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Ich bin deutscher Staatsangehöriger und lebe im Ausland. Für meine Eheschließung benötige ich ein Ehefähigkeitszeugnis. Wo kann ich dieses beantragen?

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Es wird dem deutschen Verlobten auf Antrag vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt, wenn er dies für eine Eheschließung im Ausland benötigt. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnort. Besteht kein Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Standesbeamte am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland zuständig. Wenn niemals oder nur vorübergehend ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bestanden hat, ist das Standesamt I in Berlin für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig.

Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen ausländischen Stelle, ob eine Übersetzung und Überbeglaubigung (Legalisation/Apostille) des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlich ist. Informationen zum Verfahren finden Sie hier:

Stand 12.01.2009

Zusatzinformationen:

FAQ: Eheschliessung

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