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Erhält mein/e ausländische/r Ehepartner/in nach unserer Eheschliessung automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit?

Nein, durch die Eheschließung erwirbt Ihr/e ausländische/r Ehepartner/in nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Generell hat Ihr/e Ehepartner/in unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bei mindestens zwei Jahre bestehender Ehe bereits nach 3 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik einen Einbürgerungsanspruch.
Bitte wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde.

Stand 22.11.2007

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Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht



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