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Werden meine im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland anerkannt?

Die Ausübung bestimmter Berufe (z.B. Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Lehrer, Physiotherapeut, Arzt, Krankenschwestern/Krankenpfleger, Hebammen, Apotheker, Architekten) ist in Deutschland an den Besitz bestimmter Befähigungsnachweise gebunden. Ob Ihre im Ausland erworbene Berufsqualifikationen für eine Ausübung der von Ihnen vorgesehenen Tätigkeit in Deutschland ausreicht, müssten Sie von der für die Anerkennung der jeweiligen Berufsqualifikation zuständigen Stelle prüfen lassen.

Auf der Internet-Seite des EU-Bürgerservice finden Sie eine Liste mit nützlichen Adressen.

Anfragen zur Anerkennung von Bildungsabschlüssen richten Sie bitte direkt an das

Sekretariat der Kultusministerkonferenz zab@kmk.org www.kmk.org

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