EU-Erweiterung: Kroatien
Beitrittsverhandlungen mit Kroatien
Kroatien führt seit dem 3. Oktober 2005 Beitrittsverhandlungen mit der EU. Ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen war die Feststellung, dass Kroatien vollständig mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) zusammenarbeitet.
Mit der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen begann der sogenannte Screening-Prozess, der den Vorbereitungsstand Kroatiens für die einzelnen Verhandlungskapitel untersuchte. Dieser wurde im Oktober 2006 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Screening-Berichte mit Empfehlungen der Europäischen Kommission sind im Europäischen Rat bereits größtenteils diskutiert worden.
Siehe auch "Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien"
Der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission von 2009 attestiert Kroatien insgesamt gute Reformergebnisse in wichtigen Schlüsselbereichen, wobei das Land die politischen Kriterien weiterhin erfüllt und seine Bemühungen zur Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit verstärkt habe. In wichtigen Acquis-relevanten Bereichen wie dem Justiz- und Verwaltungswesen und bei der Korruptionsbekämpfung wird weiterer Reformbedarf konstatiert. Auch in den Bereichen Minderheitenrechte und Flüchtlingsrückkehr werden weitere Fortschritte erwartet.
Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission 2009
Seit Verhandlungseröffnung sind insgesamt 28 von 35 Verhandlungskapiteln eröffnet und davon bereits 15 Kapitel vorläufig geschlossen (Stand 8. Dezember 2009).
Die Verhandlungsaufnahme mit Kroatien war ein überzeugender Beweis dafür, dass die Beitrittsperspektive für die Staaten des westlichen Balkan honoriert wird, wenn diese die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Perspektive war vom Europäischen Rat in Feira im Juni 2000 in Aussicht gestellt und in Thessaloniki im Juni 2003 bekräftigt worden. In diesem Sinne tragen die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien als nochmals gesteigerter Anreiz für innerstaatliche Reformen zur politischen und wirtschaftlichen Stabilisierung des westlichen Balkan bei.
Finanzielle Unterstützung durch die EU bei der Heranführung
Als Beitrittskandidat wird Kroatien durch Mittel aus der für die finanzielle Vorausschau 2007 bis 2013 neu eingeführte Heranführungshilfe IPA (Instrument for Pre-Accession Assistance) unterstützt. Für den Gesamtförderzeitraum 2007 bis 2013 sind insgesamt rund 1,1 Milliarden Euro vorgesehen.
Im Rahmen von IPA profitiert Kroatien auch von EU-geführten sogenannten 'Twinning-Vorhaben'. Sie dienen dem Ziel, die öffentliche Verwaltungskapazität der Beitrittsstaaten mittels des Einsatzes von Langzeitexperten aus öffentlichen Institutionen der Mitgliedstaaten zu stärken. Deutschland ist dabei der am stärksten engagierte Mitgliedstaat.
Stand 11.12.2009