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Ich möchte eine deutsche Urkunde im Ausland verwenden und benötige dafür eine Beglaubigung/Bestätigung, dass diese echt ist. Was ist damit gemeint?

Die Echtheit einer in Deutschland ausgestellten Urkunde wird entweder durch eine sog. "Legalisation" oder durch eine sog. "Apostille" bestätigt. Ob eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land Sie die in Deutschland ausgestellte Urkunde verwenden wollen.

Stand 09.11.2007

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