Die Erweiterung der Europäischen Union
Der Europäische Rat Kopenhagen hat im Juni 1993 in den "Kopenhagener Kriterien" die Anforderungen an die Beitrittsländer konkretisiert. Diese verlangen von den Beitrittsländern die Erfüllung politischer und wirtschaftlicher Kriterien sowie die Übernahme des Acquis communautaire.
Mehr lesen: Die Kopenhagener Kriterien
Die Unterstützung der EU für die Beitrittsländer beruht auf den Beitrittspartnerschaften und auf dem finanziellen Heranführungsinstrument IPA (Instrument for Pre-Accession Assistance). Seit Anfang 2007 sind in IPA die bisherigen Programme zur Unterstützung der EU für Beitrittskandidaten und potenzielle Beitrittskandidaten in einem Instrument zusammengefasst.
Mehr lesen: Unterstützung der Beitrittsbemühungen
Der Europäische Rat vom 15./16.12.2005 hat der ehemaligen jugoslawischen Republik (EJR) Mazedonien den Status eines Beitrittskandidaten verliehen, allerdings noch kein Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen genannt. Das Land hat noch zahlreiche Defizite zu bewältigen, um die gesetzten Voraussetzungen für die Eröffnung der Verhandlungen zu erfüllen.
Mehr lesen: Beitrittskandidat EJR Mazedonien
Die neue isländische Regierung hat den EU-Beitritt des Landes eingeleitet. In dem von der Wirtschaftskrise schwer getroffenen Land stieg die Zahl der Befürworter eines Beitritts im letzten Jahr deutlich an. Die Bundesregierung hat eine EU-Mitgliedschaft Islands immer begrüßt.
Mehr lesen: Isländisches EU-Beitrittsgesuch
Alle Staaten des westlichen Balkan genießen seit Juni 2000 den Status "potenzieller Beitrittskandidaten". Die Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat am 15./16.12.2005 den Status eines "Beitrittskandidaten" verliehen bekommen.
Die EU hatte diesen Staaten bereits 1999 unter bestimmten Voraussetzungen die Heranführung und eventuelle Assoziierung im Rahmen des so genannten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) angeboten.
Mehr lesen: Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP)