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Wir als Eltern sind beide nicht deutsche Staatsangehörige, leben aber seit vielen Jahren in Deutschland. Kann unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Ein Kind kann durch Geburt in Deutschland (seit 1.1.2000) auch dann die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn kein Elternteil deutsch ist. Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil seit acht Jahren in Deutschland rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Ihr Kind muss sich allerdings zwischen seinem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden, ob es die deutsche Staatsangehörigkeit oder die andere durch Geburt erworbene Staatsangehörigkeit behalten will.

Bitte wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die für Ihren Wohnort zuständige Behörde.

Stand 22.11.2007

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