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Ich lebe im Ausland und bin der Meinung, noch Deutscher zu sein, kann dies aber nicht beweisen? Was nun?

In dieser Situation empfiehlt sich nach Beratung durch die zuständige Auslandsvertretung die Einleitung eines Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahrens, in dem die Abstammung bis zu den Großeltern (und manchmal darüber hinaus) zurück verfolgt wird. Entsprechende Geburts- und/oder Abstammungsurkunden sind vorzulegen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Stand 22.11.2007

Zusatzinformationen:

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht



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