Ich träume von einem Ferienjob im Ausland. Welche Möglichkeiten gibt es?
Umfangreiche Informationen zu Ferienjobs im Ausland finden Sie auf der Internetseite www.rausvonzuhaus.de der IJAB - Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V..
Deutschland hat mit Australien, Neuseeland, Japan, der Republik Korea und Sonderverwaltungsregion Hongkong der VR China bilaterale Abkommen über sog. "Working Holiday"-Aufenthalte geschlosssen.
Die Programme sollen jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren die Möglichkeit zu einem Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes geben. Es ermöglicht Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.
Australische und neuseeländische Staatsangehörige können die erforderlichen Visa für Working Holiday-Aufenthalte sowohl vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung als auch nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde direkt einholen. Japanische und koreanische Staatsangehörige sowie Programmteilnehmer aus Hongkong müssen das Visum vor der Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung einholen. Nähere Informationen zur Dauer des Antragsverfahrens, vorzulegenden Unterlagen, Gebühren usw. finden sich auf den Internet-Seiten der jeweiligen Auslandsvertretungen.
Daneben besteht eine Vereinbarung mit Kanada über Programme zur Jugendmobilität, in deren Genuss junge Menschen im Alter von 18 bis 35 Jahren kommen können. Zur Finanzierung des Aufenthalts darf auch eine Beschäftigung angenommen werden. Das erforderliche Visa muss vor der Einreise bei der zuständigen kanadischen Auslandsvertretung in Deutschland beantragt werden.