Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und werde meine/n ausländische/n Partner/in heiraten. Kann ich seine/ihre Staatsangehörigkeit beantragen und gleichzeitig meine deutsche behalten?
Ob Sie die Staatsangehörigkeit Ihres/Ihrer Ehepartners/Ehepartnerin annehmen können, hängt vom Staatsangehörigkeitsrecht des Staates an, dem diese/r angehört. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein deutscher Staatsangehöriger, der auf Antrag eine andere Staatsangehörigkeit als die eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz erwirbt, automatisch die deutsche verliert. Seit 1. Januar 2000 gibt es die Möglichkeit, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit zu beantragen, bevor man eine ausländische Staatsbürgerschaft annimmt. Bei dem dann folgenden Verwaltungsverfahren werden auch die privaten Motive des Antragstellers berücksichtigt. Fortbestehende Bindungen an Deutschland und triftige Gründe für den Erwerb der Zweitstaatsangehörigkeit müssen nachgewiesen werden. Nãhere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass das Verfahren für diese Beibehaltungsgenehmigung positiv abgeschlossen sein muss und Sie die Urkunde hierüber erhalten haben müssen, bevor Sie die ausländische Staatsangehörigkeit annehmen.
Bitte wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde.
Stand 22.11.2007