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EU-Reformvertrag

Unterzeichnungszeremonie in Lissabon, 2007

Vertrag von Lissabon in Kraft

Der Vertrag von Lissabon ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten. Die tiefgreifenden Reformen werden die Handlungsfähigkeit und die demokratischen Grundlagen der Europäischen Union deutlich verbessern.

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Der Verfassungsvertrag

Inhalt des Reformvertrags

Der Reformvertrag übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des Verfassungsvertrags, baut aber auf der Struktur der bestehenden Verträge auf. Dementsprechend wird der Reformvertrag – in zwei Artikeln – die Änderung des Vertrages über die Europäische Union (EU-Vertrag) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) vorsehen. Der Name des EG-Vertrages wird dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" geändert.

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Socrates, Barroso und Pöttering bei der Unterzeichnung

Grundrechte - Ein Fundament für Europa

Mit der Grundrechtecharta rückt Europa näher an die Bürgerinnen und Bürger heran. Vor der Unterzeichnung des "Vertrages von Lissabon" proklamierten und unterzeichneten Vertreter der wichtigsten EU-Institutionen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Straßburg die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union". Diese wird mit Inkraftttreten des EU-Reformvertrages rechtlich verbindlich.

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