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Wie verliert man die deutsche Staatsangehörigkeit?

Ein deutscher Staatsangehöriger, der auf eigenen Antrag eine fremde Staatsangehörigkeit (außer der Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz) erwirbt, verliert die deutsche. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht nur dann nicht verloren, wenn der Antragsteller vor Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit bei den deutschen Behörden eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung eingeholt hat.

Wehrpflichtige Deutsche, die freiwillig ohne Zustimmung des Kreiswehrersatzamtes in den Dienst von Streitkräften oder vergleichbaren bewaffneten Verbänden eines Staates eintreten, dessen Staatsangehörigkeit sie ebenfalls besitzen, verlieren die deutsche Staatsangehörigkeit ebenfalls automatisch.

Personen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, können auf eigenen Wunsch auf die deutsche verzichten.

Bitte wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde.

Stand 22.11.2007

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Ausführliche Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht



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