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Nach wie vielen Jahren kann mein/e ausländischer Ehepartner/in die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen?

Generell hat Ihr/e Partner/in unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereits nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik einen Einbürgerungsanspruch. Ihre Ehe muss schon seit mindestens zwei Jahren bestehen.


Bitte wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde.

Stand 22.11.2007

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Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht



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