Startseite

Springe direkt zu: Seiteninhalt:, Zusatzinformationen:, Hauptmenü, Servicemenü, Suche


Ich lebe seit vielen Jahren als Ausländer in Deutschland. Welche Möglichkeiten habe ich, deutscher Staatsangehöriger zu werden?

Generell haben Sie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bereits nach 8 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in der Bundesrepublik einen Einbürgerungsanspruch.
Für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse erforderlich. Straflosigkeit und Verfassungstreue sind weitere Kriterien. Auch müssen Sie in der Lage sein, sich finanziell selbst zu unterhalten.

Das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit bleibt kennzeichnend für das Staatsangehörigkeitsrecht.

Einbürgerungswillige müssen also prinzipiell ihre bisherige Staatsangehörigkeit ablegen. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, durch die die Einbürgerung unter Hinnahme der Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit gestattet wird. Diese gelten z.B. für ältere Personen und politisch Verfolgte sowie für Angehörige der EU-Mitgliedsstaaten. Auch wenn eine Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit rechtlich unmöglich oder den Betreffenden nicht zumutbar ist, z.B. wegen zu hoher Entlassungsgebühren oder entwürdigender Entlassungsmodalitäten, dürfen diese gleichfalls ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten. Dies gilt auch, wenn mit der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art verbunden wären.

Weitere Informationen, wie Sie Deutscher werden können, finden Sie hier:

Außerdem können Sie sich auch an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde wenden.

Stand 22.11.2007

Zusatzinformationen:

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht



Für diese Seite:


Impressum © 1995-2010 Auswärtiges Amt