Häufig gestellte Fragen: Eheschließung
Nachfolgend finden Sie eine Aufstellung von Fragen, die zum Thema "Eheschliessung mit Auslandsbezug" oft an das Auswärtige Amt gestellt werden. Der leichteren Verständlichkeit wegen wurde bei der Darstellung der Antworten auf die Verwendung juristischer Fachbegriffe wenn möglich verzichtet.
Eine ausführliche Darstellung des kompletten Sachgebietes "Internationale Eheschließung" finden Sie im Bereich "Konsularischer Service" der "Länder- und Reiseinformationen" (siehe rechte Spalte).
Die Themen:
- Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und lebe in Deutschland. Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich meine/n ausländische/n Partner/in in Deutschland heiraten möchte? ,
- Wir leben im Ausland und haben keinen Wohnsitz in Deutschland. Welche Unterlagen benötigen wir, wenn wir in Deutschland heiraten möchten? ,
- Wir sind beide deutsche Staatsangehörige und möchten im Ausland heiraten. Was müssen wir tun? ,
- Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig? ,
- Welche Unterlagen sind erforderlich, um meine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen? ,
- Wir haben im Ausland geheiratet. Müssen wir unsere Ehe in Deutschland registrieren lassen? ,
- Ich bin deutsche/r Staatsangehörige/r und möchte meine/n ausländische/n Partner/in heiraten. Spielt es eine Rolle, in welchem Land wir heiraten? ,
- Wir möchten in einer deutschen Botschaft im Ausland heiraten. Ist das möglich? ,
- Ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe in Deutschland. Für meine Eheschließung benötige ich ein Ehefähigkeitszeugnis. Wo kann ich dieses beantragen? ,
- Ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe im Ausland. Für meine Eheschließung benötige ich ein Ehefähigkeitszeugnis. Wo kann ich dieses beantragen? ,
- Kann mir die zuständige deutsche Auslandsvertretung bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. bei der Antragstellung behilflich sein? ,
- In meinem Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses muss ich auch Angaben zu meiner Verlobten/ meinem Verlobten machen und für sie/ ihn auch Unterlagen vorlegen. Warum ist das so? ,
- Die zuständige ausländische Behörde verlangt von mir eine Bescheinigung der deutschen Botschaft/ des deutschen (General)Konsulates, dass ich ledig bin. Wie kann ich eine solche Bescheinigung bekommen?