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Ich möchte eine ausländische Urkunde in Deutschland verwenden und benötige dafür eine Beglaubigung/Bestätigung, dass diese echt ist. Was ist damit gemeint?

Die Echtheit einer im Ausland ausgestellten Urkunde wird für die deutschen Behörden entweder durch eine sog. "Legalisation" oder durch eine sog. "Apostille" bestätigt. Ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land die Urkunde ausgestellt wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der nachfolgend eingestellten Seite unter "Ausländische öffentliche Urkunden zur Verwendung in Deutschland".

Stand 09.11.2007

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