p><p class="MsoNormal"><em>Straßenverkehr</em><br />Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2008 bei 73.484 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Damit rangiert China weltweit ganz vorn. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer.<br /><br />Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.<br /><br />Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in <span class="underline">China</span> <strong><span class="underline">nicht</span></strong> anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit. <a href="http://www.peking.diplo.de" class="rte-external" title="http://www.peking.diplo.de">http://www.peking.diplo.de</a>  </p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Visum</em></p><p>Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden <strong>keine</strong> Einreisevisa ausgestellt. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Internetseite der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de). Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.</p><p>Für den Flughafentransit wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.</p><p>In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass die chinesischen Behörden die geltenden Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale) oder Reiseunterlagen genauer geprüft werden. Änderungen am bisherigen Visa-Verfahren sollen damit nicht verbunden sein.</p><p>Die Einreise in die VR China kann grundsätzlich mit Einzel- oder Gruppenvisa erfolgen. Bei einem Gruppenvisum besteht jedoch eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwendig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.</p><p>Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.</p><p>Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet</p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen:</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em> </em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em> </em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja (mit Foto), Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Bereits vorhandener</span></em> Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Es sollte mit der chinesischen Botschaft geklärt werden, ob Kinderausweise und Pässe mit eingetragenen Kindern überhaupt visiert werden. Nach hiesiger Erfahrung ist dies nicht möglich.</em></p></td></tr></tbody></table></div><p><em>Meldepflicht</em></p><p>Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p><em>Einfuhr</em></p><p>400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.</p><p><em>Ausfuhr</em></p><p>Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB ausgeführt werden.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Bestimmungen</strong></strong></p><p>Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.</p><p>Seit 1. März 2006 erlaubt das Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird bereits auch gegen Ausländer angewandt.</p><p>Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)</em></p><p>Obwohl die Erkrankung seit Juli 2008 eine abnehmende Tendenz zeigt, werden seit Januar 2009 neue Fälle aus der Provinz Anhui, die im vergangenen Jahr am meisten betroffen war, gemeldet.</p><p>Die HFMD tritt in asiatischen, zumeist tropischen Ländern (Städten) bisweilen zyklisch mit mehrjährigen Unterbrechungen auf. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen, in der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, es kommt zu einer folgenlosen Ausheilung nach ca. 1 Woche.  Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.</p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika – Details siehe Website: www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. Dies gilt aber nicht für Taiwan, Hongkong und Macao.</p><p>Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.</p><p>Die Standardimpfungen für Erwachsene und Kinder entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe <a href="http://www.rki.de" class="rte-external" title="http://www.rki.de">http://www.rki.de</a></p><p><em>Malaria</em></p><p>Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefergelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.</p><p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich der blutsaugenden, nachtaktiven Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p><p>Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. stand by-Notfallselbstbehandlung notwendig oder sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe und die Notfall-Selbstbehandlung (stand-by) sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p><p>Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul><p><em>HIV/AIDS</em></p><p>HIV/AIDS wird auch in China zu einem Problem und evtl. zu einer Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches und lebensgefährliches Risiko bergen.</p><p>Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.</p><p><em>Durchfallerkrankungen</em></p><p>Cholera kommt in China sporadisch vor. Aus der Insel Hainan wurde Ende Oktober 2008 ein Ausbruch von Cholera gemeldet. Bisher wurden ca. 300 Erkrankungen registriert, wovon 51 labortechnisch bestätigt werden konnten. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p><em>Vogelgrippe</em></p><p>Auch in der VR China ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Seit Anfang des Jahres 2009 wurden in China mehrere neue Fälle von Vogelgrippe bei Menschen gemeldet, bislang sind vier Menschen verstorben. Die Todesfälle wurden aus Peking, Shandong, Hunan und Urumqi gemeldet. Die Behörden haben ein neues Vogelgrippemeldesystem eingeführt. Es gibt keine Hinweise auf eine Mutation des Virus.</p><p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: www.bmelv.de). Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes sowie auf der Webseite der Botschaft Peking.</p><p><em>SARS</em></p><p>Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Von Dezember 2003 und bis April 2004 wurden noch vereinzelt neue SARS-Fälle erfasst, ohne dass es zu einer weiteren Ausbreitung kam. Weitere Informationen zu SARS finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts.</p><p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p><p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze regional im mittleren Südwesten. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p><p><em>Tollwut</em></p><p>Tollwut zeigt eine zunehmende Tendenz, 2006 wurden über 3000 Fälle gemeldet. Bis 30. Juni 2007 nahm die Zahl der Fälle um 30% zu. Südliche Provinzen sind am meisten betroffen.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.</p><p>Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner bei einer tropenmedizinischen Beratungsstelle beraten, siehe <a href="http://www.dtg.org/" class="rte-external" title="http://www.dtg.org/">http://www.dtg.org/</a> oder <a href="http://www.frm-web.de" class="rte-external" title="http://www.frm-web.de">http://www.frm-web.de</a></p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>12 Mar 2010 10:20 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Libyen/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Libyen/Sicherheitshinweise.html?id=29024&amp;v=95</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 11.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktuelle Hinweise</strong></strong></p><p><strong>Libyen hat am 15. Februar 2010 bekanntgegeben, dass bis auf Weiteres für Bürger des Schengen-Raumes einschließlich Deutschland keine Visa mehr erteilt werden. Auch bereits erteilte Visa für diesen Personenkreis seien ungültig. </strong> </p><p class="MsoNormal"><strong>Die libysche Einreisebehörde am Flughafen Tripolis hat weiterhin am 11.März 2010 mitgeteilt, dass alle Bürger des Schengen-Raums einschließlich Deutschland, auch die mit gültiger Aufenthaltsberechtigung, keine Genehmigung zur Einreise nach Libyen erhalten.</strong></p><p><strong><strong>Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen</strong></strong></p><p>In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. <strong>Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.</strong></p><p>Deutlich erhöhte <strong>Anschlags- und Entführungsrisiken</strong> bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.</p><p><strong>Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.</strong></p><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><strong>Das Auswärtige Amt rät bei Aufenthalten in Libyen – wie in allen Ländern der Region – zu besonders hoher Aufmerksamkeit. Insbesondere in den weitläufigen Grenzgebieten</strong> <strong>zu Algerien, Tunesien, Niger und Tschad, in dem sich auch die Touristenziele in der Region Ghadames und im Raum Ghat im äußersten Süden des Landes befinden, bestehen erhebliche Entführungsrisiken. Von Reisen in die vorgenannten Grenzgebiete wird abgeraten.</strong></p><p>In Libyen selbst hat es bislang keine Vorfälle (Anschläge oder Entführungen) gegen ausländische Reisende gegeben. Allerdings war im September 2008 im Südwesten Ägyptens im Grenzgebiet zu Libyen, Tschad und Sudan eine Reisegruppe entführt worden, der auch fünf Deutsche angehörten. Nach allgemeinem Eindruck haben die libyschen Sicherheitskräfte ihre Präsenz in den südlichen, an Algerien grenzenden Wüstengebieten vorbeugend verstärkt.</p><p><em>Reisen über Land</em></p><p>Autoreisenden wird davon abgeraten, in der Dunkelheit zu fahren oder im Auto zu übernachten. Die Hauptverkehrsstraßen im gesamten Staatsgebiet sind in schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Streckenabschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern, Sandverwehungen oder Geröllpiste über. Riskante Fahrweise, freilaufende Kamele und Fahrzeuge in schlechtem technischen Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen.</p><p>Reisen in die Wüstengebiete dürfen - wie alle Reisen von Ausländern nach Libyen - ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden und vor der Einreise von der libyschen Regierung genehmigt worden sind.</p><p><em>Kriminalität</em></p><p>Auch auf Reisegruppen können Raubüberfälle verübt werden. In einem Fall wurden in Wau an Namus (Süd-Fezzan) Geländefahrzeuge geraubt und außer Landes verbracht.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><em>Fotografieren</em></p><p>Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen. Beim Fotografieren des Straßenverkehrs innerhalb oder außerhalb von Ortschaften ist Zurückhaltung geboten. Generell wird beim Fotografierverbot alles, was mit Sicherheit zusammenhängt, extensiv interpretiert.</p><p><em>Geld / Kreditkarten</em></p><p>Die Landeswährung ist der libysche Dinar. Euro und US $ können in einigen Hotels, Banken und Wechselstellen in libysche Dinare gewechselt werden. Reiseschecks werden nicht akzeptiert. Kreditkarten (Visa) werden von einigen Hotels in Tripolis und Bengasi akzeptiert. Geldautomaten sind selten.</p><p><em>Hotelunterkunft</em></p><p>Während einer Messe kann es schwierig sein, ein Hotelzimmer zu finden.</p><p><em>Mobiltelefone</em></p><p>Ein Roaming-Abkommen besteht zwischen dem libyschen Mobilfunkanbieter Al-Madar und E-Plus, T-Mobile und Vodafone.</p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Es kann hilfreich sein, Kopien wichtiger Unterlagen (Pass, Führerschein) und deren Übersetzung mit zu führen.</p><p><em>Straßenverkehr</em></p><p>Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, bei dem jemand infolge des Verkehrsunfalls Verletzungen erleidet oder stirbt, muss damit rechnen während der Untersuchung des Unfalles und des sich daran anschließenden Verfahrens das Land nicht verlassen zu dürfen.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen</strong></strong></p><p><strong><em>Bitte beachten Sie unbedingt die „Aktuellen Hinweise“. Derzeit sind keine Einreisen für Personen aus dem Schengener Raum einschliesslich Deutschland mit gültiger Aufenthaltsberechtigung möglich!</em></strong></p><p><em>Visum</em></p><p class="MsoBodyText">Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum.</p><p class="MsoBodyText">Visa werden durch die libyschen Volksbüros erteilt. Seit August 2009 besteht auch wieder die Möglichkeit, dass Individualreisende und Reisegruppen Visa für touristische Aufenthalte in Libyen bei Einreise am Flughafen erhalten können. Die Formalitäten für diese Touristenvisa werden durch libysche Reisebüros erledigt und wären deshalb dort direkt oder via deutsche Reiseveranstalter zu beantragen.</p><p class="MsoBodyText">Die libysche Seite hat ebenfalls mitgeteilt, dass für Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden, eine Arabischübersetzung der Passdaten im Reisepass nicht mehr erforderlich sei. Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes haben libysche Behörden in mehreren Fällen das Fehlen der Arabischübersetzung nicht beanstandet. Da die Gesetzespraxis in Libyen jedoch schwer berechenbar bleibt, wird geraten, auch vor touristischen Reisen nach Libyen weiterhin eine Arabischübersetzung der Passdaten in den Reisepass eintragen zu lassen.</p><p class="MsoBodyText">Nach Kenntnis des Auswärtigen Amtes besteht die Auflage der libyschen Seite grundsätzlich weiter, dass bei Einreise für touristsche Zwecke mindestens 1.000,- US$ (oder Gegenwert in einer konvertierbaren Währung) --oder-- eine gültige internationale Kreditkarte (z.B. Visacard, Mastercard) mitzuführen sind. In der Praxis wird der Nachweis nach aktueller Erfahrung jedoch kaum verlangt.</p><p class="MsoBodyText">Zur Visaerteilung durch die libyschen Volksbüros gelten seit dem 18.05.2009 unter anderem folgende Bestimmungen bzw. sind folgende Unterlagen vorzulegen: </p><ul><li>persönliches Erscheinen des Antragstellers,</li><li>ausgefüllter Visumantrag,</li><li>2 aktuelle Passfotos,</li><li>Einladung des Geschäftspartners bzw. Referenznummer,</li><li>mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass.</li></ul><p class="MsoBodyText">Weitere Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden sich auf der Homepage des libyschen Volksbüros  unter <a href="http://www.libyschebotschaft.de" class="rte-external" title="http://www.libyschebotschaft.de">www.libyschebotschaft.de</a> Auch  sonstige verbindliche Auskünfte zu den libyschen Einreisebestimmungen wären beim libysche Volksbüro in Berlin zu erfragen, das für Deutsche Staatsangehörige zuständig ist.</p><p class="MsoBodyText">Die Visa-Bearbeitungszeit beträgt nach Auskunft der libyschen Botschaft in Berlin 3 bis 10 Werktage. Die Gebühren zur Antragstellung betragen zwischen 70 € (Monatsvisum) und 140 € (6-Monatsvisum). Diese werden auch im Fall einer Ablehnung des Visumantrags nicht zurückerstattet. Diese Bestimmungen gelten nicht für Diplomaten und offizielle Delegationen.</p><p class="MsoBodyText">Laut Auskunft des libyschen Volksbüros in Berlin wird die persönliche Vorsprache von Visa-Antragstellern, auch Geschäftsreisenden, verlangt. Eine vertretungsweise Einholung, etwa durch Visadienste, sei vorerst nicht möglich.</p><p class="MsoBodyText"><em>Übersetzung von Passdaten</em></p><p class="MsoBodyText">Seit November 2007 gilt, dass Reisende nach Libyen über eine in den Reisepass eingetragene arabische Übersetzung ihrer Passdaten verfügen müssen. Ohne diese im Pass eingetragene Übersetzung wird die Einreise nicht gewährt. Bis auf die oben genannte Ausnahme – Touristenvisa, die bei Einreise erteilt werden – gelten diese Vorschriften für die Übersetzung der Passdaten nach wie vor.</p><p class="MsoBodyText">Das libysche Außenministerium hatte dazu am 15.11.2007 folgende Information zur Verfügung gestellt:</p><p class="MsoBodyText"><em>"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."</em></p><p class="MsoBodyText">Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).</p><p class="MsoBodyText">Die Übersetzungen müssen fest mit dem Pass verbunden sein , d.h. als auszufüllender Stempelvordruck,  eingeheftet oder eingeklebt.</p><p class="MsoBodyText"><em>Reisedokumente</em></p><p class="MsoBodyText">Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.</p><p class="MsoBodyText">Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.</p><p class="MsoBodyText">Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, mindestens noch 6 Monate gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, mindestens noch 6 Monate gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Amtl. arabische Übersetzung der Passdaten im Pass.</em></p><p class="StandardWeb1"><em>Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.</em></p><p class="StandardWeb1"><em>Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt.</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em> </em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, mindestens noch 6 Monate gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, mindestens noch 6 Monate gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Bereits vorhandener</em> Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, bis zum 12. Lebensjahr</em></p><p class="StandardWeb1"><em>Kind benötigt jedoch extra Visa im Pass bzw. muss im Visa der Eltern erwähnt sein.</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visa oder Ein-, Ausreisestempel ist untersagt.</em></p></td></tr></tbody></table></div><p class="MsoBodyText"><em>Registrierung am Aufenthaltsort</em></p><p class="MsoBodyText">Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.</p><p>Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.</p><p>Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.</p><p>Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Bestimmungen</strong></strong></p><p>Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.</p><p>Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben ist verboten.</p><p>Kritik am politischen System, Regierung und Verwaltung gilt als Verbrechen.</p><p>Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.</p><p>Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.</p><p>Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf dem aktuellem Stand sein.</p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus Schutz gegen Hepatitis A, Polio und ggfs. Masern/Mumps/Röteln, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus.</p><p><em>HIV/Aids</em></p><p>ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.</p><p><em>Durchfallerkrankungen</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.</p><p>Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen</em></p><p>Vereinzelte Fälle von Malaria in den südlichen Oasen. In den letzten Jahren ausschließlich importierte Fälle. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber. Insektenschutz beachten (z.B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung).</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p>Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!</p><p>Hepatitis A, B, C , Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor. Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.</p><p><em>Sonstiges Gesundheitsgefahren</em></p><p>Gefahren durch Schlangen und Skorpione</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe z.B. <a href="http://www.dtg.org/" class="rte-external" title="http://www.dtg.org/">http://www.dtg.org/</a> oder <a href="http://www.frm-web.de/" class="rte-external" title="http://www.frm-web.de/">http://www.frm-web.de/</a></p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>11 Mar 2010 15:00 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Togo: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Togo/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Togo/Sicherheitshinweise.html?id=31898&amp;v=40</guid>
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    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 11.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktuelle Hinweise</strong></strong></p><p>Am 4. März 2010 haben zum ersten Mal nach dem Machtwechsel von 2005 Präsidentenwahlen stattgefunden. Nach dem am 06.03.2010 verkündeten vorläufigen Wahlergebnis ist der Sohn und Nachfolger des langjährigen Präsidenten Eyadéma Gnassingbé, Faure Essozimna Gnassingbé, mit 60,92% der gültigen Stimmen wiedergewählt worden. Der Kandidat der größten Oppositionspartei UFC, Jean-Pierre Fabre, unterlag mit 33,94% der gültigen Stimmen überraschend deutlich. Er hat das Wahlergebnis nicht anerkannt, sich zum wahren Gewinner der Wahl erklärt und zu Protestaktionen der Bevölkerung aufgerufen.</p><p class="MsoNormal">Die übrigen fünf Kandidaten kamen zusammen auf 5,17%. der gültigen Stimmen.</p><p class="MsoNormal">Am 06., 07.03. und erneut am 09.03.2010 gab es in wenigen Stadtteilen von Lomé z.T. gewalttätige Proteste gegen den Wahlausgang, die von den Sicherheitskräften z.T. unter Einsatz von Tränengas unter Kontrolle gebracht werden konnten. Derzeit ist die Sicherheitslage in Lomé weiterhin angespannt. Für den 13.03.2010 hat die Opposition zu einer Demonstration gegen das Wahlergebnis aufgerufen.</p><p class="MsoNormal">Über die Sicherheitslage außerhalb der Hauptstadt liegen der Botschaft keine Informationen vor.</p><p>Reisende sollten dies bei einer geplanten Fahrt nach und durch Togo berücksichtigen.</p><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Kriminalität</em></p><p>Im Großraum Lomé gibt es eine auch gegen europäische Reisende gerichtete Kriminalität. Hierbei handelt es sich überwiegend um Raubdelikte bzw. Kleinkriminalität, insbesondere Diebstähle. Die Botschaft rät daher, Wertgegenstände (Bargeld, Schecks und Kreditkarten, Mobiltelefone, Schmuck, Uhren, Kameras etc.) und wichtige Dokumente (insbesondere den Reisepass) möglichst nicht außerhalb des Hotels mit sich zu führen bzw. nicht offen zur Schau zu stellen. Bei Überfällen wird dringend geraten, keine Gegenwehr zu leisten, da die Täter inzwischen nicht mehr vor dem Gebrauch von Waffen zurückschrecken und mitunter schwere Verletzungen der Opfer in Kauf nehmen. Wegen organisierten Taschendiebstählen in vollbesetzten Taxis sollten diese immer nur alleine gemietet werden.</p><p>Seit einiger Zeit ist insbesondere im Großraum Lomé nach Einbruch der Dunkelheit ein Anstieg bewaffneter Überfälle sowie eine erhöhte Gewaltbereitschaft durch bewaffnete Gruppen von Motorradfahrern festzustellen. Es wird daher insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit dringend geraten, nicht beleuchtete und unbelebte Straßen sowie den Strand von Lomé zu meiden, sich nur im Auto zu fortzubewegen und auch sonst Vorsicht walten zu lassen (z.B. Wahl unterschiedlicher Fahrtstrecken, Vorsicht beim Ein- und Aussteigen, Achten auf das eigene Fahrzeug verfolgende Motorräder).</p><p>Tagsüber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, bestehen gegen einen Aufenthalt im Freien und an den belebten Stellen des Strandes im Allgemeinen keine Bedenken.</p><p>Bei einem Verkehrsunfall empfiehlt es sich -unabhängig von der Verursacherfrage- nicht am Unfallort zu verbleiben, sondern sofort das nächste Polizeirevier anzufahren. Bei oft absichtlich verursachten Unfällen oder Autopannen im Großraum Lomé – insbesondere nachts entlang der Straße von Benin nach Ghana, in der Gegend um den Hafen und entlang des Strandes - sollte unverzüglich Hilfe per Telefon herbeigerufen und die Türen verriegelt werden, da die Gefahr von bewaffneten Raubüberfällen besteht.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p>Vor dem Baden im Meer wird, außer an bewachten Stränden, wegen der herrschenden gefährlichen Unterströmung, die auf das offene Meer gerichtet ist, und der starken Brandung dringend abgeraten.</p><p>Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.</p><p>Wegen Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtungen sollten Nachtfahrten möglichst ganz unterbleiben bzw. mit erhöhter Vorsicht durchgeführt werden.</p><p>Bei Benutzung der weit verbreiteten Motorrad-Taxis besteht eine erhebliche Unfall- und Verletzungsgefahr. Zumindest sollte, auch wenn keine rechtliche Pflicht dazu besteht, ein Helm getragen werden. Offiziell müssen die Halter der Motorrad-Taxis über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Dies ist in der Praxis aber so gut wie nie der Fall, so dass in der Regel kein Versicherungsschutz besteht.</p><p>Da nach Einbruch der Dunkelheit häufig Kontrollen durch die Sicherheitskräfte stattfinden, sollte eine Kopie des Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich geführt werden.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Visum</em></p><p>Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Togo ein Visum. Dieses kann sowohl bei den berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen Togos im Ausland beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Visum auch bei der Einreise am Flughafen erteilt werden.. Da auf die Erteilung eines Visums kein Rechtsanspruch besteht, rät die Botschaft in jedem Falle zur Beantragung des nötigen Visums bei den togoischen Auslandsvertretungen. Zudem gilt ein solches Visum für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Ein am Flughafen erhaltenes  Visum kostet 10.000 F CFA (= 15 EUR) und ist nur eine Woche gültig. Dieses Visum muss gegebenenfalls bei der Passbehörde verlängert werden. Dies kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000 F CFA.</p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>ja, sofern gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>ja, sofern gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>ja, sofern gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>ja, sofern gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p>bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p>nein</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>ja, sofern mit Foto versehen und gültig</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>jedes Reisedokument muss, unabhängig vom Alter des Passinhabers, mit einem Passfoto versehen sein.</em></p><p class="MsoNormal"><em>Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben.</em></p></td></tr></tbody></table></div><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.</p><p>Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000 € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (5-10 Jahre) hingewiesen wird.</p><p>Homosexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren und Geldstrafen bestraft werden.</p><p>Öffentliche Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500 € und Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bedroht.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p><em>Einfuhrbeschränkungen bei Tabak:</em></p><p><em>Männer</em>: 50 Zigarren oder 100 Zigaretten oder 200 g Tabak,</p><p><em>Frauen</em>: 100 Zigaretten</p><p><em>Geld</em></p><p>Freie Einfuhr von Geldscheinen der FCFA-Zone. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000 FCFA (ca. 1.500 Euro) übersteigen.</p><p>Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert bis zu 500.000 FCFA (ca. 750.- Euro) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel wie Reiseschecks.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Togo ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch <a href="http://www.who.int/ith/countries/en/index.html" class="rte-external" title="http://www.who.int/ith/countries/en/index.html">www.who.int/ith/countries/en/index.html</a></p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).</p><p>Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes <a href="http://www.rki.de" class="rte-external" title="http://www.rki.de">www.rki.de</a> sollten auf aktuellem Stand sein.</p><p><em>Gelbfieber</em></p><p>Auch wenn keine aktuellen Informationen zu Gelbfiebererkrankungen vorliegen, sollte ausreichender Gelbfieberschutz vorliegen.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Togo. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 89 % der Fälle in Togo!) häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p><p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen</li></ul><p><em>HIV / AIDS</em></p><p>110.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Togo gemeldet. 2005 waren 3,2 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 54 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit mehreren hundert bis ca. eintausendvierhundert gemeldeten Fällen pro Jahr in den letzten Jahren auf.</p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.</p><p><em>Einige Grundregeln:</em></p><p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Klassische Geflügelpest/ Vogelgrippe</em></p><p>Auch in Togo ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten, zuletzt im September 2008. Bisher sind keine menschlichen Erkrankungsfälle bekannt geworden. Bei Reisen im Land sollte daher auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.</p><p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p><em>Meningokokken-Krankheit</em></p><p>Der Norden Togos wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren hundert bis knapp sechshundert Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.</p><p><em>Dengue-Fieber</em></p><p>kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.</p><p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p><p>Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Lac Togo). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist begrenzt. Es sind französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.</p><p>Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Lomé in Betracht.</p><p>Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.</p><p>Touristen, die nach Togo kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Togo aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Togo, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise nach Togo durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>11 Mar 2010 13:00 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Tansania: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tansania/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tansania/Sicherheitshinweise.html?id=31818&amp;v=60</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 11.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktueller Hinweis</strong></strong></p><p><strong>Vor den Küsten Somalias und seiner Nachbarstaaten sowie in den angrenzenden Gewässern besteht weiterhin ein sehr großes Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Inzwischen werden auch Schiffe tief im Indischen Ozean (um die Seychellen und Madagaskar) sowie vor Kenia, Tansania, Jemen und Oman angegriffen und gekapert. Schiffsführern in den vorgenannten Gebieten wird dringend empfohlen, höchste Vorsicht walten zu lassen.<br />Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe unverändert hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden. Schiffsführern in den gefährdeten Gewässern wird eine Registrierung beim Maritime Security Centre unter <a href="http://www.mschoa.org" class="rte-external" title="http://www.mschoa.org">www.mschoa.org</a> dringend empfohlen.</strong></p><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Terrorismus</em></p><p>In der Region sind Attentate nicht auszuschließen.</p><p>Zu Vorsicht und Wachsamkeit wird auf öffentlichen Plätzen sowie beim Besuch von touristischen Sehenswürdigkeiten und religiösen Stätten geraten.</p><p><em>Reisen über Land/Kriminalität</em></p><p>Auch tagsüber sollten einsam gelegene Gegenden und nicht bewachte Strände gemieden werden. Dies gilt insbesondere für die Strände im Bereich der Küstenstädte. Mit Einbruch der Dunkelheit sollte in Städten von Spaziergängen und von Überlandfahrten abgesehen werden. Bei Übernachtungen, insbesondere auf Campingplätzen und in abgelegenen Gebieten, sollte auf hinreichend vorhandene Sicherheitsvorkehrungen geachtet werden.</p><p>Ein zunehmend angewandter Diebstahlstrick ist außerdem, Touristen eine Mitfahrgelegenheit im Auto anzubieten, um sie anschließend auszurauben.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><em>Reisen über Land</em></p><p>Das Straßennetz ist unzulänglich und chronisch überlastet. Schwere Verkehrsunfälle sind häufig. Reisende sollten darauf achten, dass die benutzten Autos in gutem Zustand sind. Immer angurten! Das größte Gesundheitsrisiko in Tansania für einen Reisenden ist, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden. Eisenbahnreisen sind möglich, aber nur Abenteuerlustigen zu empfehlen.</p><p><em>Flugreisen</em></p><p>Es gibt ein gut ausgebautes Flugnetz zur Bewältigung längerer Strecken. Fliegen ist der Straße vorzuziehen.</p><p><em>Geld/Kreditkarten</em></p><p>Die Mitnahme von ausreichend Bargeld (Euro/US-Dollar) und/oder Travellerschecks wird empfohlen.<span>Allerdings werden von den Banken und Wechselstuben meist nur Dollarnoten mit Prägedatum ab dem Jahr 2000 angenommen.</span> Der Umtausch von Euro in Landeswährung ist auf die großen Städte und bestimmte Hotels beschränkt. In Daressalam, Arusha und Stone Town auf Sansibar gibt es die Möglichkeit, bei der Barclays Bank tansanische Schilling mit der Bankcard am Automaten zu bekommen. Dieser Service unterliegt jedoch gelegentlich Störungen, und man sollte sich daher nicht ausschließlich darauf verlassen. Kreditkarten werden grundsätzlich in größeren Hotels akzeptiert.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Visum</em></p><p>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tansania ein Visum. Es sollte  vor der Einreise bei der Botschaft der Vereinigten Republik Tansania, Eschenallee 11, 14050 Berlin-Charlottenburg, Tel.: 030-3030800, Fax: 030/30308020, e-Mail: info@tanzania-gov.de, Internet: http://www.tanzania-gov.de) beantragt werden.</p><p>Das Visum kann auch bei der Einreise nach Tansania auf den internationalen Flughäfen des Landes, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erteilt werden. Die Gebühr hierfür beträgt zurzeit 50 US-Dollar oder 50 Euro und muss in einer der beiden Währungen entrichtet werden.</p><p><em>Reisedokumente</em></p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Einreise möglich / Bedingungen:</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Weitere Anmerkungen:</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise <strong>aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt</strong> der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Ja, für Kinder unter 12 Jahren. Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Riese hinaus</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Ja, Gültigkeit grundsätzlich 6 Monate über Reise hinaus</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>bereits vorhandener</em> <span class="underline">Eintrag in den Reisepass eines Elternteils</span> (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Noch gültiger <span class="underline">Kinderausweis</span> nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Ja, das Auswärtige Amt empfiehlt aber die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren.</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Weitere Anmerkung</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Seit Mitte Januar 2008 wird bei Einreise <strong>aus einem Gelbfiebergebiet verstärkt</strong> der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung kontrolliert. Eine Impfpflicht für alle Reisenden besteht nicht.</em></p></td></tr></tbody></table></div><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Devisen können in unbegrenzter Höhe ein- und ausgeführt werden. Die Einfuhr von pornographischem Material und Drogen jedweder Art ist verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einfuhr deklariert werden. Im Übrigen ist die Einfuhr von Waffen untersagt.</p><p>Bei der Ausfuhr von Tiermaterial sind die Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens zu beachten (keine Ausfuhr von Gegenständen, die aus dem Material geschützter Tiere hergestellt sind).</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughäfen, Brücken etc.) zu fotografieren.</p><p>Homosexuelle Handlungen sowie Prostitution werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen belegt. Bei Beteiligung Minderjähriger kann ein lebenslanges Strafmaß verhängt werden. Ebenso sind Drogenkonsum, Drogenbesitz und/oder Drogenhandel mit hohen Geld- bzw. Haftstrafen belegt.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p>Impfschutz</p><p>Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z. B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr – siehe <a href="http://www.who.int/ith/countries/en/index.html" class="rte-external" title="http://www.who.int/ith/countries/en/index.html">www.who.int/ith/countries/en/index.html</a>  </p><p>Eine Gelbfieberimpfung für alle Reisende wird empfohlen.</p><p>Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe <a href="http://www.rki.de/" class="rte-external" title="http://www.rki.de/">http://www.rki.de/</a>  </p><p>Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85 % der Fälle in Tansania!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Landesweit besteht ein hohes Risiko unter 1.800 m. In Risikogebieten wird eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue, s. u.), in den Abendstunden und nachts (Malaria!)</li><li>Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul><p><em>HIV/AIDS</em></p><p>HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes, lebensgefährliches Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.</p><p><em>Einige Grundregeln</em></p><p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p><em>Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)</em></p><p>In der Serengeti sowie im Westen des Landes (Tabora, Rukwa, Kigoma) kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. So infizierten sich in den letzten Monaten mehrere Touristen während des Besuchs des Serengeti-Nationalparks. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.</p><p><em>Dengue</em></p><p>Eine von Stechmücken übertragene virale fiebrige Erkrankung; sie existiert landesweit. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.</p><p><em>Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)</em></p><p>Wird vorwiegend in den trockenen Monaten (v. a. Januar bis April) im Norden des Landes übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter 4 Wochen indiziert sein.</p><p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p><p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (z. B. Victoria-See) im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p><p><em>Gifttiere</em></p><p>In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor. Wie überall in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.</p><p><em>Höhenkrankheit</em></p><p>Sollten im Rahmen von touristischen Unternehmungen der Kilimanjaro bestiegen werden, sind gesundheitliche Probleme möglich (akute Höhenkrankheit – Rücksprache mit Hausarzt entsprechend eigener Vorerkrankungen). Zu Symptomen der Höhenkrankheit siehe auch Merkblatt in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und  häufig technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch sprechende Ärzte.</p><p>Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Es gibt im Land immer wieder Engpässe in der Versorgung mit Medikamenten. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, ziehe z. B. <a href="http://www.dtg.org/" class="rte-external" title="http://www.dtg.org/">http://www.dtg.org/</a> oder <a href="http://www.frm-web.de" class="rte-external" title="http://www.frm-web.de">http://www.frm-web.de</a></p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>11 Mar 2010 12:45 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Chile: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Chile/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Chile/Sicherheitshinweise.html?id=26662&amp;v=75</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 10.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktuelle Hinweise</strong></strong></p><p class="MsoNormal"><span>Am 27. Februar 2010 wurde Chile von einem schweren Erdbeben der Stärke 8,8 erschüttert. Das Epizentrum lag ca. 329 km südlich von Santiago de Chile auf Höhe der Stadt Concepción.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Das Ausmaß der Opfer und Schäden insbesondere in der VII. und VIII. Region (Regionalhauptstädte Talca und Concepción) ist beträchtlich.Obwohl Aufräum- und Bergungsarbeiten bereits im Gange sind, ist in weiten Teilen die Trinkwasser-, Elektrizitäts-, Kommunikations- und Versorgungslage noch prekär. Aufgrund von Plünderungen und gewalttätigen Ausschreitungen wurden für beide Regionen der Ausnahmezustand ausgerufen und unter Militärverwaltung gestellt. Für Concepción wurden Ausgangssperren verhängt.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die VII. und VIII. Region wird daher im Moment abgeraten.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile liegen bislang keine Meldungen vor, dass sich deutsche Staatsangehörige unter den Opfern befinden.</span></p><p class="MsoNormal"><span class="underline"><span>Angehörige in Deutschland</span></span><span>, welche die begründete Sorge haben, dass sich deutsche Angehörige in Chile in Not befinden, können sich direkt an das Auswärtige Amt (Tel.: 030-5000-2000) wenden.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Die während der Erdbebenkrise eingerichtete Hotline der Deutschen Botschaft Santiago de Chile (0056-2-463 2573) wird ab dem 10.3.2010 auf die normale Telefonnummer der Botschaft umgeleitet. Außerhalb der Öffnungszeiten der Botschaft können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst unter der Nummer 0056-9-9885 8600 wenden.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Das Büro des Honorarkonsuls in Concepción hat seine Tätigkeit wie gewohnt wieder aufgenommen und kann wie folgt erreicht werden:</span></p><p class="MsoBodyText"><span>HK Christian Alfred Schmitz<br />Diagonal Pedro Aguirre Cerda 1151 Piso 2<br />Concepción<br /></span></p><p class="MsoBodyText"><span>Telefonisch bestehen folgende Erreichbarkeiten:</span></p><p class="MsoNormal"><span>0056-41- 318 95 32 Festnetzanschluss des Honorarkonsuls</span></p><p class="MsoNormal"><span>0056-9-96 184718 Mobiltelefon</span></p><p class="MsoBodyText"><span>0056-870-772230086 Satellitentelefon (Achtung: höhere Gebühren)</span></p><p class="MsoBodyText"><br />H<strong><span>inweise zum Flugverkehr mit Santiago:</span></strong></p><p class="MsoBodyText">Der Botschaft liegen folgende Informationen der chilenischen Flughafenbehörden vor:</p><p class="MsoBodyText">Am 3. März wurde am Flughafen Santiago der Betrieb wieder aufgenommen. Der Flugverkehr<span> </span> ist aufgrund der Schäden am Flughafen allerdings bis auf weiteres noch beeinträchtigt, was u.a. zu veränderten Abflugszeiten sowie zum Ausfall einzelner Flüge führen kann.</p><p class="MsoBodyText">Flugreisende werden gebeten, sich unmittelbar an die Büros ihrer Fluggesellschaften zu wenden.</p><p class="MsoBodyText"><a href="http://grupo.iberia.es/portal/site/grupoiberia/menuitem.5d6eca7f0ce74dddf54c0f10d21061ca?id_noticia=04802bfe1cf17210VgnVCM200000940216ac____" class="rte-external" title="http://grupo.iberia.es/portal/site/grupoiberia/menuitem.5d6eca7f0ce74dddf54c0f10d21061ca?id_noticia=04802bfe1cf17210VgnVCM200000940216ac____">Info IBERIA</a></p><p class="MsoBodyText"><a href="http://www.airfrance.com/cgi-bin/AF/CL/es/local/home/home/bulletin_flash.jsp?" class="rte-external" title="http://www.airfrance.com/cgi-bin/AF/CL/es/local/home/home/bulletin_flash.jsp?">Info AIR FRANCE</a></p><p class="MsoBodyText"><a href="http://www.lan.com/about_us/noticias/index_contingencia-de-de.html" class="rte-external" title="http://www.lan.com/about_us/noticias/index_contingencia-de-de.html">Info LANCHILE</a> (Hotline von Chile aus: 600 526 20 00)</p><p class="MsoBodyText"><a href="http://www.delta.com/index.jsp?Log=1&amp;MkCpgn=SEzzzy1a&amp;cid=71000000000023804&amp;s_kwcid=TC|8492|delta||S|b|2351316018" class="rte-external" title="http://www.delta.com/index.jsp?Log=1&amp;MkCpgn=SEzzzy1a&amp;cid=71000000000023804&amp;s_kwcid=TC|8492|delta||S|b|2351316018">Info DELTA</a></p><p class="MsoBodyText"><span>Reisende werden des Weiteren gebeten, die aktuelle Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und den Weisungen der örtlichen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.</span></p><p class="MsoNormal"><strong><span>Landesspezifische Sicherheitshinweise</span></strong></p><p class="MsoNormal"><em><span>Kriminalität</span></em></p><p class="MsoNormal"><span>In ganz Chile, (insbesondere in der Innenstadt von Santiago, Bellavista, Valparaíso, Viña del Mar, San Pedro de Atacama, Temuco, Pucon) kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, mittlerweile leider auch häufig unter Gewaltanwendung. Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand!), in Restaurants, Cafés und Supermärkten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen. Bei Bus- und Metrofahrten werden im Gedränge oft Handtaschen oder Rucksäcke unbemerkt aufgeschlitzt und Gegenstände gestohlen. Beliebt ist auch der Diebstahl von über Stuhllehnen gehängten Taschen in einem unaufmerksamen Moment.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man daher im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>In der Umgebung von Temuco (8. und 9. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, n</span><span>achts (20 bis 8 Uhr ) keine Fernstraßen in der 9. Region und Umgebung zu befahren.</span> <span>Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel sollte vermieden werden.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><em><span>Erdbeben/Vulkanausbrüche</span></em></p><p class="MsoNormal">Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden. <span>Aufgrund des schweren Erdbebens am 27. Februar 2010 in Concepción kann es bis zu einem Jahr danach noch zu (auch starken) Nachbeben kommen.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Der <span>Vulkan Chaitén</span> in der Región de los Lagos, dessen Ausbruch 2008 zur Evakuierung von ca. 8.000 Personen aus der Region führte, ist weiterhin aktiv.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Auch der im <span>Nationalpark Conguillío</span> gelegene <span>Vulkan Llaima</span> in der Región de la Araucania bricht in unregelmäßigen Abständen aus, was immer wieder zu Evakuierungen und Schließung des Nationalparks führt. Infolge der Vulkanausbrüche muss mit Schlammlawinen und über die Ufer tretende Flüsse gerechnet werden.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><em><span>Gefährdung durch Landminen</span></em></p><p class="MsoNormal"><span>Nach Angaben chilenischer Behörden wurden im Grenzgebiet zu Peru, Bolivien und den sich anschließenden Grenzregionen zu Argentinien (I. und II. Region), auf Feuerland und verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) während der Militärregierung über hunderttausend Anti-Personen-Minen verlegt, deren Räumung nur langsam vorankommt. Im Küstenbereich in der Nähe von Peru wurden die Minen zum Teil in Strandnähe verlegt bzw. dorthin angeschwemmt. Die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Reisende sollten sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Detaillierte Informationen unter</span></p><p class="MsoNormal"><span xml:lang="EN-GB">www.mineaction.org</span> <span xml:lang="EN-GB">(→ Country Profile )</span> <span xml:lang="EN-GB">www.icbl.org/lm/2003/chile</span></p><p class="MsoNormal"><span xml:lang="EN-GB"> </span></p><p class="MsoNormal"><strong><span>Allgemeine Reiseinformationen</span></strong></p><p class="MsoNormal"><em><span>Reisen über Land / Verkehrsverbindungen</span></em></p><p class="MsoNormal">Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Temuco). <span>Durch das Erdbeben am 27.02.2010 ist es zu teils erheblichen Schäden an Straßen, Brücken und Zuglinien gekommen, deren Instandsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Flug-, Bus- und Zugverbindungen von Santiago in den Süden sind in diseser Zeit beeinträchtigt.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Der Reisende sollte zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei Mietautos und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an bzw. halten Sie die Fahrer dazu an.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und ausreichender Verpflegung durchgeführt werden; diese Empfehlung gilt auch für erfahrene Bergsteiger. Insbesondere bei der Besteigung der Vulkane Villarica und Osorno , die für ihre gefährlichen Spalten bekannt sind, sollte auf die Führung durch gut ausgebildete Bergführer geachtet werden. Den örtlichen Carabineros oder Nationalparkwächtern sollte die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher Wetterumschwünge geboten.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Vorsicht ist bei der Besichtigung der Geysire El Tatio geboten, da die Zugangswege unzureichend gesichert sind.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation, z. B. durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft i.d.R. nur ein Abstieg.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).</span></p><p class="MsoNormal"><em><span> </span></em></p><p class="MsoNormal"><em><span>Geld / Kreditkarten</span></em></p><p class="MsoNormal"><span>Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten mit Maestro-Zeichen per Kreditkarte oder EC-Karte (PIN erforderlich) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden. In Restaurants sind Trinkgelder in Höhe von ca. 10% üblich.</span></p><p class="MsoNormal"><em><span> </span></em></p><p class="MsoNormal"><em><span>Mietwagen</span></em></p><p class="MsoNormal"><span>Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen.</span> <span>Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf.</span></p><p class="MsoNormal"><em><span> </span></em></p><p class="MsoNormal"><em><span>Reisen mit minderjährigen Kindern</span></em></p><p class="MsoNormal"><span>Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften (</span>www.bcn.cl/guias/salida-menores-pais<span>). Auch wenn diese grundätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es hin und wieder auch zu erheblichen Problemen für Touristen.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Die chilenischen Vorschriften besagen , dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elterteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegehnemigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden,</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Die Botschaft empfiehlt daher, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.</span></p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p><span>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</span></p><p><span> </span></p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Für einen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Kinder/ Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em> </em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Noch nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Bereits vorhandener</span></em> Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert sofern mit Foto versehen</em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen, anderenfalls kann ihnen die Ein- bzw. Ausreise in Chile verweigert werden . Die Erklärung muss in spanisch verfasst und von einer chilenischen Auslandsvertretung oder einem chilenischen Notar beglaubigt sein.</em></p></td><td /></tr></tbody></table></div><p><span> </span></p><p><em>Visum</em></p><p>Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.</p><p>Die "Tarjeta de Turismo" muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der "Policía Internacional" in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) bzw. in anderen Regionen von der "Policía de Investigaciones" eine Ersatzkarte ausgestellt werden.</p><p>Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das "Departamento de Extranjería" in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw. in anderen Regionen die jeweilige "Gobernación Provincial".</p><p>Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar.</p><p><em>An- bzw. Abreise über die USA</em></p><p>Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.</p><p>Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.</p><p>Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet.</p><p>Detaillierte Einfuhrbestimmungen findet man in spanisch unter www.sag.gob.cl</p><p>Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 450 UF (Unidad de Fomento) bzw. 12.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll anzeigen.</p><p>Zu den vorgenannten Einfuhrbestimmungen muss bei Einreise ein Formular (Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.</p><p>Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus muss Zoll bezahlt werden.</p><p>Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem Warenwert von über USD 500 FOB muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten Dokumente (Handelsrechnung fünffach, voller Konnossementensatz bzw. Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die geltenden Form- und Rechtsvorschriften. Auch Tippfehler können daher zu Verzögerungen führen.</p><p>Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Drogenkonsum und –handel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. Auch die Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.</p><p>Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) auf die Oster-Inseln gefordert. Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Chile ist malariafrei</p><p><em>HIV / AIDS</em></p><p>Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.</p><p>Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p>Aufgrund immer wieder vorkommenden Erkrankungen nach dem Verzehr von Meeresfrüchten wird empfohlen, möglichst vom Genuss roher Meeresfrüchte abzusehen.</p><p>Weitere Infektionskrankheiten: Dengue-Fieber (Osterinsel), Chagas-Krankheit, Trichinellose, Echinokokkose, Hanta-Virus-Infektionen.</p><p><em>Allgemeine Prophylaxe</em></p><p>Durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können viele überträgergebundenen Erkrankungen ganz vermieden werden. Im Norden und Zentrum nicht in einfachen Hütten übernachten (Chagas-Erkrankung durch Wanzenübertragung).</p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist nur in großen Städten direkt mit Europa zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden empfohlen..</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)</p><p>Clinica Alemana / Deutsche Kliniken (ohne Gewähr)<br />Santiago: Av. Vitacura 5951, Telefon 212 97 00 oder 210 11 11, Fax 212 43 80<br />Valparaíso: Cerro Alegre, Calle Guillermo Munich, Telefon/Fax 032 / 21 79 51<br />Concepción: Pedro de Valdivia 801, Telefon 041 /  79 60 00, Fax 041 /  79 62 44<br />Valdivia: Beauchef 765, Telefon 063 /  24 61 00, Fax 063 /  24 62 51<br />Temuco: Senador Estebanez 645, Telefon 045 /  20 12 01, Fax 045 /  20 10 16<br />Osorno: Av. Zenteno 1530, Telefon 064 /  26 26 26, Fax 064 /  26 26 27<br />Puerto Varas: Otto Bader 810, Telefon 065 / 23 23 36, Fax  065 / 23 26 90</p><p>Eine vollständige Liste deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser, Rechtsanwälte und Übersetzer finden Sie auf der Internetseite der Botschaft Santiago de Chile unter „Konsularischer Service“</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>10 Mar 2010 14:35 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Nigeria/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Nigeria/Sicherheitshinweise.html?id=30120&amp;v=80</guid>
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    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 10.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p class="MsoNormal"><strong>Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer wird abgeraten.</strong></p><p class="MsoNormal"><strong><span>Aufgrund von akuten Unruhen im zentralnigerianischen Jos und Umgebung wird bis auf Weiteres von Reisen nach Jos sowie ins angrenzende Umland dringend abgeraten. Die Sicherheitskräfte haben für den Stadtbezirk Jos eine nächtliche Ausgangssperre (18.00 Uhr – 6.00 Uhr) verhängt.</span></strong></p><p class="MsoNormal"><strong><span>Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.</span></strong></p><p class="MsoNormal"><strong><span> </span></strong></p><p class="MsoNormal"><span>In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kam es seit Jahren immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch von bewaffneten Gruppen untereinander.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Dadurch bestand ein hohes Anschlagsrisiko und ein Entführungsrisiko gerade für westliche Ausländer. Seit Anfang Oktober 2009 hat sich die Sicherheitslage beruhigt, da die Mehrzahl der bewaffneten Gruppen ein Amnestieangebot der Regierung angenommen und ihre Waffen abgegeben hat. Angesichts der tiefgreifenden Spannungen in der Region kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht verlässlich gesagt werden dass diese Beruhigung der Lage dauerhaft ist. An vielen Orten des Deltas gelten nach wie vor verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund weiterhin nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).</span></p><p class="MsoNormal"><span>Von der besonderen Situation im Niger-Delta abgesehen, können in Nigeria , meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen in Form von gewaltsamen Zusammenstößen mit Todesopfern aufbrechen; zuletzt waren Ende Juli 2009 in Nordnigeria Unruhen durch eine radikale islamische Gruppe zu verzeichnen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile).</span></p><p class="MsoNormal"><span>In den letzten Monaten ist eine deutliche Zunahme von kriminellen Entführungen vor allem in den südöstlichen Bundesstaaten Nigerias zu verzeichnen. Auch Ausländer sind betroffen.</span></p><p>Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.</p><p><em>Kriminalität</em></p><p>Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.</p><p>Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.</p><p>Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“ unter <a href="http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html" class="rte-external" title="http://www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html">www.abuja.diplo.de/Vertretung/abuja/de/04/419.html</a></p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p>Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.</p><p><em>Infrastruktur</em></p><p>Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Strom- und Wasser - ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p class="MsoNormal"><em><span>Visum</span></em></p><p class="MsoNormal"><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen. Hierbei ist zu beachten, dass Visa grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt werden, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen gekürzt wird. Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("<em>Nigeria Immigration Service</em>") verlängert werden.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.</span></p><p class="MsoNormal"><em><span>Reisedokumente</span></em></p><p class="MsoNormal">Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Erwachsene</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Einreise möglich / Bedingungen</span></strong></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Ja: mit maschinenlesbarer Zeile und</span></em> <em><span>Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Ja: mit maschinenlesbarer Zeile (inkl. Lichtbild) und</span></em> <em><span>Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Nein</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Nein</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Keine</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span> </span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Kinderreisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Ja: mit maschinenlesbarer Zeile (inkl. Lichtbild) und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise<span>   </span> hinaus</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Ja: mit maschinenlesbarer Zeile und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Nein</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Nein</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Bereits vorhandener</span></em> <span>Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Nein</span></em></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Nein</span></em></p></td><td /></tr></tbody></table></div><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.</p><p>Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.</p><p>Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.</p><p>Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.</p><p>Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.</p><p>Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist ver­boten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.</p><p>In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. <span>Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird allen Reisenden, insbesondere für den Norden des Landes, empfohlen.</span> <span>Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird.</span></p><p class="MsoBodyText"><span>Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe <a href="http://www.rki.de" class="rte-external" title="http://www.rki.de">http://www.rki.de</a></span></p><p class="MsoBodyText"><span>Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.</span></p><p class="MsoBodyText"><span>Hervorzuheben ist der Schutz gegen Poliomyelitis, da Nigeria eines der wenigen Ländern ist, wo es noch zu epidemieartigen Erkrankungen kommt.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Als Reiseimpfungen werden Hepatitis <span>A<span class="MsoHyperlink"><span>und</span></span> Typhus</span>, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.</span></p><p><em>Malaria</em></p><p>Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p><p>Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p><p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,</p><ul><li>körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen</li></ul><p><em>HIV/AIDS</em></p><p>HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p>Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p><em>Dengue-Fieber</em></p><p>wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.</p><p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p><p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p><p><em>Geflügelpest</em></p><p>Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.</p><p>Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de</p><p>Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.</p><p><em>Lassa-Fieber</em></p><p>Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke - dringend empfohlen.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>10 Mar 2010 13:30 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Mongolei: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Mongolei/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Mongolei/Sicherheitshinweise.html?id=29728&amp;v=48</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 10.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Kriminalität</em>: Aufgrund aktueller Vorfälle weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass zunehmend gewalttätige Überfälle zu beobachten sind. Nach Einbruch der Dunkelheit wird daher ausdrücklich davon abgeraten, sich allein in Ulan Bator (alternative Schreibweise: Ulaanbaatar) zu bewegen.</p><p>Besondere Vorsicht ist bei der Benutzung von Privattaxis angebracht. Sofern der teilweise stark überhöhte Fahrpreis nicht gezahlt wird, kann es zu äußerst unangenehmen Situationen mit dem Fahrer kommen. Taxis sollten nicht allein benutzt werden, vor allem nicht von Frauen. In jedem Fall sollte man auf der Rückbank Platz nehmen und das Zusteigen von weiteren Fahrgästen vermeiden. In einigen Fällen hat es sich bei den Zugestiegenen um Komplizen gehandelt, die gemeinsam mit dem Fahrer den Raub am Fahrgast durchgeführt haben.</p><p>Auf Märkten (insbesondere der „Schwarzmarkt“, auch Narantuul-Markt), in Einkaufszentren, in Kaufhäusern und in der Nähe touristischer Sehenswürdigkeiten (v.a. Gandan-Kloster in Ulan Bator) sollte man sich vor Taschendieben in Acht nehmen.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><span>Die mongolische Währung, Tugrik, kann in allen Banken gegen US-Dollar oder Euro getauscht werden. Bei kleineren Scheinen ist unter Umständen der Wechselkurs schlechter. Zunehmend sind falsche mongolische Geldscheine im Umlauf; es wird daher geraten, nur in Banken oder offiziellen Wechselstuben Geld zu tauschen. In Hotels, Jurtencamps und in vielen Läden werden Dollar, immer mehr auch Euro akzeptiert. Häufig werden die Preise sogar in US-Dollar ausgezeichnet. Auf dem Land kann Geld nur in den Aimak-Zentren getauscht werden. Es empfiehlt sich daher, vor längeren Reisen ausreichend einheimische Währung in Ulan Bator zu tauschen.</span></p><p>In Ulan Bator findet man mehr und mehr Geldautomaten, an denen mit Visa-Karten, teilweise auch mit Maestro-Karten, die Landeswährung abgehoben werden kann. Ebenso kann in größeren Banken mit Kreditkarten Geld abgehoben werden. Auf dem Land ist eine derartige Geldversorgung derzeit nicht möglich.</p><p>Alle großen Hotels und Geschäfte, in denen Ausländer häufig verkehren (v.a. Souvenir- und Kaschmir-Geschäfte) akzeptieren die gängigen Kreditkarten.</p><p>Bei Inlandsflügen werden internationale Sicherheitsstandards nicht immer eingehalten.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em><span>Visum</span></em></p><p class="Textkrper31"><span>Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Mongolei ein Visum, das bei der Mongolischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Visa werden auch am Flughafen in Ulan Bator ausgestellt. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die Ausstellung am Flughafen jederzeit und unkompliziert erfolgt. Es wird daher zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten.</span></p><p class="Textkrper31"><em><span>Reisedokumente</span></em></p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Erwachsene</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Einreise möglich / Bedingungen</span></strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise möglich, Visum erforderlich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise möglich, Visum erforderlich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise nicht möglich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise nicht möglich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Keine</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span> </span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Kinderreisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise möglich, Visum erforderlich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise möglich, Visum erforderlich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise nicht möglich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise nicht möglich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Bereits vorhandener</span></em> <span>Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise möglich, Visum erforderlich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Einreise nicht möglich</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Keine</span></em></p></td></tr></tbody></table></div><p class="MsoNormal"><em>Transitreisen</em></p><p class="MsoNormal">Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.</p><p class="MsoNormal"><em><span>Grenzübergänge für Ausländer</span></em></p><p class="Textkrper31"><span>Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:</span></p><ul><li><span>über den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Chinggis Khaan),</span></li><li>per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,</li><li>mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag), täglich von 8.00 – 19.00 Uhr geöffnet; Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag), werktags von 9.00 – 18.00 Uhr geöffnet, sonntags geschlossen. Mongolisch-chinesische Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornod Aimag), täglich von 9.00 – 19.00 Uhr geöffnet.</li></ul><p class="MsoNormal">Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil die Grenzbeamten mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.</p><p class="MsoNormal"><em>Einreise mit dem Kfz</em></p><p class="MsoNormal">Bei Einreise mit dem Kfz empfiehlt sich eine Voranmeldung beim mongolischen Hauptzollamt in Ulan Bator, die möglichst über einen Reiseunternehmer vor Ort erfolgen sollte. Die Einfuhr kann auch direkt beim mongolischen Zoll, Abteilung für Überprüfung und Kontrolle (Fax.: +976-11-350 048) auf Englisch beantragt werden. Im Antrag anzugeben sind Personalien, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Angaben zum Fahrzeug (Marke, Motornummer, Fahrgestellnummer) sowie Datum und Grenzübergang der geplanten Ein- und Ausreise.</p><p class="MsoNormal">Bei der Einreise mit dem Kfz wird auf dem Einreisestempel im Reisepass ein entsprechender Vermerk angebracht, zusätzlich wird für das Fahrzeug ein Transitdokument ausgestellt, in dem die wesentlichen Daten, die Aufenthaltsdauer und der Ausreiseort vermerkt sind. Eine Zollkaution muss nicht mehr hinterlegt werden.</p><p class="MsoNormal">Aufgrund dieses Vermerkes im Pass ist eine Ausreise nur mit dem Fahrzeug möglich. Soll die Ausreise ohne das Fahrzeug erfolgen, so ist eine nachträgliche Verzollung und ein aufwendiger Verwaltungsprozess erforderlich.</p><p class="MsoNormal">Neu ist sei 2007, dass Fahrzeuge innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim Verkehrspolizeihauptamt in Ulan Bator angemeldet sein müssen. Dies ist vor allem bei Einreise über Tsagaan Nuur (Bayan Ulgii Aimag) wegen der Entfernung schwierig. Auch hierbei kann ein Vertreter vor Ort helfen; per Fax oder E-Mail übermittelte Unterlagen werden von den mongolischen Behörden akzeptiert. Erfahrungsgemäß werden auch 2 Fotos des Fahrzeuges (Front- und Seitenansicht) verlangt.</p><p class="MsoNormal"><em><span>Registrierung</span></em></p><p class="Textkrper31"><span>Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen beim Ministerium für Justiz und Inneres, Ausländerbüro Ulan Bator, anmelden und vor der Ausreise wieder abmelden.</span></p><p class="Textkrper31">Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Besondere Zollvorschriften gelten für die Mongolei nicht. Jedoch wird insbesondere bei der Ausreise sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Bestimmungen</strong></strong></p><p>Fotografierverbot besteht in der Nähe von militärischen und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.</p><p>Autofahrer sollten beachten, dass Fahren nach Alkoholgenuss generell verboten ist (0,0-Promille-Grenze), Kontrollen häufig sind und Zuwiderhandlung empfindlich bestraft werden.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)</em></p><p><span>Nach dem drastischen Anstieg von HFMD im Sommer/Spätsommer 2008 hat sich die Lage beruhigt. Seit Januar 2009 sind keine neue Fälle bekannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es sporadische Fälle gibt. Die Übertragung dieser Entero- bzw. Coxackieviren erfolgt oral oder aerogen. Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.</span></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, FSME/RSSE, Meningokokken-Krankheit und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.</p><p><em>HIV/AIDS</em></p><p>Die HIV/AIDS-Rate ist nach offiziellen Angaben niedrig. Vorsorgemaßnahmen wie die Benutzung von Kondomen wird dringend empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p><em>Aviäre Influenza („Vogelgrippe“)</em></p><p>Auch in der Mongolei ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.</p><p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.</p><p><em>Gonorrhoe</em></p><p>Sexuelle übertragbare Krankheiten wie die Gonorrhoe sind häufig.</p><p><em>Hepatitis B</em></p><p>Chronische Hepatitis B ist, wie in vielen ost- und südostasiatischen Ländern hochprävalent.</p><p><em>Anthrax (Milzbrand)</em></p><p>2007 wurde einige Fälle von Anthrax (Milzbrand) aus der Mongolei gemeldet, zuletzt in der Khovsgol Provinz.</p><p><em>Pest</em></p><p>In der Mongolei gibt es endemische Pestgebiete. Eine Gefahr der Übertragung besteht jedoch nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (vor allem Murmeltieren), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe dieser Nagetiere.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen auch großen Städten fehlen europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne mongolische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein.</p><p>Es wird dringend empfohlen eine Reisekrankenversicherung – incl. Rückholung- abzuschließen!</p><p><em>Medikamente/ Dauermedikation</em></p><p><span>Nicht alle westliche Medikamente - insbesondere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetzt fallen- sind in der Mongolei erhältlich. Ein Reisevorrat Ihrer Medikamente sollte mitgeführt werden. In Zweifelsfällen sollten die geltenden Bestimmungen bei der Mongolischen Botschaft in Deutschland erfragt werden.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Die Einfuhrbestimmungen von Medikamenten unterliegen den Bestimmungen des jeweiligen Einreiselandes, welche sich jederzeit ändern können. Die Botschaft kann hierüber keine verbindlichen Auskünfte erteilen. Bitte erkundigen Sie sich daher vor Einreise über die jeweils aktuellen Vorschriften bei der Botschaft der Mongolei in Deutschland.</span></p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise in die Mongolei durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de)</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


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            ]]></description>
            <pubDate>10 Mar 2010 13:30 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Kuba: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Kuba/Sicherheitshinweise.html</link>
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    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 10.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Terrorismus</em></p><p>Die Gefahr terroristischer Anschläge in Kuba wird als sehr niedrig eingeschätzt.</p><p><em>Kriminalität</em></p><p>Im Vergleich zu anderen Fernreisezielen ist der Tourismus auf Kuba immer noch sicher. Allerdings werden auch auf Kuba Touristen Opfer von Eigentumsdelikten, von Körperverletzung, in seltenen Fällen auch von Gewaltverbrechen. Vor allem Individualreisende sollten daher ähnliche Vorkehrungen wie in anderen Ländern in der Region treffen:</p><p>Sie sollten nicht Ihr gesamtes Bargeld bei sich führen und es auf mehrere Stellen am Körper verteilen, den mitgeführten Geldbetrag nicht zur Schau stellen sowie Bargeld und Originalreisepass im Hotelsafe verwahren.</p><p>Wertvolle Gegenstände sollten im Handgepäck transportiert werden, denn es gibt Fälle aufgebrochener Koffer an den Flughäfen.</p><p><span>In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Diebstählen an den ca. 20 km östlich von Havanna gelegenen Stränden der Orte St. Maria del Mar und Guanabo. Taschen sollten dort zu keinem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gelassen werden.</span></p><p><em>Naturkatastrophen</em></p><p>Kuba befindet sich in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturm-Saison von Juni bis November). Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden. Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.</p><p>Aktuelle Informationen über Wirbelstürme sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><span>Drei schwere Wirbelstürme haben im Herbst 2008 in einigen Provinzen Schäden an Infrastruktur (Straßen, Strom- und Wasserversorgung, Telefonleitungen) und Gebäuden hinterlassen. Reisende müssen weiterhin in Einzelfällen mit Beeinträchtigungen im infrastrukturellen Bereich rechnen.</span></p><p><em>Reisende mit doppelter Staatsangehörigkeit</em></p><p>Reisende mit deutscher und kubanischer Staatsangehörigkeit sollten beachten, dass sie beim Aufenthalt in Kuba von den Behörden ausschließlich als kubanische Staatsangehörige behandelt werden und kubanischen Maßnahmen wie z.B. der Wehrpflicht und der Einberufung von Reservisten unterliegen können.</p><p><em>Reisen im Land</em></p><p>Für Rundreisen im Lande kommen für den Auslandstouristen in erster Linie Busse (Viazul), organisierte Bustouren, aber auch Mietwagen in Betracht, wobei Busfahrten hinsichtlich Verkehrssicherheit weniger problematisch sind.</p><p>Besonders in Havanna muss mit streunenden Hunden gerechnet werden, die sich zu Rudeln zusammenschließen und teilweise aggressives Verhalten zeigen.</p><p>Kuba leidet unter Stromengpässen. Um Strom zu sparen, werden vor allem außerhalb der touristischen Zentren Stromabschaltungen (wichtig für Individualreisende!) vorgenommen, was auch zu Beeinträchtigungen der Wasserversorgung und Kommunikation führen kann.</p><p>Fotografieren Sie keine militärischen Einrichtungen und offizielle Fahrzeugkolonnen und respektieren Sie Militäreinrichtungen (Sperrgebiete und Gebäude). Nicht alle militärischen Einrichtungen bzw. Sperrgebiete auf Kuba sind eingezäunt oder als solche deutlich erkennbar. Anweisungen bzw. Aufforderungen des Wach- und Sicherheitspersonals sollten unbedingt befolgt werden.</p><p>Wichtige Dokumente (Pass mit Visum beziehungsweise Touristenkarte, Führerschein,</p><p>Adressenlisten und Telefonnummernlisten) sollten auch in Kopie und getrennt vom Original mitgeführt werden. Ausländer müssen immer in der Lage sein, sich auszuweisen (Passkopie genügt).</p><p>Kubaner bedürfen für jegliche Art privater Geschäfte einer Genehmigung der Behörden. Vor Unterbringung in Privathaushalten sollten Sie nach der erforderlichen behördlichen Genehmigung fragen, da sonst für beide Teile (Gastgeber und Gast) Schwierigkeiten mit der Polizei zu befürchten sind. Berücksichtigen Sie, dass Kontakte von Kubanern mit ausländischen Reisenden u.U. von offiziellen Stellen registriert werden. Für kubanische Mitarbeiter der Tourismuswirtschaft gelten besondere Verhaltensvorschriften.</p><p><em>Straßenverkehr</em></p><p><span>Im Straßenverkehr gibt es erhöhte Gefahr aufgrund des schlechten Straßenzustandes, mangelnder Beleuchtung, unvorhersehbaren Fahrverhaltens sowie technischer Unzulänglichkeiten (keine Beleuchtung, Bremsversagen etc.). Kubaner verständigen sich im Straßenverkehr z. T. durch ein System von Handzeichen, die für Ausländer zunächst nicht verständlich sind.</span></p><p><span>Bei Unfällen mit Personenschäden unter Beteiligung von Touristen kann es zu einer mehrwöchigen Ausreisesperre, evtl. auch zu Untersuchungshaft kommen. Wenn Personen verletzt oder getötet wurden, werden gegen ausländische Fahrer drakonische Haftstrafen verhängt.</span></p><p><span>Nachtfahrten</span> <span>über Land sollten wegen der schlechten Straßenverhältnisse, unbeleuchteter Fahrzeuge (wie Fahrradfahrer und Pferdefuhrwerke), Fußgänger und Vieh auf der Fahrbahn <span>unbedingt</span> vermieden werden.</span></p><p><span>Bei der Anmietung von Mietwagen sollte auf den technischen Zustand des Fahrzeugs geachtet und dieser dokumentiert werden. Es wird ferner empfohlen, sich vor der Abreise aus Deutschland bei der Mietwagenfirma über den Art und Umfang der angebotenen Versicherungsleistungen zu erkundigen, insbesondere im Falle eines Unfalls mit Personen- oder Sachschäden. Es kann angezeigt sein, vor Einreise nach Kuba in Deutschland eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Eine über die kubanische gesetzliche Haftpflichtversicherung hinausgehender Versicherungsschutz kann in Kuba nach Kenntnisstand der Botschaft nach Einreise nicht erworben werden.</span></p><p><em>Zahlungsmittel</em></p><p>In Kuba wird der US-Dollar nicht als Zahlungsmittel anerkannt. Das übliche Zahlungsmittel ist der „peso convertible“ (CUC). Touristen können Euro bei allen kubanischen Banken und Wechselstuben (CADECA) zum geltenden Wechselkurs in CUC eintauschen. Da beim Tausch von US-Dollar 10% Provision einbehalten wird, ist es ratsam, Bargeld in Euro mitzubringen. Nicht benutzte CUC können vor der Abreise am Flughafen zum Tageskurs in Euro zurückgetauscht werden. Lediglich in Varadero und anderen Tourismusgebieten wurde der Euro bereits als offizielles Zahlungsmittel eingeführt und kann auch nur dort genutzt werden. Dies soll in Zukunft noch ausgeweitet werden. Ein Erwerb der Landeswährung (moneda nacional, also nichtkonvertible Pesos) ist nicht erforderlich. Darüber hinaus ist die Ein- und Ausfuhr von Pesos verboten. Wegen des US-Embargos gibt es keinen Zahlungsverkehr zwischen Kuba und den USA.</p><p>Die Kreditkarten deutscher Bankinstitute werden i.d.R. in allen größeren Hotels und Restaurants akzeptiert, nicht jedoch Kreditkarten US-amerikanischer Institute (American Express; Diners Club) und nicht diejenigen deutscher Tochtergesellschaften US-amerikanischer Institute (z.B. Citibank).</p><p>Scheckkarten (EC/Maestro) werden in Kuba nicht angenommen.</p><p><span>Inzwischen kann Bargeld auch in einigen Bankfilialen (z.B. der Banco Financiero Internacional oder der Banco Metropolitano) mit Visa-Kreditkarte und PIN am Bankautomaten gezogen werden.</span></p><p><span>Die Gebühr für den Kreditkarteneinsatz beträgt i.d.R. 3%, jedoch ist zu beachten, dass die Umrechnung CUC – Euro über den US-Dollar zum jeweiligen von kubanischer Seite festgelegten Tageskurs erfolgt.</span></p><p><span>Es empfiehlt sich auch Bargeld (Euro, möglichst in kleiner Stückelung) mitzubringen, da eine Geldbeschaffung selbst mit in Kuba grundsätzlich akzeptierten Kreditkarten erfahrungsgemäß aufgrund technischer Probleme nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Bargeld</span> <span><span> </span>sollte auf mehrere Stellen am Körper verteilt mitgeführt werden.</span></p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Visum</em></p><p>Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.U. die Mitnahme.</p><p><span>Im kubanischen Amtsblatt wurde der Beschluss des Ministerrates veröffentlicht, ab 01.05.2010<br />von allen Einreisenden (Ausländern und Kubanern mit Wohnsitz im Ausland) sowie von allen Ausländern mit vorübergehendem Wohnsitz in Kuba die Vorlage einer Krankenversicherung zu verlangen.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Der Verkauf von Policen soll durch den staatlichen kubanischen Versicherer bei allen Einreisestellen Kubas erfolgen.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Da die Ausführungsbestimmungen vom kubanischen Finanzministerium noch nicht erlassen wurden, liegen darüber hinaus momentan keine weiteren Informationen vor.</span></p><p class="MsoNormal"><span>Rechtsverbindliche Auskünfte zu den kubanischen Einreisebestimmungen kann nur die Botschaft von Kuba erteilen.<br /><br /></span></p><p><em>Reisedokumente</em></p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Erwachsene</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Einreise möglich / Bedingungen</span></strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. "Touristenkarte" möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Pauschaltouristen können Touristenkarten über ihr Reisebüro erhalten, Individualtouristen müssen sich vor Einreise an die zuständige kubanische Auslandsvertretung wenden. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich, welches bei der kubanischen Auslandsvertretung im Herkunftsland zu beantragen ist. Hierfür ist unter Umständen eine Einladung erforderlich. Die Bearbeitungsdauer kann sich auf mehrere Wochen belaufen. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich <span class="underline">nicht</span> an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland , ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.U. die Mitnahme.</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente<br />Kinder/Jugendliche</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span> </span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Kinderreisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja, muss bei Einreise jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Bereits vorhandener</span></em> <span>Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>grundsätzlich möglich, sofern er ein Lichtbild enthält; das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Reise mit einem eigenen Kinder- oder Reisepass</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>siehe obige Anmerkungen zur Einreise von Erwachsenen</span></em></p></td></tr></tbody></table></div><p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rückfrage bei der zuständigen kubanischen Auslandvertretung wird daher empfohlen.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p><span>Nehmen Sie nur Dinge mit, die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind. Übermengen können beschlagnahmt werden, weil sie als unerlaubte Geschenke angesehen werden.</span></p><p><span>Elektrogeräte dürfen ebenfalls nur in dem Maß eingeführt werden, in dem sie für den persönlichen Bedarf bestimmt sind, nicht als Geschenke für kubanische Staatsangehörige. Für Geschenke (nicht-kommerzielle Einfuhr) ab einem Gegenwert von 50 CUC bis 250 CUC wird Zoll in Höhe von 100 % erhoben. Nähere Auskünfte dazu erteilt die zuständige kubanische Ausland</span>s<span>vertretung.</span></p><p><span>Die Einfuhr frischer Lebensmittel (z.B. frische Wurst-, Milchprodukte, Gemüse, Obst) ist aus gesundheitspolizeilichen Gründen verboten.</span></p><p><span>Die Ein- und Ausfuhr von Pesos ist verboten.</span></p><p><span>Nehmen Sie keine Gegenstände aus Kuba mit, bei denen es sich um kubanisches Kulturgut handeln könnte. Auskünfte hierzu sowie Ausfuhrgenehmigungen erteilt: Bienes Culturales, Calle 17 #1009, entre10 y 12, Vedado, Telefon: 839658. Die Genehmigung kostet nur wenige Pesos, erspart aber möglichen Ärger bei der Ausreise.</span></p><p><em><span>Ausfuhrbestimmungen für Tabakprodukte</span></em></p><p class="MsoNormal"><span>Es können<span> </span> bis zu zwanzig (20) lose Zigarren ausgeführt werden, ohne Nachweise über Herkunft und Kauf vorlegen zu müssen. Bis zu fünfzig (50) Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig (50) Zigarren können nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden. In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist. Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass die Zigarren sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Weitere Auskünfte sind auf der Website des kubanischen Zolls unter</span> <a href="http://www.aduana.co.cu" class="rte-external" title="http://www.aduana.co.cu">www.aduana.co.cu</a> <span>erhältlich.</span></p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Schon beim Fund geringer Mengen Drogen zum Eigenbedarf ist mit drastischen Strafen zu rechnen. Der Besitz von Kleinmengen wird bei Ausländern zudem als Drogenschmuggel geahndet. Das Strafmaß hierfür beträgt vier bis dreißig Jahre Haft, auf besonders schwere Fälle steht die Todesstrafe. Zur strafrechtlichen Verfolgung nach Verkehrsunfällen siehe oben unter Straßenverkehr.</p><p>Besucher sollten politische Betätigung unterlassen, dies kann mit hohen Haftstrafen geahndet werden.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p>Die medizinische Versorgung entspricht in Kuba nicht westeuropäischem Standard. Vor allem die technische Ausstattung, die hygienischen Zustände und die Versorgung mir Medikamenten in kubanischen Kliniken lassen zu wünschen übrig. Dies gilt auch für die wenigen für Ausländer vorgesehenen Spezialkliniken, in denen dennoch hohe Behandlungskosten entstehen können. Reisende sollten daher unbedingt eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch den Rücktransport im Krankheitsfall einschließt.</p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Die Insel Kuba ist malariafrei.</p><p><em>Denguefieber</em></p><p>In und nach der Regenzeit (Mai bis Oktober) treten immer wieder Dengue-Fieber-Epidemien auf, wobei es immer auch Jahre mit besonders hoher Übertragungsaktivität gibt. Die kubanischen Behörden machen keine Angaben über die Zahl der jährlichen Erkrankungen.</p><p>Die Erkrankung wird von überwiegend tagaktiven Mücken (Stegomyia aegypti und Stegomyia albopicta) übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge vorkommen (Dengue-Hämorrhagisches Fieber, Dengue-Schock-Syndrom). Siehe hierzu auch das Merkblatt des Gesundheitsdienstes.</p><p>Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dazu gehört:</p><ul><li>ganztägig helle, körperbedeckende Kleidung, lange Hosen und lange Ärmel</li><li>ausschließliche Verwendung der empfohlenen Mückenabwehrmittel (Repellentien) auf der Basis von Diethyltoluamid (= DEET, z.B. Nobite®) oder Icaridin (= Bayrepel®, z.B. Autan®). wiederholtes Auftragen der Repellentien auf alle freien Körperstellen während des Tages und den frühen Abendstunden</li><li>den Schlafraum mückenfrei zu halten, ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li><li>Meiden des Aufenthaltes im Freien, insbesondere in Gärten, Grünanlagen und Armenvierteln</li></ul><p><em>Durchfallerkrankungen</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Reisende sollten auf besondere Hygienemaßnahmen vor dem Verzehr von Obst und Gemüse achten und dieses frisch gekocht oder frisch selbst geschält verzehren. Leitungswasser ist als Trinkwasser nicht geeignet. Das Trinkwasser sollte in abgepackter Form in Geschäften erworben werden.</p><p>In der warmen Jahreszeit (April bis September) besteht die Gefahr, dass Fische giftige Algen aufgenommen haben, die auch beim Menschen zu schweren Vergiftungen führen können (Ciguatera). Den Fischen selbst sind keinerlei Veränderungen anzumerken. Lokale Hinweise sollten beachtet werden.</p><p><em>HIV/ AIDS</em></p><p>Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht neben dem Risiko der herkömmlichen Geschlechtskrankheiten das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern möglich. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werde. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch eine Arzt/ Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>10 Mar 2010 08:20 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Haiti: Reisewarnung</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Haiti/Sicherheitshinweis.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Haiti/Sicherheitshinweis.html?id=134388&amp;v=76</guid>
            <description><![CDATA[

																														

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    <p class="status">Unverändert gültig seit: 09.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Reisewarnung</strong></strong></p><p><strong>Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.</strong></p><p><strong><strong>Aktueller Hinweis</strong></strong></p><p>Am späten Nachmittag des 12. Januar wurde Haiti von einem schweren Erdbeben der Stärke 7,3 erschüttert. Das Epizentrum lag ca. 16 Kilometer südwestlich der Hauptstadt Port-au-Prince. Das Ausmaß der Schäden ist beträchtlich. Im Großraum der Hauptstadt Port-au-Prince sind viele Gebäude zerstört bzw. beschädigt worden, darunter auch Regierungsgebäude sowie Einrichtungen des öffentlichen Lebens (z.B. Krankenhäuser und Schulen). Aufgrund unzureichender hygienischer Verhältnisse muss mit Seuchengefahr gerechnet werden. Die Kommunikation in der Hauptstadtregion wurde teilweise wieder hergestellt. <span>Weitere Beben können nicht ausgeschlossen werden.</span></p><p class="MsoNormal"><strong><span>Angesichts der angespannten Versorgungslage können gewaltsame Übergriffe nicht ausgeschlossen werden.</span></strong></p><p>Es wird gebeten die aktuelle Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p class="MsoNormal"><strong>Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.</strong></p><p class="MsoNormal">Haiti ist das ärmste Land der westlichen Hemisphäre und gehört zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder.</p><p class="MsoNormal"><em>Kriminalität/ Sicherheit</em></p><p class="MsoNormal">Die Sicherheitslage in Haiti hat sich angesichts deutlicher Fortschritte bei der Bekämpfung der Bandenkriminalität verbessert, die Gewaltkriminalität in der Hauptstadt Port-au-Prince ist nicht höher als in anderen Metropolen dieser Welt. Die zeitweise auf Kidnapping spezialisierte Organisierte Kriminalität (OK) verfolgt in jüngster Zeit diese Art der Erpressung kaum noch. Hier zeigen sich klare Erfolge (Aufklärung der Delikte, Festnahmen) der haitianischen Polizei, z.T. in Zusammenarbeit mit der UN-Polizeitruppe.</p><p><em>Naturkatastrophen</em></p><p>In Haiti ist wie auch in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA von Juni bis November Hurrikan-Saison. Entgegen dem Jahr 2008 (vier tropische Wirbelstürme über Haiti) blieben solche im Jahr 2009 völlig aus.</p><p class="MsoNormal">Reisende sollten trotzdem die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.</p><p>Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter <a href="http://www.nhc.noaa.gov/" class="rte-external" title="http://www.nhc.noaa.gov/">http://www.nhc.noaa.gov/</a>  abrufbar.</p><p><em>Reisen über Land, Infrastruktur</em></p><p>Haiti ist touristisch nur wenig erschlossen und durch fortgeschrittene Umweltzerstörung gekennzeichnet. Das Land leidet an den Folgen schwerer Überschwemmungen, Überbevölkerung, Verelendung breiter Volksschichten, verbreiteten Krankheiten sowie schlechten hygienischen Verhältnissen.</p><p class="MsoNormal">Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telefonverbindungen, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt und ist sanierungsbedürftig. Entsprechende Programme greifen mit internationaler Unterstützung praktisch überall im Land.</p><p>Wer trotz der Reisewarnung Haiti bereist, sollte im Hotel oder bei Bekannten, zur Not auch bei der Botschaft, Hinweise zu Reiseroute-/-dauer hinterlassen. Melden Sie sich nach Ankunft am Tagesziel möglichst kurz telefonisch. Bitte registrieren Sie sich auch elektronisch unter <a href="http://service.diplo.de/registrierungav" class="rte-external" title="http://service.diplo.de/registrierungav">http://service.diplo.de/registrierungav</a>  </p><p>Wenn Sie Ihre Unterkunft oder den Wagen verlassen, sorgen Sie für sichere Verwahrung Ihrer Wertsachen. Es empfiehlt sich größere Bargeldbeträge etc. an sicherem Ort zurückzulassen. Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.!), das Mitführen von Kopien reicht meist aus.</p><p><em>Sprachen</em></p><p>Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch, sollten vorhanden sein. Die breite Masse der haitianischen Bevölkerung (etwa 85%) spricht jedoch ausschließlich Kreolisch (Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen).</p><p><em>Zahlungsmittel</em></p><p>Vorherrschendes Zahlungsmittel ist Bargeld, das überwiegend gegen US-Dollar in bar bei Banken, privaten Wechselstuben, Supermärkten und in kleineren Mengen auch auf offener Straße (Vorsicht!) getauscht wird. Der Wechselkurs fluktuiert ständig (derzeit entspricht 1 US-$ etwa 40 Gourdes). Preisangaben erfolgen häufig nicht in der Landeswährung Gourdes, sondern in Dollar, wobei meistens die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (1 haitianischer Dollar = 5 Gourdes). US-Dollar sollten in ausreichender Menge und ausgewogener Stückelung mitgebracht werden.</p><p>Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express) werden in Hotels und Supermärkten akzeptiert.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><strong>Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.</strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der Personalausweis reicht nicht aus. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt; der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern ist nicht ausreichend.</p><p>Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.</p><p><em>Visum</em></p><p>Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ohne Visum nach Haiti einreisen. Bei Ankunft muss jedoch ein Einreiseformular ausgefüllt und bei Ausreise wieder vorgelegt werden. Der Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss vorliegen. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden.</p><p><em>Ausreise</em></p><p>Bei Ausreise ist eine Steuer von ca. 30 US-Dollar fällig, die nicht in Gourdes bezahlt werden kann.</p><p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><strong>Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.</strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Einreise aus Deutschland wird diese nicht verlangt. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Ganzjähriges Risiko, von Mai bis November herdförmig verstärkt, ausschließlich Malaria tropica. Ein mittleres Risiko besteht in tiefer gelegenen ländlichen, suburbanen und Waldgebieten einschließlich der Küstenregion, ein geringes Risiko in den anderen Landesteilen, außerhalb der Regenzeiten und in den Stadtgebieten.</p><p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p><p>Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder die Mitnahme einer Selbstbehandlungsdosis notwendig. Für die Malariaprophylaxe – und Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Resochin, Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Dosierung und die persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p><p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>Insektenschutzmittel tagsüber ( Dengue!), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen</li><li>unter einem Moskitonetz zu schlafen</li></ul><p><em>HIV / AIDS</em></p><p>Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.</p><p>Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p>Dengue-Fieber (besonders August – Februar), Filariasis, Typhus, Bilharziose,</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


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    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>09 Mar 2010 15:00 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Senegal: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Senegal/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Senegal/Sicherheitshinweise.html?id=31090&amp;v=54</guid>
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    <p class="status">Unverändert gültig seit: 09.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen</strong></strong></p><p>In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; <span>in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen.</span> Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. <strong>Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.</strong></p><p><span>Deutlich erhöhte <strong>Anschlags- und Entführungsrisiken</strong> bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.</span></p><p><strong><span>Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.</span></strong></p><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Reisen über Land / Kriminalität</em></p><p>Senegal gehört zum Aktionsradius von Terrorgruppen. Es bestehen erhebliche Entführungsrisiken. <strong>Von Reisen in die Grenzgebiete zu Mauretanien und Mali wird dringend abgeraten.</strong> Übernachtungen im Freien, Fahrten im Dunkeln oder Einzelreisen sollten vermieden werden.</p><p><span>Reisende in die Casamance sollten sich kurzfristig über die Lageentwicklung informieren. In Teilen der Casamance kommt es immer wieder zu bewaffneten Zusammenstößen zwischen der senegalesischen Armee und Rebellengruppen des MFDC. Schauplatz waren in der letzten Wochen in erste Linie die Grenzgebiete der Region Ziguinchor nach Guinea Bissau. Zudem bestehen in Teilen der Casamance Gefahren durch Minenfelder.<br />Die touristischen Zentren am Cap Skirring (im äußersten Südwesten Senegals gelegen) und der dortige internationale Flughafen gelten gegenwärtig als sicher, ebenso die Schiffsverbindung von Dakar nach Ziguinchor. Auch die Verbindungsstraße von Ziguinchor nach Cap Skirring gilt grundsätzlich als sicher.<br />Von Reisen auf den Nationalstraßen Ziguinchor-Banjul und der "Transgambienne", die Ziguinchor über die Fähre im gambischen Farafenni mit Dakar verbindet, wird jedoch abgeraten. Auch die Grenzgebiete zu Guinea-Bissau und zu Gambia sollten gemieden werden. Dort besteht abseits der großen Durchgangsstraßen teilweise Minengefahr. Nachtfahrten über Land sollten in jedem Fall gemieden werden.</span></p><p>Von nächtlichen Aufenthalten oder Autofahrten (vor allem ohne Begleitung) am Strand zwischen Lac Rose und St. Louis wird dringend abgeraten.</p><p>Wie in vielen urbanen Zentren weltweit kann es in Dakar - nicht nur im Zentrum, sondern beispielsweise auch an den Stränden -  sowie anderen Städten des Senegal zu kriminellen Übergriffen wie Taschendiebstählen kommen. Immer häufiger werden gewalttätige Überfälle registriert. Besucher sollten keine Wertsachen (Uhren, Ringe, Ketten) sichtbar mit sich tragen. Auf das Mitführen von Taschen sollte verzichtet werden. Empfehlenswert sind Brustbeutel oder Bauchgurte, um Geld sicher zu verwahren. Im Falle eines Überfalls sollte kein Widerstand geleistet werden. Es wird empfohlen, sich nachts nur mit dem Auto in der Stadt zu bewegen, einige benachteiligte Vororte von Dakar sollten dann gemieden werden.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p>Trotz der bemerkenswerten - politischen Stabilität sind die sozialen Probleme in Senegal enorm. Der Tourist bekommt dies insbesondere in Dakar und den Touristenzentren entlang der Küste in Form von z.T. aggressiven Belästigungen durch fliegende Händler, Bettler, Taschendiebe und selbsternannte Touristenführer zu spüren.</p><p>Die Bevölkerung von Senegal gehört zu über 90 % dem Islam an. Obwohl die Bevölkerung grundsätzlich tolerant ist, sollte auf freizügige Kleidung verzichtet werden.</p><p><em>Geld/ Kreditkarten</em></p><p>Währung ist der Franc CFA, der aufgrund seiner festen Parität zum französischen Franc in einem festen Wechselkursverhältnis zum Euro (1 Euro = 655,957 FCFA) steht. Devisen und Reiseschecks werden in Banken problemlos gewechselt. Kreditkarten werden in gehobenen Hotels und Restaurants akzeptiert, für Kredit- und EC-Karten gibt es in Dakar vereinzelt Geldautomaten. Dagegen sind auf deutsche Banken gezogene Schecks hier nicht verwendbar.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong><span>Reisedokumente Erwachsene</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong><span>Einreise möglich / Bedingungen:</span></strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Vorläufiger Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Weitere Anmerkungen:</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span> </span></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong><span>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span> </span></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Kinderreisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Noch gültiger Kinderausweis <span>nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Weitere Anmerkungen:</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span> </span></p></td></tr></tbody></table></div><p><em>Visum</em></p><p>Für einen längerfristigen Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, die auch am Ort beantragt werden kann. Wer im voraus einen längeren Aufenthalt plant, sollte für die Aufenthaltsgenehmigung ein Führungszeugnis und eine Geburtsurkunde mitbringen.</p><p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Dinge des täglichen Bedarfs können abgabenfrei eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist beschränkt. Ohne Devisenerklärung dürfen Devisen im Gegenwert von bis zu FCFA 1.000.000 (ca.  1.500,- Euro)  ein- und der Gegenwert von bis zu FCFA  500.000,- (ca.  750,-  Euro) ausgeführt werden. . Bei höheren Beträgen ist bei der Einreise eine Deviseneinfuhrerklärung abzugeben,, bei der Ausreise sind diese Erklärung und Umtauschnachweise  vorzulegen. Die senegalesischen Zollbehörden zögern nicht, bei Verdacht auf Devisenschmuggel undeklarierte Devisen zu beschlagnahmen. Auszahlungs- und Umtauschbelege sollten bis zur Ausreise aufbewahrt werden.</p><p class="MsoBodyText">Die bisherigen Vorschriften zur Einfuhr von Personenkraftwagen sind von den senegalesischen Zollbehörden Ende 2008 außer Kraft gesetzt worden. Genaue Neuregelungen stehen bisher aus. ( Siehe Merkblatt „Einfuhr von PKWs“ auf der Internetseite der Botschaft Dakar unter <span xml:lang="EN-US">www.dakar.diplo.de</span></p><p class="MsoNormal">Zollvergehen werden vergleichsweise drakonisch (Gefängnis) bestraft. Dies betrifft vor allem die Einfuhr von Kraftfahrzeugen, auf die bei Verbleib in Senegal Abgaben i.H.v. 20% Zoll und 20% Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entfallen. Für die Entrichtung der Abgaben ist der Verkäufer verantwortlich.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Deutsche Staatsangehörige unterliegen bei Rauschgiftdelikten im Senegal dem senegalesischen Strafrecht. Der Besitz von Betäubungsmitteln wird hart geahndet.</p><p>Homosexuelle Handlungen werden nach dem senegalesischen Strafgesetz mit hohen Haft- und/oder Bußgeldstrafen, auch gegenüber Europäern, geahndet. Dieses Gesetz kam in den vergangenen Monaten vermehrt zur Anwendung. Selbst in touristischen Gebieten (Dakar, Saly, Petite Côte), in denen vor einiger Zeit noch von einer gewissen Toleranz vor allem gegenüber Ausländern ausgegangen werden konnte, kam es 2008 zu Verhaftungen.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Senegal ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, (www.who.int/ith/countries/en/index.html), die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr.</p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach Impfstoff Typen A,C,W und Y).</p><p>Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes<br /><a href="http://www.rki.de/cln_100/nn_195844/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2008/30__08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_08.pdf" class="rte-external" title="http://www.rki.de/cln_100/nn_195844/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2008/30__08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_08.pdf">http://www.rki.de/cln_100/nn_195844/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2008/30__08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_08.pdf</a> sollten auf aktuellem Stand sein.</p><p><em>Gelbfieber</em></p><p>In den vergangenen Jahren wurden in den Regionen Dakar, Thies, Touba, Thiadiaye Einzelfälle und ein Ausbruch von 134 Gelbfiebererkrankungen (2002) bestätigt.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen im Senegal. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (&gt; 70 % der Fälle in Senegal) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p><p>Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung ganzjährig, mit geringeren saisonalen Schwankungen in den südlichen zwei Dritteln des Landes und ausgeprägter im Norden mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und  anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p><p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen</li></ul><p><em>HIV / AIDS</em></p><p>61.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen wurden 2005 für Senegal gemeldet. 2005 waren 0,9 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 27 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit zwischen mehreren hundert bis tausend Fällen pro Jahr auf. Im Jahr 2005 kann es zu einem sehr großen Ausbruch von über einunddreißigtausend Erkrankungen. Betroffen ist besonders die Region Touba.</p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.</p><p><em>Einige Grundregeln</em></p><p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p><em>Dengue-Fieber</em></p><p>kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.</p><p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p><p>Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. im Senegal-Fluss). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Dakar hingegen ist immer noch eines der beiden medizinischen Referenzzentren für Westafrika. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Eine deutsch sprechende Allgemeinmedizinerin praktiziert in Dakar.</p><p>Für planbare Operationen ist Deutschland vorzuziehen. Für den Notfall kommen das Hôpital Prinicpal de Dakar und einzelne Privatkliniken in Dakar in Betracht.</p><p>Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht unbedingt notwendig, es sei denn, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen oder Großstädte werden nicht besucht. Die Apotheken in Dakar haben ein gutes Sortiment aller wichtigen Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt sind allerdings nicht auszuschließen.</p><p>Touristen, die in den Senegal kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig im Senegal aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Senegal, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen von Touristen zunehmend Vorkasse.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise nach Senegal durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten siehe z.B.: <a href="http://www.dtg.org/" class="rte-external" title="http://www.dtg.org/">http://www.dtg.org/</a> oder <a href="http://www.frm-web.de" class="rte-external" title="http://www.frm-web.de">http://www.frm-web.de</a></p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


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            ]]></description>
            <pubDate>09 Mar 2010 14:15 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Thailand/Sicherheitshinweise.html</link>
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    <p class="status">Unverändert gültig seit: 09.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktuelle Hinweise</strong></strong></p><ul><li><span>Im Zuge der politischen Auseinandersetzung kommt es insbesondere in Bangkok immer wieder zu Demonstrationen der verschiedenen politischen Lager. Die außerparlamentarische Opposition („Rothemden“) hat aktuell für den 14.03. eine Großdemonstration in Bangkok (Sanam Luang; in unmittelbarer Nähe des Großen Palastes) angekündigt. Zu deren Vorbereitung werden sich Anhänger der Rothemden ab den 10.03. in verschiedenen Städten um Bangkok und ab dem 12.03. an verschiedenen Stellen in Bangkok selbst sammeln. Da der Transport der Demonstranten mit PKW und Kleintransportern erfolgen soll, muss mit einer empfindlichen Beeinträchtigung des Straßenverkehrs und mit deutlich längeren Anfahrzeiten in und um Bangkok in dieser Zeit gerechnet werden. Auch kann ein gewaltsames Aufeinandertreffen von Demonstranten und Sicherheitskräften nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher dringend empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.</span> <span>Phuket und die Tourismusregionen im Süden Thailands dürften davon nicht betroffen sein.</span></li><li><strong>Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha</strong>, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, <strong>wird abgeraten</strong>. Der gesamte Bereich bleibt bis auf Weiteres militärisches Sperrgebiet.</li><li><strong>Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands ( Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschläge dringend abgeraten. Hier besteht Lebensgefahr.</strong></li></ul><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Terrorismus</em></p><p>Wie in vielen andere Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden. Diese Gefahr besteht noch am ehesten in der Hauptstadt, vor allem gegen zentrale Einrichtungen des Staates. In den großen Touristenzentren außerhalb Bangkoks wie Pattaya, Phuket, Koh Samui u.a. gilt diese Vermutung weniger, ebenso wenig im Norden Thailands (Chiang Mai, Chiang Rai). Konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente liegen dem Auswärtigen Amt aber nicht vor. Ausländer sind bisher von allen Auseinandersetzungen nicht direkt betroffen worden.</p><p>In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia ist die Lage grundsätzlich anders zu bewerten. Seit Anfang 2004 verüben dort radikale muslimische Gruppen fast täglich<span> </span>Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagieren. Im Sommer 2005 erklärte die thailändische Regierung den "besonderen Notstand" für die drei Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte.</p><p><em>Reisen über Land</em></p><p>Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe gut vorbereitet, am besten unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet.</p><p>Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.</p><p><em>Piraterie</em></p><p>Vor der kambodschanischen Küste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand ein privates Segelboot von Piraten überfallen. Der Skipper wurde dabei getötet.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><em>Klima</em></p><p>Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30 bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit. Regenzeit ist von Mai bis Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschläge fallen. Sie können zu großflächigen Überschwemmungen führen und Schlammlawinen auslösen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird für Reisende während der Regenzeit daher empfohlen, die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der aktuellen Situation zu befragen und die Wetterberichte aufmerksam zu verfolgen.</p><p><em>Bevölkerung</em></p><p>Die Bevölkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10 Millionen Menschen in Bangkok leben. Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Thailand ist sehr stark buddhistisch geprägt. Um die religiösen Gefühle der Thais nicht zu verletzen, sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religiösen Stätten auf angemessene Kleidung geachtet werden.</p><p><em>Infrastruktur</em></p><p>Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange möglich. Sämtliche durch den Tsunami entstandene Schäden an Hotelanlagen in der Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen behoben.</p><p><em>Kriminalität</em></p><p>In Thailand nimmt die Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge) zu. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel Koh Pha Ngan ist ein Anstieg der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Außerdem werden zunehmend häufiger auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt – teilweise mit Todesfolge.</p><p>Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. <strong>Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend abgeraten.</strong> Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm).</p><p>Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch „<em>Besondere strafrechtliche Bestimmungen</em>“.</p><p>Seit Längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten, von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrtziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften wird dringend von jeglichen Käufen abgeraten. In der Regel werden hier Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spätere Rückgabe scheitert daran, dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von, denen sie angesprochen wurden.</p><p>In den vorgenannten Tourismushochburgen häufen sich auch die Fälle, in denen ausländische Touristen von nicht versicherten Jet-Ski-, Motorrad- und Autoverleihfirmen wegen zum Teil angeblich durch sie verursachte Schäden finanziell in einer Weise in Anspruch genommen werden, die in keinem Verhältnis zum tatsächlich entstandenen Schaden steht. Oft werden die örtlichen Polizeidienststellen eingeschaltet, die den Touristen androhen, eine Ausreisesperre zu verhängen, falls die völlig überhöhten „Schadensersatzsummen“ nicht sofort bezahlt werden. Das Auswärtige Amt rät dringend davon ab, die Angebote nicht ausreichend versicherter Anbieter in Anspruch zu nehmen. Sicherheitshalber sollte vor Anmietung der Anbieter hierzu befragt werden.</p><p>Dringend abgeraten wird ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.</p><p>In letzter Zeit sind deutsche Urlauber in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Wird diese Forderung abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 081 8456224 Bereitschaftsdienst) aufzunehmen . Durch Intervention der Botschaft kann u.U. verhindert werden, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden, überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden und/oder korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft nicht gelingen, sollte bei einer evtl. Inhaftnahme darauf bestanden werden, dass die Botschaft durch die Polizei unverzüglich unterrichtet wird.</p><p>Im Straßenverkehr und insbesondere bei Verkehrsunfällen kann es zu impulsiven und unberechenbaren Reaktionen der Beteiligten kommen. Dabei wird auch vor Waffengewalt nicht zurück geschreckt. Aufgrund zweier Fälle mit Todesfolge deutscher Staatsangehöriger in jüngster Vergangenheit wird in solchen Situationen dringend geraten, ruhig zu bleiben und jede Eskalation zu vermeiden.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket muss in der Regel vorgelegt werden</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em> </em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Noch nicht offiziell anerkannt, aber bislang keine Probleme bei Einreise, falls im Pass ein Foto enthalten; Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Bereits vorhandener</span></em> Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.</em></p></td></tr></tbody></table></div><p><em>Visum</em></p><p>Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg. Bei Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen gestattet. Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt möglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen auf dem Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander möglich sein.</p><p>Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.</p><p>Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein non immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.</p><p><em>Wichtige</em> <em>Hinweise</em></p><p>Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler“ vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.</p><p>Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay“ von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.</p><p><strong>„Overstay“ ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.</strong></p><p>Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreisebestimmungen kann generell nur von den thailändischen Behörden erteilt werden.</p><p>Näheres zu den Einreisebestimmungen kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.</p><p>Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.</p><p><em>Besonderheiten bei der Ausreise</em></p><p>Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.</p><p>Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p><em>Ein- und Ausfuhr von Devisen</em></p><p>Seit dem 26.12.2007 können lt. Verordnung des Customs Department des Ministry of Finance folgende Beträge nach Thailand ein- und aus Thailand ausgeführt werden:</p><p><em>Thailändische Baht (THB)</em></p><p><em>Einfuhr</em>:          Unbegrenzt, ohne Deklarierung.</p><p><em>Ausfuhr</em>:          Über 50.000,-- THB Deklarierung, außer bei Reisen nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam. In diesen Fällen Deklarierung bei über 500.000,-- THB erforderlich.</p><p><em>US-Dollar</em></p><p><em>Einfuhr</em>:          Über 20.000,-- US-$ Deklarierung</p><p><em>Ausfuhr</em>:          Über 20.000 US-Dollar Deklarierung. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.</p><p><em>Produktpiraterie/Gefälschte Waren</em></p><p>Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.</p><p><em>Antiquitäten</em></p><p>Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.</p><p><em>Souvenirs</em></p><p>Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Bestimmungen</strong></strong></p><p><em>Rechtsschutz</em></p><p>Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.</p><p>Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.</p><p><em>Rauschmittel</em></p><p>Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich gewarnt.</p><p>Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.</p><p>Im Jahre 2004 sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt.</p><p><em>Kindesmissbrauch</em></p><p>Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.</p><p><em>Majestätsbeleidigung</em></p><p>Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.</p><p><em>Erregung öffentlichen Ärgernisses</em></p><p>Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.</p><p><em>Diebstahl</em></p><p>Auch der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert wird mit unverhältnismäßig hohen Haftstrafen geahndet. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft“ (Kleptomanie) erfolgt.</p><p><em>Fotografieren</em></p><p>Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.</p><p><em>Ausweispflicht</em></p><p>Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.</p><p><em>Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken</em></p><p>Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden, die älter als 9 Monate sind, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.</p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, Polio, (Pertussis) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt ab 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Japanische Enzephalitis.</p><p>Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.</p><p><em>Aviäre Influenza ("Vogelgrippe")</em></p><p>Auch in Thailand ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Es ist auch zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen.</p><p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter <a href="http://www.bmelv.de" class="rte-external" title="http://www.bmelv.de">www.bmelv.de</a></p><p>Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte. Derzeit besteht allerdings kein Grund zu Reisebeschränkungen. Bei Reisen im Land sollte jedoch auf jeden Kontakt mit Vögeln und Geflügel verzichtet werden, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.</p><p><em>Dengue-Fieber</em></p><p>Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s.u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber tritt in Thailand häufig auf, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober. Ein Schwerpunkt ist die Hauptstadt Bangkok, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.</p><p><em>Chikungunya-Fieber</em></p><p>Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren, verzeichnet.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p><p>Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, ca. 60% der Fälle im Land werden durch Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 40% durch Plasmodium vivax.</p><p>Ein hohes Risiko besteht in den Grenzgebieten im Nordwesten zu Myanmar (Tak) und im Südosten zu Kambodscha (Trat) sowie im äußersten Süden. Ein mittleres Risiko in diesen Gebieten weiter landeinwärts, ein geringes Risiko in den Waldgebieten der zentralen, nördlichen und östlichen Landesteile und auf einigen Inseln. Als weitgehend malariafrei gelten Großstädte und Touristikzentren wie Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Cha Am, Chanthaburi, Chiang Mai, Chiang Rai, Phuket, Ko Samui, Krabi, Songkhla.</p><p>Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe kann je nach Reiseprofil für die Hochrisikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die stand-by Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p><p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen</li></ul><p><em>HIV / AIDS</em></p><p>ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem, zuletzt allerdings weitgehend gleichbleibende Zahlen, zudem zumindest in den Städten kostenloser Zugriff auf Medikamente. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.</p><p><em>Einige Grundregeln</em></p><p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.</p><p>Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen <em>Tollwut</em> (diese tritt vorwiegend in ländlichen Gebieten auf), <em>Japanische Encephalitis</em> (Saisonal und mit abnehmenden Zahlen ) sowie in ländlichen Gebieten die <em>Leptospirose</em>.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>09 Mar 2010 12:15 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Slowenien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Slowenien/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Slowenien/Sicherheitshinweise.html?id=31358&amp;v=42</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 09.03.2010</p>
    <p><strong><strong xml:lang="SL">Aktuelle Hinweise</strong></strong></p><p>Der Europäische Wetterdienst EUMETNET <a href="http://www.meteoalarm.eu/" class="rte-external" title="http://www.meteoalarm.eu/">http://www.meteoalarm.eu/</a> hat für den 9. und 10. März für den Südwesten Sloweniens inklusive der Küstenregion eine Sturmwarnung (Stufe rot !) erlassen. Es ist mit orkanartigen Winden über 140 km/h, teilweise mit Spitzengeschwindigkeiten von über 200 km/h zu rechnen.</p><p class="MsoNormal">Bei Reisen an die Küste wird daher zu besonderer Vorsicht geraten. Außerdem sollten die Anweisungen der örtlichen Behörden dringend befolgt werden.</p><p><strong><strong>Landesspezifischer Sicherheitshinweis</strong></strong></p><p>Für Slowenien besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p>Reisende sollten sich vor Betrug und Kleinkriminalität in Acht nehmen. Die Kriminalität ist nicht mehr, aber auch nicht weniger verbreitet als in benachbarten süd- bzw. osteuropäischen Ländern.</p><p><em>Straßenbenutzung</em></p><p>Vorbemerkung: Bußgelder für Verstöße gegen die slowenische Straßenverkehrsordnung sind hoch und werden von den Ordnungsbehörden strikt durchgesetzt.</p><p>Seit dem 1. Juli 2008 ist in Slowenien eine Autobahnvignette für alle Kraftfahrzeuge (Pkw und Motorräder) bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verbindlich vorgeschrieben.</p><p>Ab 1. Juli 2009 gibt es für Pkw eine Vignette für 7 Tage (15.- €), eine Monatsvignette für 30.- €, sowie eine Jahresvignette von 95.- €  Für Motorräder (ohne Beiwagen) gibt es eine Vignette für 7 Tage (7,50 €), eine Halbjahresvignette (25.- €) und eine Jahresvignette (47,50 €); für Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen und für Lastkraftwagen wird die weiterhin bestehende Streckenmaut, die nach gefahrenen Kilometern abgerechnet wird, zum 1. Juli 2009 um 40 % erhöht. Die Vignetten können über den österreichischen ÖAMTC, den slowenischen AMZS sowie bei der slowenischen Post und an allen PETROL- und ÖMV-Tankstellen in Grenznähe erworben werden. Dies gilt ebenso für alle Tankstellen in Oberbayern sowie in der Republik Österreich. Die Benutzung von Autobahnen (grüne Beschilderung) und Fernstraßen (blaue Beschilderung) ohne gesetzlich vorgeschriebene Vignette wird auf der Grundlage des slowenischen Ordnungswidrigkeitengesetzes mit Bußgeldern zwischen 300,- € bis 800,- € (je nach Wagenklasse) geahndet. Bei sofortiger Bezahlung halbiert sich der festgelegte Bußgeldbetrag. Bei Nichtbezahlung können vor dem rechtlichen Hintergrund in Slowenien auch deutsche Reisedokumente, Fahrzeugpapiere oder das Kraftfahrzeug selbst als Sicherheitsleistung durch die slowenischen Stellen vorübergehend einbehalten werden.</p><p>Seit dem 1. Mai 2008 gilt in Slowenien ein verschärftes Gesetz über die Sicherheit im Straßenverkehr. Im Rahmen dieses Gesetzes sind für Geschwindigkeitsübertretungen sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss sehr hohe Geldbußen in Höhe von bis zu 1.000,00 Euro vorgesehen. Nicht in Slowenien wohnhafte ausländische Staatsangehörige sind zur sofortigen Begleichung der auferlegten Bußgelder verpflichtet. Der slowenischen Polizei steht das Mittel der zeitweiligen Entziehung von Reisepass oder Personalausweis zur Durchsetzung der Zahlungen zur Verfügung. Das neue Gesetz sieht ausdrücklich auch die Möglichkeit einer Beschlagnahme der betreffenden Kfz sowie einen vorübergehenden Polizeigewahrsam der Fahrzeugführer vor. Mobiltelefongespräche während des Fahrens eines Kfz sind  strengstens untersagt. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von derzeit 120,- Euro.</p><p><em>Fahrverbote / Beschränkungen</em></p><p>In Slowenien gilt Lichtpflicht am Tag; es muss daher ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.</p><p>Seit dem 1. April 2004 gilt in Slowenien für Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gewicht von mehr als 7,5 t sowie Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke ein ganzjähriges Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Während der Feriensaison (letztes Juniwochenende bis erstes Septemberwochenende inklusive) erweitert sich dieses Verbot an Samstagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr.</p><p>Für folgende Verkehrsverbindungen gilt während der Tourismussaison ein erweitertes Fahrverbot für die vorgenannten Fahrzeuge: von Ljubljana zur Adriaküste und von dort zur kroatischen Grenze von Postojna über Ilirska Bistrica zum Grenzübergang Jelšane an Samstagen von 5.00 Uhr bis 16.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr.</p><p>Während des gesamten Jahres gilt in den Nachtstunden ein Fahrverbot für Landmaschinen, Traktoren und Pferdefuhrwerke. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis.</p><p>Bei starkem Schneefall gilt ein Fahrverbot für Lastkraftwagen mit Anhängern, Fahrzeuge mit Gefahrensubstanzen sowie Schwertransporte.</p><p>Bei Windgeschwindigkeiten über 80 km/h können kurzfristig Fahrverbote verhängt werden.</p><p>Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Detaillierte Informationen bietet die englischsprachige Internetseite des slowenischen Automobilverbands AMZS <a href="http://www.amzs.si" class="rte-external" title="http://www.amzs.si">www.amzs.si</a> sowie die online verfügbare Verkehrsinformation der slowenischen Autobahngesellschaft DARS <a href="http://www.promet.si" class="rte-external" title="http://www.promet.si">www.promet.si</a></p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table><tbody><tr><td valign="top"><p><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Reisepass</p></td><td valign="top"><p>Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p>Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>Ja, muss gültig sein</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p>Achtung:</p><p>Das geltende slowenische Ausländergesetz sieht immer noch vor, dass Reisende aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente mit einem Bußgeld zwischen 400 – 1200 Euro belegt werden k ö n n e n. Zur Vermeidung von Problemen empfiehlt sich stets das Mitführen eines g ü l t i g e n Reisedokuments</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p>Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Reisepass</p></td><td valign="top"><p>Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>Ja, muss gültig sein</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p>Ja, für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p>Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig. Ein Lichtbild des Kindes wird empfohlen</p></td><td /></tr><tr><td valign="top"><p>Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p>s. Anmerkungen „Reisedokumente Erwachsene“</p></td><td /></tr></tbody></table></div><p>Unabhängig vom Einreisezweck ist ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich. Wenn der Aufenthalt drei Monate übersteigt, muss bei der zuständigen Verwaltungseinheit eine Aufenthaltserlaubnis-neu eingeholt werden.</p><p><em>Hinweise für in Deutschland lebende Drittstaatsangehörige</em></p><p>Für in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Drittstaatsangehörige wird darauf hingewiesen, dass deutsche Aufenthaltstitel oder Sichtvermerke anderer Staaten (z.B. Kroatien) seit dem Beitritt Sloweniens zum Schengenraum am 21.12.2007 zwar grundsätzlich, aber nicht in jedem Einzelfall zur Einreise nach oder zum Transit durch Slowenien anerkannt werden. Es ist in jedem Falle ein jeweiliges eventuelles Visumerfordernis bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Slowenien in Deutschland zu prüfen. Für den Fall einer Einreise oder eines Transits mit gültigem Schengenvisum ist in jedem Fall vor Antritt der Reise die Zahl der möglichen Einreisen in das Schengengebiet zu prüfen. Aus Kroatien kommend sind für die Einreise nach oder den Transit durch Slowenien für eine problemlose Rückkehr in das Schengengebiet zumindest zwei auf dem Visaetikett ersichtliche Einreisen notwendig.</p><p><em>Hinweis für Kroatien-Reisende (Transitreisende in die Republik Kroatien)</em></p><p>Ungültige Reisedokumente berechtigen grundsätzlich nicht zur Einreise, auch dann nicht, wenn lediglich ein Transit durch Slowenien und eine Weiterreise nach Kroatien geplant ist.</p><p>Wird man aufgrund ungültiger oder fehlender Reisedokumente durch die slowenischen Grenzbehörden (bei der Ausreise aus dem EU-/Schengenraum) zurückgewiesen, ist zusätzlich mit einem möglichen Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro auf der Grundlage des Grenzpolizeigesetzes der Republik Slowenien zu rechnen. Werden Reisende bei Einreisekontrollen der kroatischen Grenzbehörden ohne oder mit ungültigen Reisedokumenten angetroffen, erfolgt ebenfalls die konsequente Zurückweisung.</p><p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Es wird empfohlen, sich vor Reiseantritt unbedingt bei einer der slowenischen Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland über die aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen zu informieren.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Die Ein- und Durchfuhr von Gegenständen, die sich für einen Angriff auf Personen eignen, wie z.B. Schlagringe, Messer mit beidseitiger scharfer Klinge, Bajonette, Gummiknüppel (sogenannte "kalte Waffen"), ist – auch nach EU-Beitritt Sloweniens – strikt verboten. Alle anderen mitgeführten Waffenarten müssen weiterhin beim Grenzübertritt angemeldet werden und bedürfen teilweise einer Sondergenehmigung, die von der Grenzpolizei erteilt wird.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>In den ländlichen Gebieten, besonders zwischen Save und Drau kommt es zwischen April und Oktober zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Eine Impfung wird bei möglicher Exposition empfohlen. Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich ein Impfschutz gegen Hepatitis A und B und Tollwut empfohlen. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.</p><p><em>Aviäre Influenza</em></p><p>Auch in Slowenien ist in der Vergangenheit die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.</p><p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter <a href="http://www.bmelv.de" class="rte-external" title="http://www.bmelv.de">www.bmelv.de</a></p><p>Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ der rechten Randspalte.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung in den Großstädten ist zufriedenstellend, fernab von den Hauptverkehrswegen und außerhalb größerer Städte jedoch eher schwach ausgeprägt. Das Rettungssystem funktioniert im Allgemeinen gut. Notfälle müssen zumeist in die beiden Großkliniken in Ljubljana und Maribor gebracht werden. Hier sind alle modernen Untersuchungsmethoden und -geräte vorhanden. Medikamentenengpässe sind nicht zu beobachten. Persönliche Medikamente sollten mitgebracht werden.</p><p>Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass dies bei Pflege- und Versorgungspersonals nicht grundsätzlich der Fall ist.</p><p><em>Krankenversicherung</em></p><p>Gesetzlich Versicherten wird empfohlen, sich vor Abreise nach Slowenien das E-111-Formular oder die Europäische Gesundheitskarte bei ihrer Krankenkasse zu besorgen. Diese sind dem slowenischen Krankenversicherungsträger im Krankheitsfalle zuerst vorzulegen, das Formular dann dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus auszuhändigen. Kosten werden in diesen Fällen dann nicht mehr erhoben. Die Behandlungskosten von privat versicherten Patienten müssen von diesen gegen Rechnung und Behandlungsbefund in der Regel an Ort und Stelle in bar beglichen werden.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>09 Mar 2010 10:20 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Nicaragua: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Nicaragua/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Nicaragua/Sicherheitshinweise.html?id=29978&amp;v=100</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 09.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktueller Hinweis</strong></strong></p><p><span>Am 7. März 2010 fanden in den autonomen Gebieten an der Atlantikküste Wahlen statt. Bisher kam es nicht zu Ausschreitungen in der Region, die Situation kann sich jedoch möglicherweise nach Bekanntgabe der Ergebnisse ändern. Reisenden wird empfohlen, die Medienberichterstattung aufmerksam zu verfolgen und Demonstrationen fernzubleiben.</span></p><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Kriminalität</em></p><p>In Taxis kommt es derzeit häufig zu Raubüberfällen, auch mit Schusswaffen. Es wird entschieden davon abgeraten, Taxis am Straßenrand heranzuwinken. Auch bei Tageslicht oder für Gruppenreisende sind solche Taxis kein sicheres Verkehrsmittel. Größte Vorsicht ist geboten, wenn sympathische Unbekannte, oft auch jüngere Frauen, anbieten, gemeinsam ein (angeblich vertrauenswürdiges) Taxi zu nehmen. Dies ist ein bekannter Trick von Taxiräuber-Banden.</p><p>Sofern nicht auf die Taxibenutzung verzichtet werden kann, sollten unbedingt zumindest registrierte Radiotaxis oder Hotel-Taxis gewählt werden. Vom internationalen Flughafen Managua aus sollten ausschließlich zugelassene Flughafentaxis benutzt werden – diese sind am Flugzeug-Logo des Taxis und an den roten Hemden der Fahrer zu erkennen.</p><p>Dem Taxifahrer sollte mitgeteilt werden, dass keine weiteren unbekannten Mitfahrer erwünscht sind. Auch der Preis sollte vor der Fahrt ausgehandelt werden. Darüber hinaus kann es hilfreich sein, einem Dritten vor der Fahrt die Nummer des Taxis, Lizenz des Fahrers und Fahrtziel für den Fahrer sichtbar mitzuteilen. Das Risiko eines Überfalls lässt sich allerdings durch diese Vorsichtsmaßnahmen nicht vollständig vermeiden.</p><p>Von Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit sollte in jedem Fall abgesehen werden.</p><p>In Managua besteht bei Marktbesuchen sowie auf allen Busbahnhöfen ein hohes Überfall- und Diebstahlrisiko. Vom Besuch des Mercado Orientals und Umgebung wird abgeraten. Märkte sollten nur mit Ortskundigen besucht werden. Die Gegend in Seenähe sollte gemieden werden.</p><p>Auch in touristischen Zonen wie der alten Kathedrale und am Malecón, sowie in der Nähe der großen Einkaufszentren in Managua kommt, es immer wieder zu bewaffneten Raubüberfällen, ebenso in der Umgebung des Busbahnhofes der Firma TICABUS in Managua im Stadtviertel Martha Quezada - unweit der Deutschen Botschaft. Reisende, die mit dem Bus aus Costa Rica oder Honduras ankommen, sollten dort äußerste Vorsicht walten lassen und sich keinesfalls während der Dunkelheit dort aufhalten.</p><p>Außerhalb Managuas, insbesondere in gut erschlossenen Stadtzentren, ist die Sicherheitslage allgemein etwas besser. Dennoch kommt es auch hier zu Überfällen und Diebstählen. Generell wird geraten, einsame Straßen zu meiden. Jedoch sollte man sich auch in belebten Straßen nicht auf die Zivilcourage der Zuschauer verlassen.</p><p>In den Regionen Nueva Segovia, Madriz, Jinotega, Estelí und Matagalpa abseits der Städte sind Polizei und Armee in den dünn besiedelten Landregionen nicht immer in der Lage, die Sicherheit zu garantieren. Gleiches gilt für die Región Autónoma del Atlantico Norte (RAAN), hier insbesondere für die Städte Siuna, Bonanza und La Rosita.</p><p>Reisende sollten ihr Gepäck nie aus den Augen lassen. In jüngster Vergangenheit kam es besonders am Grenzübergang zu Costa Rica - aber auch an Busbahnhöfen und vereinzelt auch am Flughafen von Managua - zu Diebstählen.</p><p>Auf Wertsachen (auch billigen Modeschmuck) sollte möglichst verzichtet werden. Die Kleidung sollte sich der Umgebung anpassen sowie unauffällig und leger sein. Ausländer sind ohnehin leicht erkennbar und gelten generell als wohlhabend.</p><p>Auch beim Besuch von Corn Island und Little Corn Island ist wegen gestiegener Kriminalität der als Drogenumschlagplatz dienenden Inseln Vorsicht geboten.</p><p>Es ist aufgrund der häufigen Passdiebstähle ratsam, den Reisepass im Hotelsafe sicher zu verwahren und sich gegenüber den nicaraguanischen Behörden mit einer beglaubigten Passkopie auszuweisen, die neben der Passseite mit den personenbezogenen Angaben auch die Seite mit dem nicaraguanischen Einreisestempel beinhalten sollte.</p><p>Im Falle eines Überfalles sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Hemmschwelle der Kriminellen erfahrungsgemäß sehr niedrig ist.</p><p><em>Reisen über Land / Straßenverkehr</em></p><p>Im Norden Nicaraguas sind infolge des Bürgerkriegs in den 80er-Jahren noch einige Landstriche abseits der Hauptstraßen vermint. Daher wird dort von Ausflügen abseits der Wege und Straßen – auch in Begleitung Ortskundiger – abgeraten.</p><p>Im Straßenverkehr ist wegen des oft schlechten Zustands der Fahrbahnen, der oft kaum fahrtüchtigen Fahrzeuge sowie der teilweise unberechenbaren Fahrweise der Verkehrsteilnehmer, besonders umsichtiges und defensives Verhalten geboten. Generell sollten bei Überlandfahrten nur Geländefahrzeuge benutzt werden. Von Nachtfahrten wird abgeraten.</p><p>Es wird davon abgeraten, Anhalter mitzunehmen. Bei Verwicklung in einen Unfall sollte das Fahrzeug auf keinen Fall fortbewegt werden.</p><p><em>Naturkatastrophen</em></p><p>Nicaragua ist erdbebengefährdet, insbesondere die Hauptstadt Managua. Bei dem letzten großen Beben 1972 wurde die Hauptstadt fast vollständig zerstört. Es wird deshalb geraten, sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut zu machen.</p><p>Darüber hinaus liegt Nicaragua in der hurrikangefährdeten Zone (Hurrikansaison: ca. Juni bis November). Zudem ist in der Regenzeit von Mai bis November im ganzen Land mit starken Tropenstürmen und Überschwemmungen zu rechnen.</p><p>Der Vulkan Concepción auf der Insel Ometepe zeigt immer wieder Aktivität und stößt Gase und Asche aus. Betroffen sind, außer der Insel selbst, auch die westlich gegenüber der Insel gelegenen Landesteile um die Stadt Rivas in der Nähe des Touristenortes San Juán del Sur. Bei einem beabsichtigten Besuch der Insel und der Region Rivas sollte dies in Betracht gezogen werden.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reisehinweise</strong></strong></p><p><em>Sprache</em></p><p>Grundkenntnisse im Spanischen sind in Nicaragua unerlässlich. Nur vereinzelt kann man sich auch mit Englisch notdürftig behelfen.</p><p><em>Geld / Kreditkarten</em></p><p>Euros werden nicht akzeptiert und bisher auch nur bei einer Bank (BAC) umgetauscht, dies jedoch auch nur bei Hinnahme eines deutlichen Kursverlustes. Es empfiehlt sich daher die Mitnahme von US-Dollar in bar.</p><p>Kreditkarten (Visa und Mastercard) werden in vielen Hotels, Supermärkten und Lokalen akzeptiert, gelegentlich kann es jedoch zu Problemen bei der Liquiditätsabfrage kommen. Da es in letzter Zeit mehrmals zu Klonen von Kreditkarten gekommen ist, ist es empfehlenswert, diese immer im Auge zu behalten und evtl. die Bedienung zur Kasse zu begleiten. Bei Überfällen, vor allem im Taxi, werden die Opfer häufig gezwungen, ihre PIN-Nummer preiszugeben. Es kann lebensgefährlich sein, eine Kreditkarte mitzuführen, deren PIN-Nummer man nicht kennt!</p><p>Es sollte immer auch Bargeld - US-Dollar in kleiner Stückelung, auf mehrere Stellen verteilt - mitgeführt werden. Dabei sollten verschiedene Möglichkeiten, wie Brustbeutel, Geldgürtel, Geldbörse etc. gleichermaßen genutzt werden.</p><p>US-Dollar können in Banken, Wechselstuben ("Casas de Cambio"), in großen Supermärkten („La Colonia“ und „La Union“) beim Kauf (auch von Kleinigkeiten) sowie an der Rezeption größerer Hotels umgetauscht werden</p><p>An Geldautomaten in allen größeren Städten kann Bargeld unter Nutzung der Kreditkarten Mastercard und Visa abgehoben werden. Mit der EC-Karte können an einigen Geldautomaten (Tankstellen, Einkaufszentren, Banken) kleinere Beträge in US-Dollar oder Córdobas ausgezahlt werden.</p><p>Um im Verlustfall schnell handeln zu können, sollte man sich die Nummern der Kreditkarten - sowie die jeweiligen Telefonnummern der Ausgabeorganisationen - separat notieren.</p><p>Eine sehr schnelle und sichere Geldversorgung ist im Notfall durch "Western-Union-Money Transfer" über die Reise-BANK AG oder die Post in Deutschland möglich (Service-Nr. in Deutschland: 0180-522 58 22; Fax Info Service: 0190-58 52 52).</p><p><strong><strong>Sonstige Hinweise</strong></strong></p><p>Landesweit operieren Canopy-Anlagen (angeseilte Besucher werden in großer Höhe an Stahlseilen katapultiert), bei denen es immer wieder zu schweren Unfällen gekommen ist. Die Benutzung dieser Anlagen ist riskant, da es keine technische Überwachung gibt.</p><p>Reisende sollten sich auch bei der nicaraguanischen Botschaft in Berlin (Embajada de la República de Nicaragua, Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG, 10557 Berlin, Tel.: 030-2064380, Fax: 030-22487891, E-Mail: embajada.berlin@embanic.de) sowie später am Grenzübergang über mögliche aktuelle Gefahren und Reisehindernisse erkundigen.</p><p>Bei längerem Aufenthalt in Nicaragua (Job, Praktikum, Freiwilligeneinsatz, Studium etc.) sollte die Möglichkeit wahrgenommen werden, sich im Verzeichnis der Auslandsdeutschen <a href="https://service.diplo.de/elefand/registration.do" class="rte-external" title="https://service.diplo.de/elefand/registration.do">https://service.diplo.de/elefand/registration.do</a> zu registrieren.</p><p>Für Dritte bestimmt Briefe, Päckchen etc. sollten auf keinen Fall außer Landes gebracht werden.</p><p>Frische Lebensmittel dürfen nicht nach Nicaragua eingeführt werden.</p><p>Zur Vorsicht wird bei Querfeldeinwanderungen und beim Baden durch verschiedene gefährliche Tiere (Schlangen, Insekten, Rochen etc.) und Pflanzen geraten.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen</strong></strong></p><p><em>Visum</em></p><p>Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen ist kein Einreisevisum erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 5,00 US-Dollar.</p><p>Die maximale visafreie Aufenthaltsdauer beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung kann bei der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde beantragt werden. Die bei Antragstellung vorzulegenden Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. In der Regel werden zumindest folgende Unterlagen verlangt: Geburtsurkunde, Führungszeugnis des letzten Aufenthaltsstaates in legalisierter Form mit spanischer Übersetzung sowie eine Kaution in Höhe der Kosten eines Rückflugtickets (ca. 1.000,00 US-D).</p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit 6 Monate über Einreise hinaus</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit 6 Monate über Einreise hinaus</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Keine Durchreise mit Reiseausweis als Passersatz</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em> </em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit 6 Monate über Einreise hinaus</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, Gültigkeit 6 Monate über Einreise hinaus</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Bereits vorhandener</em> Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, sofern gemeinsame Einreise</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Ja, mit Foto</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em>Alleinreisende Minderjährige sollten Einverständniserklärung der Eltern mitführen</em></p></td></tr></tbody></table></div><p><em>Reisen über die USA</em></p><p>Bitte beachten Sie die <a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html" class="rte-external" title="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/UsaVereinigteStaaten/Sicherheitshinweise.html">Einreisebestimmungen für die USA</a></p><p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, Fleisch- und Wurstwaren sowie von Milchprodukten ist verboten. Aufgrund von BSE und Maul- und Klauenseuche in Europa gibt es verstärkte Kontrollen bei der Einreise.</p><p>Da sich die Zollbestimmungen oft schnell ändern, wird empfohlen, vor der Abreise Kontakt mit der nicaraguanischen Botschaft in Berlin aufzunehmen (Embajada de la República de Nicaragua, Joachim-Karnatz-Allee 45, 2. OG, 10557 Berlin, Tel.: 030-2064380, Fax: 030-22487891, E-Mail: embajada.berlin@embanic.de.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Drogenbesitz und Drogenkonsum sind strafbar. </p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><span>Seit des Ausbruchs der <em><strong>Influenza A(H1N1)</strong></em> in Nicaragua wurden an allen Grenzen medizinische Kontrollen verschärft. Reisende müssen bei der Einreise Gesundheitsfragebögen ausfüllen. Verdachtsfälle mit Krankheitssymptomen, die auf eine Infektion mit <em><strong>Influenza A(H1N1)</strong></em> schließen lassen (wie z.B. Husten, Schnupfen, erhöhte Temperatur, Schüttelfrost) müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, bis der Infektionsverdacht ausgeschlossen werden kann.</span></p><p class="MsoNormal"><em>Impfschutz</em></p><p>Für Reisende aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Wenn Reisende aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet kommen, müssen sie allerdings bei der Einreise nach Nicaragua einen gültigen Impfschutz nachweisen, um eine Einschleppung zu vermeiden. Im Land selbst besteht kein Ansteckungsrisiko. Das Auswärtige Amt empfiehlt für Reisen nach Nicaragua außerdem einen Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Polio und Diphtherie. Bei einem Langzeitaufenthalt sind auch Impfungen gegen Typhus , Hepatitis B, und Tollwut sinnvoll.</p><p><em>Malaria</em></p><p>In ländlichen Gebieten Nicaraguas, besonders an die Atlantikküste und in Sumpfgebieten gibt es ganzjährig ein mittleres Malariarisiko. Managua und die Stadtzentren sind malariafrei. Etwa 20 Prozent der registrierten Erkrankungen sind Malaria tropica (P. falciparum) Infektionen, 80 Prozent machen die weniger gefährliche Form durch P. vivax aus, Für die Malariaprophylaxe empfiehlt sich ein Schutz vor Mücken durch hautbedeckende Kleidung, Verwendung von insektenabweisenden Mitteln und Mückennetze. Manchmal ist die Einnahme von Chloroquin (Resochin) sinnvoll, was vorher aber unbedingt mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden sollte.</p><p><em>Dengue</em></p><p>Dengue-Fieber, eine von tagaktiven Mücken übertragene Virusinfektion ist in ganz Nicaragua, auch in der Hauptstadt Managua relativ häufig. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein Schutz gegen Mückenstiche auch tagsüber.</p><p><em>Leishmaniose</em></p><p>Leishmaniose kommt landesweit vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Deshalb hilft auch hier Schutz vor Mücken.</p><p><em>Leptospirose</em></p><p>Gelegentlich, besonders nach tropischen Wirbelstürmen, passieren Ausbrüche von Leptospirose, eine durch Nagetierausscheidungen (Ratten, Mäuse) über Hautwunden übertragene bakterielle Infektion der Leber, Nieren und Hirnhäute.</p><p><em>Sonstiges</em></p><p>Durchfallerkrankungen sind bei Reisenden relativ häufig. Es wird zur Vorsicht bei Trinkwasser, Eis sowie frischem Salat und Gemüse geraten.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


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            ]]></description>
            <pubDate>09 Mar 2010 08:45 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Myanmar/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Myanmar/Sicherheitshinweise.html?id=29800&amp;v=92</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 09.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Reisen im Land</em></p><p>In einigen Grenzregionen zu Indien (Chin State und Sagaing Division) und Thailand (Teile der Shan, Mon, Kayin und Kayah States) werden unverändert bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar. Von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.</p><p><em>Flugverkehr</em></p><p>Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Zuletzt haben sich am 19.02. (abgebrochener Startversuch mit Verletzten) und am 04.03.2008 (Ausfall einer Turbine) zwei Zwischenfälle mit Turboprop-Maschinen der Air Bagan auf Inlandsflügen ereignet. Die deutsche Botschaft in Rangun rät ihren eigenen Beschäftigten seit Jahren, aus Sicherheitsgründen auf Flugreisen mit der staatlichen Inlandsfluggesellschaft Myanma Airways (IATA-Code: UB) zu verzichten. Myanma Airways ist nicht identisch mit der auch international operierenden Myanmar Airways International (IATA-Code: 8M)</p><p><em>Gefahren aufgrund politischer Spannungen</em></p><p><span>Gerade im Vorfeld der Parlamentswahlen 2010, deren Termin weiterhin nicht feststeht, können politisch motivierte Gewalttaten nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder, zuletzt im Dezember 2009, werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt. Die bisher schwersten derartigen Terroranschläge fanden im Mai 2005 in Rangun statt, als in zwei der am meisten frequentierten Supermärkte und in einem Messegebäude zahlreiche Menschen getötet bzw. verletzt wurden.</span></p><p>Die Urheber der Anschläge sind weiterhin unbekannt. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sich die Anschläge gezielt gegen Ausländer richten. Sie wurden aber auch an öffentlichen Orten verübt, an denen sich auch Ausländer aufhalten. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen und stark frequentierte Orte zu meiden.</p><p>Ende September 2007 kam es in verschiedenen Städten Myanmars, darunter auch Rangun und Mandalay, zu friedlichen Demonstrationen, die von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst wurden. Unter den Toten befand sich auch ein ausländischer Journalist. Reisenden wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.</p><p><em>Naturkatastrophen</em></p><p>Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf.</p><p>Während des Monsuns kann es im ganzen Land aufgrund starker Regenfälle zu Überschwemmungen und Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><em>Reisen über Land</em></p><p>Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417,<br />E-Mail: <a href="mailto:mtt.mht@mptmail.net.mm" class="rte-external" title="mailto:mtt.mht@mptmail.net.mm">mtt.mht@mptmail.net.mm</a><br />Internet: <a href="http://www.myanmartravelsandtours.com/" class="rte-external" title="http://www.myanmartravelsandtours.com/">http://www.myanmartravelsandtours.com/</a><br />eingeholt werden.</p><p>Touristen benötigen eine Reisegenehmigung des <em>Directorate of Hotels and Tourism</em>, um auf dem Landweg durch das vom Zyklon Nargis im Mai 2008 betroffene Irrawaddy-Delta zu den Badeorten Ngwe Saung und Chaungtha zu reisen. Individualreisende können diese Genehmigung durch persönliche Vorsprache beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, einholen. Die Genehmigung soll nach Angaben der Behörde sofort und kostenlos erteilt werden.</p><p>Reisen zu den touristischen Hauptzielen Rangun, Bagan, Mandalay, Inle-See und Ngapali sind im Regelfall jederzeit möglich. Bei allen anderen Reisezielen sollte vorher von einem erfahrenen Reisebüro geprüft werden, ob und ggf. unter welchen Umständen die konkrete Reise (Ziel, Route, Transportmittel) erlaubt ist. Für Reisen in bestimmte Gebiete ist eine entsprechende Reisegenehmigung erforderlich. Es liegen Berichte vor, dass Reisende trotz Reisegenehmigung von Sicherheitskräften festgehalten wurden. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.</p><p>Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen auf der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.</p><p><em>Flughafengebühr</em></p><p>Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr in Höhe von USD 10 erhoben. Diese ist bei Abflug in bar zu entrichten. Für Inlandsflüge fällt keine Flughafengebühr an.</p><p><em>Führerscheine</em></p><p>Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.</p><p><em>Geld / Kreditkarten</em></p><p>Bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.</p><p>Aufgrund der US-amerikanischen Finanzsanktionen gegen Myanmar werden Kreditkarten und Reiseschecks als Zahlungsmittel kaum akzeptiert. Entgegen der Darstellung in manchen Reiseführern sind Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten im Regelfall nicht möglich. Geldautomaten existieren nicht. Reisende sollten sich daher darauf einstellen, alle Zahlungen in bar leisten zu müssen. Es wird dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, sowie abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten werden im Regelfall nicht angenommen. Der Euro hat sich in Myanmar noch nicht durchgesetzt, wird aber zumindest in Rangun zunehmend zum Umtausch akzeptiert.</p><p><em>Kommunikationseinrichtungen</em></p><p>Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark eingeschränkt. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen nicht. Außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kein Mobilfunkempfang möglich. Auch ausländische Besucher können jetzt vorbezahlte, jedoch nicht wiederaufladbare SIM-Karten im Nennwert von USD 20 erwerben; das Guthaben muss binnen einer Verfallsfrist von 30 Tagen verbraucht werden. Der Versand von Textnachrichten (SMS) ins Ausland und deren Empfang aus dem Ausland ist nicht möglich. Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Der Zugang zu Internet und E-Mail wird jedoch beschränkt. Die Internetseiten internationaler Webmail-Dienste (z. B. Hotmail oder Yahoo) sind im Regelfall nicht erreichbar. Größere Hotels verfügen außerdem über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien) sehr hoch.</p><p><em>Konsularischer Beistand</em></p><p>Die Beschäftigten ausländischer Botschaften in Myanmar unterliegen durch die myanmarische Regierung verfügten Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table><tbody><tr><td valign="top"><p><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p>Reisepass</p></td><td valign="top"><p>ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p>ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>nein</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>nein</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"></td></tr><tr><td valign="top"><p><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"></td></tr><tr><td valign="top"><p>Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p>ja für Kinder unter 12 Jahren, Lichtbild erforderlich,</p><p>Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>Reisepass</p></td><td valign="top"><p>ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>nein</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p>nein</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1. November2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p>ja für Kinder unter 12 Jahren, Lichtbild erforderlich, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p>ja für Kinder unter 16 Jahren, Lichtbild erforderlich, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend die Ausstellung eines eigenen Reisepasses für jedes Kind, unabhängig von seinem Alter.</p></td></tr></tbody></table></div><p><em>Visum</em></p><p>Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. 030–2061570, Fax: 030–20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de, Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft entnommen werden: <a href="http://www.botschaft-myanmar.de" class="rte-external" title="http://www.botschaft-myanmar.de">http://www.botschaft-myanmar.de</a></p><p>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 2.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.</p><p>Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) können seit Juni 2007 ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr von allen Geräten der Telekommunikation (u. a. Modems, Mobil- und Satellitentelefone sowie Telefaxgeräte) bedarf jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post &amp; Telecommunications Department. Mobiltelefone müssen theoretisch bei Entdeckung bis zur Ausreise beim Zoll hinterlegt werden; in der Praxis wird von der Durchsetzung der Regelung weitgehend abgesehen.</p><p>Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen.</p><p>Die Ausfuhr von Antiquitäten ist untersagt. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.</p><p>Reisende sollten damit rechnen, dass ihr Gepäck bei Ein- und Ausreise durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht wird.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Bestimmungen</strong></strong></p><p>Myanmar ist eine repressive Militärdiktatur. Kritik an der Militärregierung ist strafbar und ausländische Besucher müssen damit rechnen, überwacht zu werden. Jegliche politische Betätigung ist verboten. Schon der Versuch einer Kontaktaufnahme mit myanmarischen Oppositionellen bzw. Regimekritikern kann zu Strafverfahren oder anderen Repressalien führen. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.</p><p>Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.</p><p>Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.</p><p>Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region.</p><p>Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind verboten und können mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.</p><p>Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen.  Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition (Nothilfe !) auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis und gegen Cholera.</p><p>Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. (www.who.int/ith/countries/en/index.html) Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein (siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte).</p><p><em>Aviäre Influenza</em></p><p>Auch in Myanmar treten seit März 2007 wiederholt Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviaren Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestätigt, weitere Fälle sind nicht bekannt.</p><p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Das Risiko besteht ganzjährig, verstärkt in den Regenperioden zwischen März und Dezember.</p><p>Ein hohes Risiko besteht im Osten (Karen, Kayah, Tenasserim, östlicher Shan State), ein sehr hohes mit Multiresistenzen im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestlicher Chin-State mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien).</p><p>Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) in den tiefer gelegenen Gebieten der übrigen Regionen mit den Touristenorten Pindaya Caves und Inle Lake.</p><p>Ein geringes Risiko besteht in den südlichen Teilen von Arakan im Westen mit dem Strand von Thandwe (Ngapali), in den größeren Städten sowie in der näheren Umgebung von Rangun.</p><p>Höhenlagen über 1000m und die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay sind malariafrei.</p><p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 80 % der Fälle in Myanmar) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.</p><p>Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In Myanmar gibt es Gebiete mit ausgesprochenen Mehrfachresistenzen der Erreger, eine spezielle Beratung ist hier zwingend. Medikamente sollten aus dem Ausland mitgebracht werden, da es sich bei im Land erhältlichen ausländischen Medikamenten teilweise um wirkungslose Imitate handelt.</p><p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>ganztägig (Dengue, s. o.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul><p><em>HIV / Aids</em></p><p>HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.</p><p><em>Einige Grundregeln</em></p><p>Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs der z. T. hohen Temperaturen wegen geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch den Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.</p><p>In Notfällen kann Rat bei der SOS-Klinik (Myanmar SOS International Ltd., Inya Lake Hotel, 37 Kaba Aye Pagoda Road, Mayangone Township, Yangon, Tel. +95-1-667877 (rund um die Uhr), oder +95-1-667871 bzw. 667879, Fax +95-1-667866, www.internationalsos.com) in Rangun eingeholt werden, die auch Rettungsflüge organisiert.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise nach Myanmar durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


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    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>09 Mar 2010 08:40 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Kroatien: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Kroatien/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Kroatien/Sicherheitshinweise.html?id=28738&amp;v=35</guid>
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    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 08.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktueller Hinweis</strong></strong></p><p>Die Republik Kroatien hat dem Auswärtigen Amt erneut offiziell mitgeteilt, dass für die Einreise in die Republik Kroatien keine Bescheinigung vorgelegt werden muss, aus der hervorgeht, dass keine Erkrankung an der neuen Grippe <em>Influenza A(H1N1)</em> [sog. „Schweinegrippe“] vorliegt.</p><p>Das Verlangen eines solchen Dokumentes, hilfsweise Geldzahlungen für das Ausstellen solcher Atteste an der Grenze, entspricht also nicht der geltenden Rechtslage. Sie könnten sich in diesem Fall umgehend mit einer möglichst konkreten Beschwerde an die kroatische Polizei wenden.</p><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p>In den bis 1995 umkämpften Gebieten besteht weiterhin eine erhebliche Gefährdung durch Landminen. Dies gilt insbesondere für die damaligen Frontlinien. Betroffen sind folgende Gebiete:</p><ul><li><strong>Ostslawonien</strong> (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci);</li><li><strong>Westslawonien</strong> (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica);</li><li>das westliche und südwestliche <strong>Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina</strong> (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik).</li></ul><p>Nähere Informationen zu Gebieten, in denen eine Gefährdung durch Minen besteht, sind auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt Hrvatski centar za Razminiranje (www.hcr.hr) auch in englischer Sprache abrufbar.</p><p>In diesen Gebieten wird dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen. Achtung: Minen wurden oft dicht am Straßenrand verlegt. Minenfelder sind gewöhnlich durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder durch Schilder oder Pfähle mit Plastikstreifen gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch jede Kennzeichnung. Auch Trümmergrundstücke und leerstehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden.</p><p>Es kann, wie ein Zwischenfall im Sommer 2005 auf der Insel Vis gezeigt hat, nicht ausgeschlossen werden, dass auch in anderen Gebieten, die nicht in der offiziellen kroatischen Übersicht aufgeführt sind, vereinzelt mit Landminen gerechnet werden muss.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><em>Straßenverkehr</em></p><p>Alle Muster der deutschen Führerscheine (d.h. der alte graue, der rosafarbene und der im Scheckkartenformat ausgestellte) werden für touristische Aufenthalte anerkannt.</p><p>Auf den Autobahnen wird eine Mautgebühr erhoben.</p><p>Wenn ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Kroatien in einen Unfall verwickelt ist, ist für die Ausreise mit dem beschädigten Fahrzeug eine Schadensfeststellung des Polizisten, der den Unfall aufgenommen hat, mitzuführen.</p><p><em>Geld/ Kreditkarten</em></p><p>Deutsche Kreditkarten werden in den meisten Hotels, Restaurants, Tankstellen und in Geschäften akzeptiert. Bargeldabhebungen sind an den meisten Bankautomaten mit der deutschen EC-Maestro-Card oder der Kreditkarte möglich. Vielerorts wird in Euro berechnet, zu zahlen ist jedoch in der kroatischen Landeswährung Kuna. Bargeldumtausch ist in Banken (samstags und sonntags geschlossen) und in den zahlreichen Wechselstuben möglich. Der Umtauschkurs der Landeswährung Kuna schwankt zwischen 7,20 und 7,40 für 1 Euro.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Erwachsene</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Einreise möglich / Bedingungen</span></strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Ausweisdokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><strong><span>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span> </span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Kinderreisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja (auch ohne Foto)</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Bereits vorhandener</span></em> <span>Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja (auch ohne Foto)</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>ja (auch ohne Foto)</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="StandardWeb1"><em><span>Minderjährige, die nicht in Begleitung der Eltern/Sorgeberechtigten reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/Sorgeberechtigten mit sich führen.</span></em></p><p class="StandardWeb1"><em><span>Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat.</span></em></p></td></tr></tbody></table></div><p><em>Visum</em></p><p>Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr besteht keine Visumspflicht. Bestimmte Tätigkeiten unterliegen ebenfalls nicht der Visumspflicht, wenn sie max. zwischen 30 und 90 Tagen pro Jahr ausgeübt werden und arbeitserlaubnisfrei sind.</p><p>Wird ein längerfristiger Aufenthalt (über 3 Monate) angestrebt, muss – außer in den Fällen von Familienzusammenführung mit einem kroatischen Staatsangehörigen und Arbeitsaufnahme – vor der Einreise bei der zuständigen kroatischen Auslandsvertretung ein Einreisevisum beantragt werden.</p><p><em>Alleinreisende Minderjährige</em></p><p>Es wird empfohlen, alleinreisenden Minderjährigen eine formlose Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitzugeben; eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht seit 31.03.09 nicht mehr.</p><p><em>Sonstiges</em></p><p>Nach dem kroatischen Ausländergesetz vom 01.01.2008 müssen Ausländer nachweisen können, dass sie über ausreichende Mittel verfügen. Von Reisenden ohne Visapflicht können die Grenzbehörden bei der Einreise im Einzelfall einen entsprechenden Nachweis verlangen (Tagessatz 100 €, bei nachgewiesener Buchung 50 €). Der Nachweis kann in Form von Kredit- und Bankkarten, Schecks oder anderen finanziellen Mitteln erfolgen.</p><p>Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.</p><p>Für die Einfuhr von Jagd- oder Sportgewehren besteht eine Anmeldepflicht, sie erfolgt durch Eintragung in das Reisedokument.</p><p>Die Zollkontrolle ist nicht nur auf die Grenzkontrolle bei der Ein- und Ausreise beschränkt, sondern kann von mobilen Einheiten des Zolls auch auf dem gesamten Staatsgebiet der Republik Kroatien durchgeführt werden. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgen durch dazu ermächtigte Zollbeamte und werden mit einer Anhaltekelle mit der Aufschrift "Stop Carina" angekündigt. Es ist mit Überprüfungen von Fahrzeugen, deren Insassen sowie insbesondere der mitgeführten Waren, inklusive des Reisegepäcks, zu rechnen.</p><p>Die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Für die Einfuhr von Lebensmitteln aus Deutschland nach Kroatien gelten ähnliche Mengenbegrenzungen wie bei Einfuhren nach Deutschland aus Staaten außerhalb des EU-Raums, d.h. pro Person 2 l Wein, 1 l höherprozentiger Alkohol, 8 Dosen/Flaschen Bier, 1 l H-Milch, 1 kg Käse, 1 Stange Zigaretten. Die Einfuhr in Kroatien und der Transit durch Kroatien von Geflügelfleisch ist derzeit wegen aufgetretener Geflügelpest in Deutschland verboten. Die Einfuhr von bis zu 1 kg frischem Fisch ist möglich, unterliegt jedoch an der Grenze einer kostenpflichtigen tierärztlichen Kontrolle. Deswegen empfiehlt es sich, nur thermisch behandeltes und verarbeitetes Fleisch mitzunehmen). Der Wert der einzuführenden Waren darf pro Person 300 Kuna nicht überschreiten.</p><p>Seit April 2001 besteht eine vorläufige Verordnung zur Einfuhr tierischer Produkte: Wegen BSE sowie Maul- und Klauenseuche ist die Einfuhr (und Durchfuhr) von Fleisch und Fleischprodukten von Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen und wilden Huftieren verboten (z.B. Würstchen, Schinken, vakuumverpackte Fleischerzeugnisse). Fleischkonserven, die bei hohen Temperaturen verarbeitet wurden, dürfen eingeführt werden.</p><p>Haustiere aus Deutschland sollen den internationalen Veterinärausweis mit dem Nachweis über die Tollwutimpfung besitzen, mit dem sie sich in Begleitung des Besitzers bis zu 30 Tage in Kroatien aufhalten können. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Reise erfolgt sein und darf höchstens 6 Monate zurückliegen. Bei spezifischen Rückfragen sollte eine kroatische Auslandsvertretung vor der Einreise nach Kroatien kontaktiert werden.</p><p>Mögliche Änderungen dieser Regelung sind wegen der Maul- und Klauenseuche nicht auszuschließen. Es gilt ein generelles Importverbot für Hunde- und Katzenfutter aus allen Ländern, in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Aviäre Influenza (Vogelgrippe)</em></p><p>Auch in Kroatien ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten.</p><p>Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter <a href="http://www.bmelv.de" class="rte-external" title="http://www.bmelv.de">www.bmelv.de</a></p><p>Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.</p><p><em>Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)</em></p><p>In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.</p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.</p><p><em>Behandlungskosten</em></p><p>Ärztliche Behandlung ist mit einem Auslandskrankenschein einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung möglich, häufig aber nur gegen Barzahlung. Für die spätere Abrechnung in Deutschland muss es sich um einen sogenannten D/HR-111-Auslandskrankenschein nach dem deutsch-kroatischen Sozialversicherungsabkommen handeln. Neben niedergelassenen Ärzten existieren vielerorts Polikliniken ("Dom Zdravlja"). Die Botschaft kann bei Bedarf eine bei ihr geführte Liste deutschsprachiger Ärzte zur Verfügung stellen.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>08 Mar 2010 12:40 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Peru: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Peru/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Peru/Sicherheitshinweise.html?id=30444&amp;v=98</guid>
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    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 08.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktuelle Hinweise</strong></strong></p><ul><li>Aufgrund schwerer Regenfälle in Cusco und Umgebung gibt es derzeit keinen Zugang nach Machu Picchu. Auch der Zugang nach Machu Picchu für Trekker („Camino Inca“) ist geschlossen.<br />Die Stadt Cusco selbst kann besucht werden. Die Reiseziele in der Umgebung von Cusco (insbesondere „Heiliges Tal“, Pisac, Urubamba, Sacsayhuaman) bleiben jedoch nach den Überschwemmungen wegen der erheblichen Schäden an Straßen und Brücken sowie der Abrutschgefahr von Berghängen nur eingeschränkt zugänglich.<br />Generell muss im peruanischen Hochland während der noch bis Ende März andauernden Regenzeit jederzeit mit Beeinträchtigungen der Verkehrswege gerechnet werden. Starke Niederschläge führen auch zu Behinderungen im Norden des Landes (Trujillo. Lambayeque, Piura und Tumbes).</li></ul><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p><em>Kriminalität</em></p><p>Peru liegt, was die Kriminalität betrifft, im lateinamerikanischen Mittelfeld. Das schließt für Touristen das Risiko ein, Opfer von Diebstählen oder Überfällen zu werden. Auf der Panamericana (Hauptverbindung Nord - Süd) wird seit einiger Zeit ein Anstieg der Überfälle auf Überlandbusse registriert.</p><p>In <strong>Lima</strong> wird zu besonderer Vorsicht abends in der Innenstadt geraten. Auf Märkten und in Busstationen sind Diebstähle häufig.</p><p>In <strong>Cusco</strong> wurde zwar ein digitales Video-Überwachungssystem rund um die Plaza de Armas installiert; es wird dennoch davon abgeraten, nachts allein zu Fuß durch die Stadt zu gehen; selbst für kurze Entfernungen sollte ein Taxi genommen werden.</p><p>In <strong>Lima, Arequipa</strong> und <strong>Cusco</strong> ist bei der Auswahl der Taxis größte Vorsicht geboten, da bei zahlreichen Verbrechen wie beispielsweise Raub, sog. „Expresskidnapping“, Vergewaltigung etc. die Taxifahrer sowie Taxis mit involviert waren. In der Vergangenheit ist ein Anstieg der Fälle des „Expresskidnappings“ in den touristisch beliebten Orten zu verzeichnen. Dabei werden die Touristen meistens im Taxi überwältigt und bis zu 24 Stunden festgehalten – in dieser Zeit wird mit deren Kreditkarten an Geldautomaten Geld abgehoben.</p><p>Es wird daher empfohlen, nur offizielle, registrierte und wenn möglich telefonisch vorbestellte Taxis zu benutzen. Ferner wird angeraten, für den Flughafentransfer vom Flughafen Limas („Jorge Chavez“) nach Lima ein Taxi bei den drei innerhalb des Ankunftsbereichs ansässigen Taxigesellschaften - CMV Taxi Remisse Ejecutiv, MITSUTAXI und GREEN TAXI, <a href="http://www.lap.com.pe/lap_portal/taxis.html" class="rte-external" title="http://www.lap.com.pe/lap_portal/taxis.html">http://www.lap.com.pe/lap_portal/taxis.html</a> - zu bestellen.</p><p>Im <strong>Tal der Flüsse Apurímac und Ene</strong> kommt es sporadisch zu Überfällen bewaffneter Gruppen auf Angehörige und Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Eine Gefährdung von Reisenden kann dort nicht ausgeschlossen werden. Daher wird empfohlen, die genannte Region bei Reisen zu meiden.</p><p>Es wird ferner empfohlen:</p><ul><li>Aufmerksamkeit walten zu lassen und möglichst nicht allein und vor allem nicht nachts zu reisen;</li><li>bei Überfällen auf keinen Fall Gegenwehr zu leisten oder die Täter zu provozieren;</li><li>Bei der Wahl der Unterkunft auf Sicherheitsaspekte (Nachtwächter, Hotelsafe, Zimmertelefon) zu achten;</li><li>bei Bahn- und Busreisen Wertsachen nicht im Handgepäck, sondern am Körper zu tragen;</li><li>Kreditkarten nicht ständig mit sich zu führen, vor allem nicht abends und nachts; Diebstähle in Bussen und an Busterminals sind weit häufiger als in preiswerten Hotels;</li><li>Armenviertel in Großstädten zu meiden;</li><li>wegen der Verkehrs- und Kriminalitätsrisiken auf nächtliche Überlandfahrten zu verzichten;</li><li>auf keinen Fall von Huánuco aus die Strecke Tingo Maria - Tocache nach Tarapoto bzw. nach Pucallpa benutzen. Dort ist die Gefahr für Überlandreisende derzeit besonders hoch;</li><li>jede Berührung mit Drogen aller Art zu vermeiden (hohe Strafen, s.u.), Vorsicht walten zu lassen gegenüber Personen, die während der Reise Ihr Vertrauen erwecken wollen, und Gepäck nie unbeaufsichtigt zu lassen;</li><li><p class="MsoNormal">nur Dienstleistungen von bekannten/empfohlenen Reisebüros und Reiseführern in Anspruch zu nehmen.</p></li></ul><p><em>Reisen über Land</em></p><p>In Peru kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren können. Die Reisefreiheit kann dadurch in den betroffenen Gebieten jederzeit zeitlich und räumlich stark eingeschränkt sein.</p><p>Auch starke Regenfälle können die Reisefreiheit dahingehend beeinflussen, dass Flüsse zu reißenden Strömen werden, Straßen überfluten, Straßen, Brücken und das Gleisbett von Zügen wegschwemmen, Erdrutsche Straßen blockieren u.ä. Dadurch können Busse auf Überlandreisen an der Weiterfahrt gehindert werden oder Ortschaften über mehrere Tage auf dem Landwege nicht mehr zugänglich sein.</p><p class="MsoNormal">Reisende in Peru sollten daher die Medienberichte aufmerksam verfolgen, sich bei ihren Reisebüros rückversichern und ihre Reiseplanung entsprechend anpassen.</p><p>In zahlreichen Provinzen wurde zur Bekämpfung des Drogenanbaus und zur Terrorismusabwehr der Ausnahmezustand verhängt. Polizei und Streitkräfte verfügen über weitreichende Sonderrechte.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><em>Reisen über Land</em></p><p>Peru wird alljährlich von über einer Million Touristen besucht. Die Städte und Sehenswürdigkeiten entlang der Küste können unter Beachtung der o.g. Sicherheitshinweise über die gesamte Länge mit privaten Pkws oder öffentlichen Verkehrsmitteln befahren werden. Dies gilt auch für Fahrten in die Sierra nach Cajamarca, Huarás (Callejón de Huaylas) Chanchamayo und Arequipa, einschl. Cañon de Colca sowie die Weiterfahrt nach Puno.</p><p>Große Teile Cuscos und der Umgebung gehören zum Weltkulturerbe und stehen unter Denkmalschutz. Im archäologischen Park von Sacsayhuaman weisen zwar Schilder darauf hin, dass deshalb Picknicks, Lagerfeuer, Campen u.ä. verboten sind, doch sie werden häufig missachtet. Bei Verstößen muss dennoch mit Strafverfolgung gerechnet werden. Es wird daher empfohlen, die Verbote zu beachten.</p><p>Immer wieder wird versucht, sich den Zugang zu den Ruinen nach Macchu Picchu mit gefälschten Studentenausweisen oder auf Nebenwegen an den Eintrittskontrollen vorbei zu erschleichen. Die Parkwächter sind angehalten worden, scharfe Kontrollmaßnahmen durchzuführen.</p><p>Die Anreise nach Iquitos sollte mit dem Flugzeug stattfinden; von Reisen mit Schiffen von Pucallpa oder Yurimaguas wird abgeraten (schlechte hygienische Zustände an Bord, schlechte Verpflegung und die Gefahr von Überfällen durch bewaffnete Gruppen). In Iquitos sollten Ausflüge in den Urwald grundsätzlich nur bei offiziellen Agenturen gebucht werden und keinesfalls bei informellen Anbietern auf der Straße.</p><p>Wer Flüge über die Nazca-Linien erwägt, sollte bedenken, dass zuletzt Anfang 2010 ein Flugzeug mit ausländischen Touristen abgestürzt ist (7 Tote) und es auch zuvor mehrmals fast zu Flugunfällen gekommen ist. Das Auswärtige Amt kann daher solche Flüge zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfehlen.</p><p>In der Region um Ica ist es jüngst mehrfach zu Überfällen auf Touristenbusse gekommen, bei denen die Touristen sämtlicher Wertsachen beraubt wurden.</p><p><em>Arbeitsaufnahme</em></p><p>In der letzten Zeit versuchen besonders junge, individuell reisende Touristen, Gelegenheitsarbeit zu finden, um die Reisekasse aufzufüllen. Die Arbeitsaufnahme ist für Touristen jedoch verboten. Zumindest aus Cusco ist bekannt, dass die dortige Ausländerpolizei (Policía de Extranjería, Seguridad del Estado) breit angelegte Kontrollen durchführt. Da es schnell zu einer Verhaftung kommen kann, wird ausdrücklich davor gewarnt, mit einem Touristenvisum einer wie auch immer gearteten Erwerbstätigkeit nachzugehen.</p><p><em>Geldversorgung</em></p><p>Bei Problemen mit der Geldversorgung können Sie sich z. B. mit der WESTERN UNION BANK in Verbindung setzen. Sie ist in allen größeren Städten Perus vertreten, Geldüberweisungen aus dem Ausland können schnell (oft noch am gleichen Tag) erfolgen, allerdings mit sehr hohen Kommissionen.</p><p>Zunehmend ist Barabhebung von Landeswährung (Soles) sowie von US-Dollars mit EC-Karte an Geldautomaten möglich, sofern diese das MAESTRO-Logo tragen.</p><p>Euro-Scheine können in Lima in Wechselstuben umgetauscht werden.</p><p><em>Passverlust</em></p><p>Der Verlust des Reisepasses bringt erhebliche Probleme mit sich. Vor Ausstellung eines Ersatzdokuments sind zudem gründliche Nachforschungen unerlässlich. Es empfiehlt sich daher, eine beglaubigte Kopie des Passes mitzuführen und sie gesondert aufzubewahren. Nach peruanischen Vorschriften muss stets ein gültiges Personalpapier mitgeführt werden.</p><p>Für die Wiederausreise ist u.a. eine Passverlustanzeige bei der peruanischen Nationalpolizei, die so genannte "Denuncia", erforderlich. Die Anzeige kann nur bei der örtlichen Touristenpolizei in ihrem Amtsbezirk aufgegeben werden. Touristen stoßen auf Widerstand, wenn sie die Verlustanzeige in einem anderen Amtsbezirk aufgeben wollen.</p><p><em>Straßennetz</em></p><p>Der Zustand der Panamericana an der Küste sowie der Hauptverbindungen in das Landesinnere ist grundsätzlich gut. Je weiter man ins Landesinnere kommt, desto schlechter wird das Straßennetz. Erdrutsche können zu Behinderungen auf Bergstrecken führen.</p><p><span>Die Benutzung von Überlandbussen kann nicht empfohlen werden. Es ereignen sich regelmäßig Unfälle mit einer großen Anzahl von Toten und Verletzten.</span></p><p>Sonstige Informationen / nützliche Anschriften für Peru-Reisende</p><p>Deutsche Lufthansa (keine eigene Niederlassung in Peru)<br />über: HANSAPERU TRAVEL Lufthansa City Centre (LCC) in Lima,<br />Av. Jorge Basadre 1330,<br />San Isídro-Lima 27<br />Tel: (00511) 442 44 55 (Zentrale), 442 44 66 (Reservierungen)<br />Fax: (00511) 440 56 44<br />E-Mail: <a href="mailto:reservas@hansaperu.com" class="rte-external" title="mailto:reservas@hansaperu.com">reservas@hansaperu.com</a><br /><a href="http://www.lufthansa-city-venter.com" class="rte-external" title="http://www.lufthansa-city-venter.com">www.lufthansa-city-venter.com</a><br />von Montag bis Freitag 09:00 - 17:30 Uhr</p><p>HANSAPERU TRAVEL Lufthansa City Centre (LCC) in Arequipa,<br />Calle Ugarte 207, Cercado Arequipa<br />Tel: (0051-54) 60 88 05, Durchwahl: 04 (Zentrale)<br />E-Mail: <a href="mailto:reservas@hansaperu.com" class="rte-external" title="mailto:reservas@hansaperu.com">reservas@hansaperu.com</a><br /><a href="http://www.lufthansa-city-center.com" class="rte-external" title="http://www.lufthansa-city-center.com">www.lufthansa-city-center.com</a><br />von Montag bis Freitag 08:30 - 18:30 Uhr</p><p>Deutsch-Peruanische Industrie- und Handelskammer<br />Av. Camino Real 348,<br />Piso 15, Torre El Pilar, Oficina 1502<br />San Isídro-Lima 27<br />Tel: (00511) 441 86 16, Fax: (00511) 442 60 14<br />E-Mail: <a href="mailto:info@camara-alemana.org.pe" class="rte-external" title="mailto:info@camara-alemana.org.pe">info@camara-alemana.org.pe</a><br /><a href="http://www.camara-alemana.org.pe" class="rte-external" title="http://www.camara-alemana.org.pe">www.camara-alemana.org.pe</a><br /><br />Peruanische Botschaft in Deutschland<br />Mohrenstr. 42-44<br />10117 Berlin<br />Tel. 030/ 20 64 103<br />Fax: 030/ 2064 1051<br />E-Mail: <a href="mailto:botschaft-peru@botschaft-peru.de" class="rte-external" title="mailto:botschaft-peru@botschaft-peru.de">botschaft-peru@botschaft-peru.de</a><br /><a href="http://www.botschaft-peru.de" class="rte-external" title="http://www.botschaft-peru.de">www.botschaft-peru.de</a></p><p>South American Explorers ClubCalle Piura 135<br />Miraflores, Lima 18<br />Tel. 445-3306<br />E-Mail: <a href="mailto:limaclub@saexplorers.org" class="rte-external" title="mailto:limaclub@saexplorers.org">mailto:limaclub@saexplorers.org</a><br /><a href="http://www.saexplorers.org" class="rte-external" title="http://www.saexplorers.org">www.saexplorers.org</a><br />von Montag bis Freitag  9:30 – 17:00 Uhr, Samstags: von 9:30 – 13:00 Uhr</p><p>Bei Überfällen, Unfällen, Verhaftungen und sonstigen Notfälle oder bei Reklamationen stehen folgende peruanischen Stellen außer der deutschen Botschaft zur Verfügung bzw. sollten unbedingt benachrichtigt werden:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p><strong>Einrichtung</strong></p></td><td valign="top"><p><strong>Telefon</strong></p></td><td valign="top"><p><strong>Fax</strong></p></td><td valign="top"><p><strong>Bemerkung</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p>Ambulanz (SAMU - Sistema de Atención Médica Urgente)</p></td><td valign="top"><p>117</p></td><td valign="top"></td><td valign="top"></td></tr><tr><td valign="top"><p>Radio Patrulla (Funkstreife) und Notruf</p></td><td valign="top"><p>105</p></td><td valign="top"></td><td valign="top"></td></tr><tr><td valign="top"><p>Feuerwehr</p></td><td valign="top"><p>116 oder</p><p>Lima: 222-0222</p></td><td valign="top"></td><td valign="top"></td></tr><tr><td valign="top"><p>Amt für Verbraucherschutz INDECOPI</p><p>Calle La Prosa 138</p><p>San Borja</p><p>Lima 41</p></td><td valign="top"><p>Lima 224 7800</p><p>224 7777</p></td><td valign="top"><p>Lima 224-0348, 225 2190</p></td><td valign="top"><p>Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis 17:30 Uhr</p><p>E-Mail: webmaster@indecopi.gob.pe</p><p>(siehe Touristenpolizei)</p></td></tr><tr><td valign="top"><p>Policía de Turismo y Ecologia (Touristen- und Umweltpolizei)</p><p>Av. España, cdra. 7</p><p>Breña – Lima 05</p><p><em>oder</em></p><p>Calle Colón 246</p><p>Miraflores – Lima 18</p></td><td valign="top"><p>423 35 00</p><p>243 21 90</p></td><td valign="top"></td><td valign="top"><p>Durch die Schaffung einer Touristenpolizei (Policía de Turismo y Ecología) und der staatlichen Verbraucherschutzorganisation INDECOPI stehen dem Touristen unmittelbar Ansprechpartner bei Problemfällen zur Verfügung. Diese Institutionen sollten z.B. angesprochen werden, wenn sich Probleme bezüglich der Behandlung oder vermeintliche Übervorteilung durch Hotels, Fluglinien oder Reiseunternehmen in Peru ergeben.</p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">South American Rescue Association Peru SAC</p><p class="MsoNormal"><em>Clinica San Jose;</em> Av. Los Incas Nº 1408 - B</p><p class="MsoNormal">Cusco/Peru</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Notrufzentrale</em></p><p class="MsoNormal"><em>Cusco:</em></p><p class="MsoNormal">229922</p><p class="MsoNormal">Externa: 0051-84-229922</p><p class="MsoNormal"><em>Notrufzentrale</em></p><p class="MsoNormal"><em>Lima:</em></p><p class="MsoNormal">0051-1-975031257</p><p class="MsoNormal">975031254</p><p class="MsoNormal"><em>Skype:</em></p><p class="MsoNormal">southamericanrescueassociation</p></td><td valign="top"></td><td valign="top"><p class="western">Notfallmedizin und Rettungsflüge</p><p class="western">Homepage/Pagina-Web: www.incentiveMed.com</p><p>Mail: Bernd.Fertig@incentiveMED-gGmbH.com</p></td></tr></tbody></table></div><p><em>Krankenhäuser (deutschsprachige Ärzte zum Teil vorhanden)</em></p><p>Clínica Anglo-Americana<br />Alfredo Salazar 350<br />San Isidro Lima 27<br />Tel.: (00511) 616 89 00<br />Fax: (00511) 616 89 60</p><p>Clínica Tezza<br />Av. El Polo 570<br />Monterrico-Surco<br />Lima 33<br />Tel.: (00511) 610 50 51<br />E-Mail: <a href="mailto:ct@clinicatezza.com.pe" class="rte-external" title="mailto:ct@clinicatezza.com.pe">ct@clinicatezza.com.pe</a><br /><a href="http://www.clinicatezza.com.pe" class="rte-external" title="http://www.clinicatezza.com.pe">www.clinicatezza.com.pe</a><br /></p><p>Clínica Stella Maris<br />Av. Paso de los Andes 923<br />Pueblo Libre, Lima 21<br />Tel.: (00511) 463-6666<br />Fax 461-3396<br />E-Mail: <a href="mailto:clinica@stellamaris.com.pe" class="rte-external" title="mailto:clinica@stellamaris.com.pe">clinica@stellamaris.com.pe</a><br /><a href="http://www.stellamaris.com.pe" class="rte-external" title="http://www.stellamaris.com.pe">www.stellamaris.com.pe</a><br /> </p><p><em>Deutschsprachige Ärzte und Anwälte</em></p><p>Die Anschriften von deutschsprachigen Ärzten und Anwälten können bei der deutschen Botschaft erfragt werden.</p><p><strong><strong>Ein- und Ausreisebestimmungen</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Reisedokumente Erwachsene</strong></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Einreise möglich / Bedingungen</strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>ja: Gültigkeit 6 Monate ab Einreise</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">vorläufiger Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>ja: Gültigkeit 6 Monate ab Einreise, bei Reise über die USA jedoch US-Visum erforderlich</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Einreisende Touristen müssen Weiterreise- oder Rückflugticket vorlegen!</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</strong></p></td><td valign="top"></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Kinderreisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>mit Foto ja: Gültigkeit 6 Monate ab Einreise</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Reisepass</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>für Kinder ab Geburt ja: Gültigkeit 6 Monate ab Einreise</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Vorläufiger Personalausweis</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>nein</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>mit Foto ja: Botschaft rät jedoch davon ab, weil nicht sicher ist, ob am Flughafen diensthabende Beamte davon unterrichtet sind und sich daraus entsprechende Schwierigkeiten ergeben können</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>mit Foto und bis Ablaufdatum des Kinderausweises ja: bei Reise über die USA jedoch US-Visum erforderlich; Botschaft rät jedoch davon ab, weil nicht sicher ist, ob am Flughafen diensthabende Beamte davon unterrichtet sind und sich daraus entsprechende Schwierigkeiten ergeben können</em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal">Weitere Anmerkungen</p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em>Bei touristischen Reisen ist wie bei Erwachsenen Vorlage des Weiterreise- oder Rückflugtickets erforderlich!</em></p></td></tr></tbody></table></div><p><em>Gelbfieberimpfung</em></p><p>Die Gelbfieberimpfung ist seit kurzem für das gesamte peruanische Amazonasgebiet vorgeschrieben, der Impfnachweis wird kontrolliert. Die endemischen Gebiete liegen alle mit Ausnahme des Ayacucho-Departements in der Amazonas-Region östlich der Anden. Bei Nichtbeachtung droht Einreiseverbot, Quarantäne oder Zwangsimpfung.</p><p><em>Visum</em></p><p>Touristen können sich bis zu 183 Tage in Peru aufhalten. Die Beantragung eines Visums ist für einen touristischen Aufenthalt nicht erforderlich, dieses wird bei Einreise erteilt. Es sollte darauf geachtet werden, dass die beabsichtigte Aufenthaltsdauer durch die Beamten der peruanischen Einwanderungsbehörde im Pass oder auf dem (stets auszufüllenden!) Einreisezettel (Tarjeta Internacional de Embarque/Desembarque) vermerkt wird. Es kann andernfalls vorkommen, dass die Beamten der Einwanderungsbehörde die Aufenthaltserlaubnis im Pass willkürlich auf z.B. 30 Tage begrenzen, obwohl ein Aufenthalt von beispielsweise 45 Tagen geplant ist.</p><p>Detaillierte Informationen sind in spanischer Sprache erhältlich unter www.digemin.com.pe oder bei den peruanischen  Vertretungen in Deutschland.</p><p><em>Ausreise</em></p><p>Bei der Ausreise auf dem Luftweg ist eine Flughafensteuer von z.Z. 30,25 USD in bar am Flughafen zu entrichten; Kreditkartenzahlung etc. ist nicht möglich.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Informationen über Zollvorschriften in Peru finden sich auf der Webseite der peruanischen Obersten Zollbehörde (auf Spanisch und Englisch): www.aduanet.gob.pe</p><p>Für die Rückreise aus Peru nach Deutschland wird in Ergänzung der allgemeinen deutschen Zollvorschriften darauf hingewiesen, dass selbst kleine Mengen von losem oder auch abgepacktem Coca-Tee vom deutschen Zoll beschlagnahmt werden und die versuchte Einfuhr von Coca-Tee einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz darstellt.</p><p>Versand von elektronischen Apparaten, Ersatzteilen, Kamerazubehör, Kosmetika u.ä. per Post oder Kurier nach Peru: Die Zollauslösung ist kostspielig und zeitaufwändig; sie kann nicht durch die Botschaft oder die Honorarkonsuln vorgenommen werden. Sendungen, die für Empfänger in der Provinz bestimmt sind, werden zum Teil in Lima zurückgehalten.</p><p>Es ist nicht zulässig, private Sendungen für Touristen an die Botschaft oder die Honorarkonsuln zu adressieren.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Drogenbesitz und Drogenhandel gelten als Verbrechen und werden mit sehr hohen Gefängnisstrafen geahndet. Personen, bei denen Kokain oder andere Drogen gefunden werden, müssen mit sofortiger Verhaftung sowie einer Haftstrafe in Höhe von 2 bis 25 Jahren rechnen. Die Gefängnisse in Peru entsprechen nicht europäischem Standard und sind z.T. extrem überbelegt. Die hygienischen Verhältnisse sowie die Versorgung der Häftlinge mit Lebensmitteln lassen zu wünschen übrig.</p><p>Vermeiden Sie daher jede Berührung mit Drogen aller Art und vermeiden Sie jeden Kontakt zu Ihnen unbekannten, aufdringlichen Personen. Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte auch ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.</p><p>Die Ausfuhr von Kulturgütern bedarf der vorherigen Genehmigung der peruanischen Obersten Zollbehörde. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt und können die Einziehung der Kulturgüter zur Folge haben.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden älter als 6 Monate wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) gefordert. Bei Reisen in die ausgewiesenen Endemiegebieten (besonders für das gesamte peruanische Amazonasgebiet) ist eine rechtzeitige (10 Tage vor Einreise !) Impfung aus persönlich-medizinischen Gründen sinnvoll und seit kurzem auch vorgeschrieben. Am Flughafen in Puerto Maldonado werden Zwangsimpfungen vorgenommen. In Cusco werden Gelbfieberimpfungen nur dann durchgeführt, wenn sich mindestens 8 Interessenten für einen Termin zusammenfinden. Wirksam ist eine solche Impfung vor Ort jedoch erst nach 10 Tagen.</p><p>Bei Weiterreise in ein Drittland kann die Impfung aus Peru kommend verlangt werden.</p><p>Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Die Übertragung erfolgt ganzjährig durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p><p>Ein hohes Risiko besteht im östlichen Tiefland besonders entlang der Flussläufe im oberen Acre- und Amazonasbecken, in den Grenzgebieten zu Kolumbien und Ecuador sowie im Tumbes Departement im Nordwesten. Ein mittleres Risiko besteht in einzelnen ländlichen Gebieten unterhalb 1500m in der Küsten- und Andenregion. Ein geringes oder kein Risiko besteht in Lima und Umgebung, in den Departements Puno, Moquegua, Tacna sowie in den Tourismusgebieten im Hochland (Cuzco, Machu Picchu, Titicaca-See)</p><p>Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Dosierung und die persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.</p><p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>Ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li></ul><ul><li>Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen</li></ul><ul><li>ggf. in den o.g. Regionen unter einem Moskitonetz zu schlafen</li></ul><p><em>HIV / AIDS</em></p><p>Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.</p><p>Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p>Dengue-Fieber, Leishmaniasis, Filariasis, Onchozerkiasis, Leptospirose, Chagas-Krankheit, Fleckfieber, Brucellose, Echinokokkose, Fascioliasis, Pest.</p><p><em>Höhenkrankheit</em></p><p>In Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe manifest wird. Bei einem Nettoaufstieg von max. 300 Meter täglich tritt sie kaum noch auf. Warnsymptome sind: schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftknappheit. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause / Übernachtung, sollte abgestiegen werden. Wirksame Therapie ist Abstieg unter eine Höhe von 2000 Meter. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig Touristen bei Flugreisen nach Cusco oder Puno, also nicht nur Bergsteiger.  Medikamente (Diamox) zur "Prophylaxe" sind in Deutschland nicht zugelassen. Die Verschlimmerung der Erkrankung mit Beteiligung von Gehirn, Lunge (Ödem) oder Nieren kann tödlich enden. Fehler des Patienten in diesem Zusammenhang sind besonders: zu später Arztkontakt, zu später Abstieg unter 2000 Meter und Verharmlosen der Symptome.</p><p>Bergsteigen in den Anden birgt erhebliche Risiken (es gibt jedes Jahr zahlreiche Todesfälle) und sollte nur in Begleitung erfahrener Bergführer unternommen werden.</p><p>Das Bergrettungswesen ist, sofern es existiert, nicht mit europäischen Verhältnissen zu vergleichen.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist nur in teuren Privatkliniken mit Europa zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch problematisch. In Cusco, dem wichtigsten Ziel ausländischer Touristen, gibt es nur wenige private Kliniken, die personell und apparativ adäquat ausgestattet sind. Gelegentlich wurden kranke Touristen an Ärzte und Einrichtungen verwiesen, die nicht ausreichend qualifiziert waren. Die Botschaft empfiehlt deshalb, sich im Erkrankungsfall auf der Internetseite der Botschaft über Ärzte und Krankenhäuser in Lima und Peru zu informieren oder im Notfall in Cusco die Honorarkonsulin zu kontaktieren (Maria-Sophia Jürgens de Hermoza</p><p>San Agustín 307, Cusco, Telefon 084-23 5459 oder 24 29 70). Generell reichen die Behandlungsmöglichkeiten in Cusco nicht aus, um schwere Notfälle adäquat zu versorgen. Sobald es der medizinische Zustand zulässt, sollten schwer Kranke oder Verletzte deshalb nach Lima verlegt werden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/). Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sue auch auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.</p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li></ul><ul><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li></ul><ul><li>immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;</li></ul><ul><li>trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

    <ul>

        <li>

																														

<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


        </li>

    </ul>




            ]]></description>
            <pubDate>08 Mar 2010 07:40 GMT</pubDate>
        </item>

        <item>
            <title>Ruanda: Reise- und Sicherheitshinweise</title>
            <link>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Ruanda/Sicherheitshinweise.html</link>
            <guid>http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Ruanda/Sicherheitshinweise.html?id=30618&amp;v=32</guid>
            <description><![CDATA[

																														

    <h2></h2>
    <p class="status">Unverändert gültig seit: 05.03.2010</p>
    <p><strong><strong>Aktueller Hinweis</strong></strong></p><p class="MsoNormal"><span>Im Großraum Kigalis gab es seit dem 19.02.2010 mehrere Anschläge mit Handgranaten, die auch 2 Todesopfer forderten. Die Hintergründe dieser Anschläge sind bisher nicht vollständig geklärt. Die Botschaft rät daher zu erhöhter Vorsicht im öffentlichen Raum und bei Menschenansammlungen (Bushaltestellen, Großveranstaltungen, Stadien). Dies gilt insbesondere bei Einbruch der Dunkelheit.</span></p><p><strong><strong>Landesspezifische Sicherheitshinweise</strong></strong></p><p>Reisen innerhalb Ruandas sind unbedenklich. Es wird aber empfohlen, das unmittelbare Grenzgebiet zur Demokratischen Republik Kongo zu meiden. <strong>Bitte beachten Sie die Reisewarnung für die Demokratische Republik Kongo!</strong></p><p>Angesichts möglicher krisenhafter Entwicklungen in der benachbarten Demokratischen Republik Kongo (Kampfhandlungen zwischen der regulären kongolesischen Armee und verschiedenen Milizen) sind, wie auch schon in der Vergangenheit geschehen, kurzfristig vorübergehende Schließungen der Grenze zur DR Kongo, aber auch zu Burundi, möglich.</p><p>Vor der Weiterreise nach Burundi wird empfohlen, sich über die dortige Sicherheitslage zu informieren. Seit August 2006 gibt es eine deutsche Botschaft in Bujumbura. Bitte beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise für Burundi.</p><p>Bei Weiterreise nach Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme  bekannt geworden. Bitte beachten Sie die jeweiligen aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise für diese Länder.</p><p><strong><strong>Allgemeine Reiseinformationen</strong></strong></p><p><em>Flugverbindungen</em></p><p>Verschiedene nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen Kigali. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es dreimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Addis Abeba und Nairobi.</p><p><em>Straßenverkehr</em></p><p>Fahrten mit dem Pkw im Inneren Ruandas sollten wegen häufig schlechter Straßenverhältnisse und des riskanten Fahrverhaltens anderer Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur bei Tag durchgeführt werden. Fahrten nach Gisenyi und Cyangugu sowie der Besuch der Virunga- und Nyungwe-Nationalparks in Begleitung der vorgeschriebenen ruandischen Führer sind zur Zeit unbedenklich. Auch wenn es seit 2004 keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle mehr gegeben hat, wird wegen der schwierigeren Sicherheitslage im benachbarten Ostkongo Reisenden geraten, sich vor einer Reise in den Nordwesten Ruandas oder einem Besuch des Vulkan-Nationalparkes vor Ort zeitnah nach der aktuellen lokalen Sicherheitslage zu erkundigen und hierfür ggf. mit der Deutschen Botschaft in Kigali Kontakt aufzunehmen.</p><p><em>Reisen über Land</em></p><p>Touristische Reisen nach Ruanda sind möglich. Besuche des Akagera-Parks im Osten sind unbedenklich und sollten wie auch Besuche des Nyungwe-Waldes im Südwesten  in der Regel mit im Rahmen der von ORTPN (Office Rwandais du Tourisme et des Parcs nationaux) gestellten Parkführern unternommen werden. Europäischen Standards entsprechende Hotels sind in größeren Städten vorhanden.</p><p><em>Geld/ Kreditkarten</em></p><p>Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros eingetauscht werden (Euroschecks werden nicht akzeptiert, Zahlung mit Kreditkarten ist nur in wenigen Hotels möglich) . Das Eintauschen von Travellerschecks in Bargeld ist möglich, aber zeitaufwändig.</p><p><em>Telekommunikation</em></p><p>Es existiert ein gut funktionierendes nationales Mobiltelefonnetz, allerdings sind von den deutschen SIM-Karten nur die des Anbieters D-2 verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIM-lockfreie Handies landesweit beschafft werden. Internetcafés, teilweise mit WLAN, sind vorhanden.</p><p><strong><strong>Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige</strong></strong></p><p><em>Reisedokumente</em></p><p><span>Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:</span></p><div class="wrapper-table"><table class="MsoNormalTable"><tbody><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong><span>Reisedokumente Erwachsene</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong><span>Einreise möglich / Bedingungen:</span></strong></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Vorläufiger Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span> </span></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><strong><span>Reisedokumente Kinder/Jugendliche</span></strong></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span> </span></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Kinderreisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Ja – Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus -</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Reisepass</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Ja – Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus -</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Vorläufiger Personalausweis</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Nein</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>bereits vorhandener</span> <span>Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>Nein, Kinder müssen über eigene Reisedokumente verfügen</span></em></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><em><span>ja - Gültigkeit 6 Monate über Reise hinaus -</span></em></p></td></tr><tr><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span>Weitere Anmerkungen</span></p></td><td valign="top"><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p class="MsoNormal"><span> </span></p></td></tr></tbody></table></div><p class="MsoNormal"><span> </span></p><p><em>Visum</em></p><p><span>Grundsätzlich ist die Einreise deutscher Staatsangehöriger visumsfrei</span> <span>möglich. Nach der Einreise ist innerhalb von 14 Tagen ein Visum bei der ruandischen Ausländerbehörde (D. G. Immigration &amp; Emigration) zu beantragen. Lediglich Touristen können sich bis 90 Tage ohne Visum in Ruanda aufhalten.</span></p><p>Die Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.</p><p><strong><strong>Besondere Zollvorschriften</strong></strong></p><p>Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornographischem Material aller Art ist nicht erlaubt. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden, sollten bei der Einreise aber deklariert werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.</p><p>Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist quantitativ beschränkt. Die Einfuhr von größeren Mengen Medikamenten für Spendenzwecke ist nur nach vorheriger Erlaubnis möglich.</p><p>Zölle für importierte Waren werden in Höhe von 15 bis 25% des Warenwerts erhoben. Die Staffelung erfolgt nach Warengruppen.</p><p><strong><strong>Besondere strafrechtliche Vorschriften</strong></strong></p><p>Wesentliche, von europäischen Regelungen erheblich abweichende strafrechtliche Bestimmungen existieren nicht. Zu beachten ist, dass der Flughafen Kigali, Brücken, Regierungsgebäude sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen.</p><p>Nach wie vor in Kraft ist auch eine Vorschrift aus dem Jahr 1988, welche die sog. „concubinage“ unter Androhung einer Geldbuße untersagt. Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind gesellschaftlich nicht akzeptiert. Das ruandisches Strafrecht sieht für gleichgeschlechtlichen sexuellen Kontakt mit Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) Geld- und/oder Gefängnisstrafen vor.</p><p><strong><strong>Medizinische Hinweise</strong></strong></p><p><em>Impfschutz</em></p><p>Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise für alle Personen älter als 1 Jahr vorgeschrieben, siehe <a href="http://www.who.int/csr/ith/" class="rte-external" title="http://www.who.int/csr/ith/">www.who.int/csr/ith/</a></p><p>Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de/. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.</p><p><em>Malaria</em></p><p>Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender und nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.</p><p>Ein hohes Risiko besteht landesweit. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.</p><p>Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:</p><ul><li>körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),</li><li>in den frühen Abendstunden und nachts  Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,</li><li>ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.</li></ul><p><em>HIV/ AIDS</em></p><p>Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.</p><p><em>Durchfallerkrankungen und Cholera</em></p><p>Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders auch Cholera vermeiden.</p><p>Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.</p><p><em>Weitere Infektionskrankheiten</em></p><p><em>Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)</em></p><p>besonders im Westen des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.</p><p><em>Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung)</em></p><p>wird im gesamten Land hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai-September und Dezember-März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter vier Wochen indiziert sein.</p><p><em>Schistosomiasis (Bilharziose)</em></p><p>Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.</p><p><em>Gifttiere</em></p><p>In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inkl. Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u.a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.</p><p><em>Medizinische Versorgung</em></p><p>Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete, englisch / französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.</p><p>Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe z.B.: <a href="http://www.dtg.org/" class="rte-external" title="http://www.dtg.org/">http://www.dtg.org/</a>  oder <a href="http://www.frm-web.de" class="rte-external" title="http://www.frm-web.de">http://www.frm-web.de</a></p><p>Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:</p><p>Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.</p><p>Die Angaben sind:</p><ul><li>zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;</li><li>auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;</li><li>nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;</li><li>trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.</li></ul>

    <p><strong>Haftungsausschluss</strong></p><p>Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.</p><p>Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.</p><p>Auswärtiges Amt<br />Bürgerservice<br />Arbeitseinheit 040<br />D-11013 Berlin<br />Tel.: (03018) 172000<br />Fax: (03018) 1751000</p>

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<a href="http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Sicherheitshinweise/Uebersicht.html" title="FAQ: Sicherheitshinweise">Sicherheitshinweise - Häufige Fragen</a>


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            <pubDate>05 Mar 2010 13:10 GMT</pubDate>
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