Häufig gestellte Fragen: Staatsangehörigkeitsrecht
- Welche Behörde ist für mich in Staatsangehörigkeitssachen zuständig? ,
- Meine Vorfahren waren deutsche Staatsangehörige. Kann ich einen deutschen Pass bekommen? ,
- Wir als Eltern sind deutsche Staatsangehörige und leben im Ausland. Wie erwirbt unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit? ,
- Wir als Eltern haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten (ein Elternteil ist deutscher Staatsangehöriger) und leben im Ausland. Wie erwirbt unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit? ,
- Wir als Eltern sind beide nicht deutsche Staatsangehörige, leben aber seit vielen Jahren in Deutschland. Kann unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen? ,
- Unser Kind hat seit Geburt neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit. Muss sich unser Kind später für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden? ,
- Ich lebe seit vielen Jahren als Ausländer in Deutschland. Welche Möglichkeiten habe ich, deutscher Staatsangehöriger zu werden? ,
- Kann ich eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche behalten? ,
- Erhält mein/e ausländische/r Ehepartner/in nach unserer Eheschliessung automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit? ,
- Nach wie vielen Jahren kann mein/e ausländischer Ehepartner/in die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen? ,
- Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und werde meine/n ausländische/n Partner/in heiraten. Kann ich seine/ihre Staatsangehörigkeit beantragen und gleichzeitig meine deutsche behalten? ,
- Meine deutsche Staatsangehörigkeit habe ich verloren, weil ich eine fremde Staatsangehörigkeit erworben habe. ,
- Wie verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit? ,
- Kann ich auch aus dem Ausland eingebürgert werden? ,
- Ich lebe im Ausland und bin der Meinung, noch Deutscher zu sein, kann dies aber nicht beweisen? Was nun? ,
- Ich/meine Vorfahren wurden von den Nationalsozialisten ausgebürgert. Kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit wieder erlangen? ,
- Ich lebe in Deutschland, möchte die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen und versuche schon seit längerem erfolglos, aus meiner bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden. Kann mich das Auswärtige Amt dabei unterstützen/bestätigen, dass eine Entlassung nicht möglich ist?
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