EU-Reformvertrag
Der Vertrag von Lissabon ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die tiefgreifenden Reformen werden die Handlungsfähigkeit und die demokratischen Grundlagen der Europäischen Union deutlich verbessern.
Mehr lesen: Vertrag von Lissabon in Kraft
Der Reformvertrag übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des Verfassungsvertrags, baut aber auf der Struktur der bestehenden Verträge auf. Dementsprechend wird der Reformvertrag – in zwei Artikeln – die Änderung des Vertrages über die Europäische Union (EU-Vertrag) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) vorsehen. Der Name des EG-Vertrages wird dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" geändert.
Mehr lesen: Inhalt des Reformvertrags
Mit der Grundrechtecharta rückt Europa näher an die Bürgerinnen und Bürger heran. Vor der Unterzeichnung des "Vertrages von Lissabon" proklamierten und unterzeichneten Vertreter der wichtigsten EU-Institutionen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Straßburg die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union". Diese wird mit Inkraftttreten des EU-Reformvertrages rechtlich verbindlich.
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