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Ihr Sachgebiet war nicht dabei?

Um Ihnen das Auffinden der gesuchten Informationen zu erleichtern, haben wir für Sie den Katalog mit den Antworten auf die häufigsten Bürgeranfragen zusammengestellt. Bevor Sie zum Hörer greifen oder eine Email absenden, sollten Sie daher prüfen, ob Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht bequem dort nachlesen können.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen, die in diesem Katalog bereits mit der entsprechenden Antwort aufgeführt sind, nicht individuell beantwortet werden.

Bitte haben Sie auch Verständnis, dass der Bürgerservice des Auswärtigen Amts

  • keine Aufsätze, Seminararbeiten für Sie schreiben oder eine Materialsammlung für ein Referat vorbereiten oder eine Internetrecherche für Sie betreiben kann.

    Unser Rat: Prüfen Sie stattdessen die Internet-Seite des Auswärtigen Amts, auf der Sie umfangreiche Informationen zu zahlreichen politischen Themen finden. Über die auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts verfügbaren und in seinen Publikationen veröffentlichten Informationen hinaus kann Ihnen der Bürgerservice leider kein weiteres Material zur Verfügung stellen.
    Sie sollten sich daher zusätzlich einer Suchmaschine im Internet bedienen oder Literatur zum Thema in einer gut sortierten Bibliothek sichten. Für viele aussenpolitische Themen stellen auch die Bundeszentrale für politische Bildung, die Monatszeitschrift "Internationale Politik" der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik sowie die Stiftung Wissenschaft und Politik Informationen zur Verfügung.
  • Ihnen die Entscheidung, ob Sie in ein Land reisen sollen oder nicht, nicht abnehmen kann.

    Unser Rat: Bitte lesen Sie daher zunächst den Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amts zu Ihrem Reiseland und den Antwort-Katalog zu den häufigsten Bürgeranfragen in diesem Sachgebiet.
  • keine touristischen Informationen zu Ihrem Reiseland übersenden kann.

    Unser Rat: Auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amts finden Sie allgemeine Reisehinweise mit Informationen zu den Einreisebestimmungen. Für touristische Informationen müssten Sie sich an das betreffende Fremdenverkehrsamt in Deutschland wenden. Falls Ihr Reiseland über kein Fremdenverkehrsamt in Deutschland verfügt, sind touristische Informationen u.U. bei der Botschaft Ihres Reiselandes erhältlich.
    Auch der Erwerb eines Reiseführers ist bei einer Auslandsreise grundsätzlich ratsam.
  • nicht kompetent ist, um Informationen zum Kindergeld zu erteilen.

    Unser Rat: Ausführliche Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Internet-Seite des Bundesamts für Finanzen.
  • nicht kompetent ist, um Fragen zum Wehr- oder Zivildienst zu beantworten.

    Unser Rat: Auskünfte in Einzelfällen geben die Kreiswehrersatzämter bzw. das Bundesministerium der Verteidigung. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland können sich auch - sofern vorhanden - an die Verteidigungsattachés an den deutschen Botschaften im Ausland wenden.
    Doppelstaater, die in Deutschland leben, sollten sich auch an die Vertretung ihres entsprechenden Landes in Deutschland wenden.
    Fragen zum Zivildienst (Anderer Dienst im Ausland) richten Sie bitte an das Bundesamt für Zivildienst.
  • nicht kompetent ist, um Steuerfragen beantworten zu können.

    Unser Rat: Auskünfte zu Steuerfragen erteilen Ihr zuständiges Finanzamt, das Bundeszentralamt für Steuern und das Bundesministerium für Finanzen.
  • nicht kompetent ist, um Fragen zu Ihrer Kranken- und Sozialversicherung zu beantworten.

    Unser Rat: Wenden Sie sich stattdessen an Ihren bisherigen Versicherungsträger oder an Ihren künftigen Arbeitgeber. Kontaktadressen der Stellen, die Sie in Kranken-, Renten,- Unfall- und Arbeitslosenversicherungsfragen beraten können, finden Sie auf der Internetseite www.dvka.de.
  • nicht kompetent ist, um Fragen in Führerschein-Angelegenheiten zu beantworten.

    Unser Rat: Zuständige Behörde für Führerscheinfragen ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Ihre Fragen sollten Sie daher an den dortigen Bürgerservice oder an die Auslandsvertretung des Landes richten, in dem Sie Ihre deutsche Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs verwenden möchten.Bürgerservice des BMVBW

    Informationen zur Gültigkeit eines deutschen Führerscheins während eines Auslandsurlaub finden sich häufig auch in Reiseführern, die Sie im Buchhandel oder online erwerben können.

    Grundsätzlich gilt:
    Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.

    Beachten Sie jedoch bitte, dass im Ausland Führerscheine, deren Inhaber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben (dies betrifft die Klasse A 1) sowie die nationalen Klassen M, L, S und T in anderen Mitgliedstaaten der EU oder des EWR, nicht anerkannt werden müssen. Außerdem kann die Gültigkeit abgelehnt werden, wenn gegen Sie zum Beispiel eine Entziehung oder Aufhebung der Fahrerlaubnis, ausgesprochen wurde.

    Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR nehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.


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